{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173331,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173331,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3331","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bei Frostsch\u00e4den die Produktionsrechte flexibler handhaben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Weinverordnung (SR 916.140) zu \u00e4ndern und eine Bestimmung einzuf\u00fcgen, die es erlaubt, im Falle von Naturkatastrophen, insbesondere bei Frostsch\u00e4den, die Produktionsmenge auf mehrere Jahre, Traubensorten und Parzellen zu verteilen.