{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173305,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173305,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3305","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verheerende Frostsch\u00e4den in der Schweizer Landwirtschaft. Welche Instrumente zur Unterst\u00fctzung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Liberalisierung der M\u00e4rkte, ein starker Franken und der Klimawandel bereiten der Schweizer Landwirtschaft Schwierigkeiten. Der Frost, der im vergangenen Fr\u00fchling \u00fcberall in der Schweiz Landwirtschaftsbetriebe verheert hat, ist ein deutliches Beispiel f\u00fcr den Einfluss, den der Klimawandel auf die Landwirtschaft hat. Seltene meteorologische Bedingungen mit milden Temperaturen im Februar und M\u00e4rz - was die Knospenbildung beg\u00fcnstigte - und einer K\u00e4ltewelle, die in den N\u00e4chten vom 18. bis zum 21. April die Kulturen erreichte, haben in gewissen Landwirtschaftsbetrieben ganze Fl\u00e4chen verw\u00fcstet. Gem\u00e4ss dem Schweizer Obstverband belaufen sich die vom Fr\u00fchlingsfrost verursachten Sch\u00e4den auf \u00fcber 10 Millionen Franken. Im Wallis sind offenbar mehr als 40 Prozent der Reben von dieser Katastrophe betroffen. Einige Betriebe haben die gesamte Ernte verloren. Bei Temperaturen, die 12 Grad unter den Nullpunkt sanken, haben die \u00fcblichen Abwehrmassnahmen versagt. Der Frost hat kaum eine Region verschont. Obstkulturen in der Nordwestschweiz - Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn - und Rebkulturen in der Deutschschweiz, im Kanton Freiburg und im Wallis sind Opfer des Fr\u00fchlingsfrostes geworden.</p><p>F\u00fcr die Konsumentin und den Konsumenten m\u00f6gen Fr\u00fcchte verlorengegangen sein; den Landwirtinnen und Landwirten hingegen hat dieses Wetter die gesamten Eink\u00fcnfte weggefegt. Es ist wahrscheinlich, dass der Frost f\u00fcr mehrere Jahre grosse finanzielle Auswirkungen haben und zum Konkurs von Landwirtschaftsbetrieben, insbesondere von kleinen Familienbetrieben, f\u00fchren wird.</p><p>Das Ausmass der Sch\u00e4den und ihre Auswirkungen sind besorgniserregend. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um bedrohte Landwirtschaftsbetriebe zu unterst\u00fctzen?</p><p>1. Sind in der Landwirtschaftspolitik des Bundes Instrumente zur Unterst\u00fctzung vorgesehen?</p><p>2. Falls nein, welche Instrumente zur Unterst\u00fctzung sollten in der Landwirtschaftspolitik 2018-2021 vorgesehen werden?</p><p>3. Ist vorgesehen, das Ausmass der Sch\u00e4den in der gesamten Schweiz zu erfassen, um eine m\u00f6gliche Hilfe zielgerichteter leisten zu k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Landwirtschaft ist seit jeher den Launen der Natur und den daraus resultierenden Ernteschwankungen ausgesetzt. Nach dem warmen M\u00e4rz und Anfang April mit der entsprechend verfr\u00fchten Vegetationsperiode wurden in der Schweiz und einem grossen Teil Europas sehr tiefe Temperaturen verzeichnet. Diese richteten bei den jungen Rebtrieben und den Bl\u00fcten der Obst- und Beerenkulturen schweren Schaden an.</p><p>1. Das Landwirtschaftsrecht bietet folgende Massnahmen, die von den Kantonen vollzogen werden, um kurzfristig die Liquidit\u00e4t der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu gew\u00e4hrleisten:</p><p>Aussetzen der Tilgung von Investitionskrediten oder Betriebshilfedarlehen f\u00fcr ein Jahr: Betrieben, die aufgrund der Ernteausf\u00e4lle kurzfristig mit Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen konfrontiert sind, kann geholfen werden. Die vorgesehenen maximalen Fristen f\u00fcr die R\u00fcckzahlung von bestehenden Darlehen sind einzuhalten, wenn ein Aussetzen der Tilgung gew\u00e4hrt wird.</p><p>R\u00fcckzahlbare zinslose Darlehen: Die gr\u00f6sste Schwierigkeit besteht in der langfristigen Erhaltung der Liquidit\u00e4ten und in der allgemeinen Verbesserung der Betriebssituation. Ein r\u00fcckzahlbares zinsloses Darlehen kann hier Abhilfe schaffen. Diese Beihilfe dient dazu, eine finanzielle Bedr\u00e4ngnis zu beheben, verzinsliche Schulden abzul\u00f6sen oder Ertragsverluste aufgrund einer Neuorganisation des Betriebs abzufedern. In jedem Fall muss der Betrieb langfristig lebensf\u00e4hig sein. Betriebshilfedarlehen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Eintretenskriterien nach der Verordnung vom 26. November 2003 \u00fcber die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SR 914.11) erf\u00fcllt sind. Angesichts des Ausmasses der gesch\u00e4tzten Sch\u00e4den ist damit zu rechnen, dass H\u00e4rtef\u00e4lle im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen nicht zufriedenstellend behandelt werden k\u00f6nnen. Diese F\u00e4lle werden im Einvernehmen mit privaten Hilfsorganisationen gepr\u00fcft.</p><p>Erneuerungen zerst\u00f6rter Kulturen: 50 Prozent der anrechenbaren Kosten k\u00f6nnen \u00fcber zinslose Investitionskredite finanziert werden (Art. 44 Abs. 1 Bst. e SVV; SR 913.1).</p><p>Direktzahlungen: F\u00fcr Fl\u00e4chen, deren Ernteversprechen durch den Frost vernichtet wurden, werden weiterhin Direktzahlungen ausgerichtet. Die Bewirtschaftungsregeln bez\u00fcglich Pflanzen- und Bodenschutz gem\u00e4ss dem \u00f6kologischen Leistungsnachweis sind, sofern anwendbar, einzuhalten.</p><p>2. Das Parlament hat im M\u00e4rz 2017 \u00fcber die Botschaft zum Bundesbeschluss \u00fcber die finanziellen Mittel f\u00fcr die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 befunden und dem Antrag des Bundesrates, das Landwirtschaftsgesetz f\u00fcr 2018 nicht anzupassen, zugestimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen bieten eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die parlamentarischen Auftr\u00e4ge auf Verordnungsstufe umzusetzen und die erforderlichen Optimierungen der Agrarpolitik mit dem Zeithorizont 2022 vorzunehmen.</p><p>Bez\u00fcglich der mittelfristigen Massnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird der Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik f\u00fcr die Zeit nach 2022 pr\u00fcfen, welche Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten die Resilienz der Landwirtschaft, insbesondere der Spezialkulturen, gegen\u00fcber den Risiken von Natursch\u00e4den optimieren k\u00f6nnen.</p><p>3. Die Schadenssch\u00e4tzungen f\u00fcr die Ernte 2017 wurden von den betroffenen Branchen mit der Unterst\u00fctzung der kantonalen Landwirtschaftsbeh\u00f6rden vorgenommen. Anfang Mai wurden die Sch\u00e4den an den Beerenkulturen auf 20 bis 30 Prozent einer normalen Ernte gesch\u00e4tzt. Die Sch\u00e4tzungen beliefen sich beim Kernobst, den Aprikosen bzw. den Kirschen und Zwetschgen auf 35, 50 bzw. 75 Prozent einer normalen Ernte. Rund 5500 Hektar Reben erlitten Sch\u00e4den, davon wurden maximal 3000 Hektar junger Triebe vollst\u00e4ndig zerst\u00f6rt. Die Rebfl\u00e4che der Schweiz bel\u00e4uft sich auf 14 780 Hektar. Die effektiven finanziellen Einbussen k\u00f6nnen jedoch erst zum Erntezeitpunkt schrittweise festgestellt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1498608000000)\/","SubmittedBy":"Marchand-Balet G\u00e9raldine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518437123)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt|Landwirtschaft"}}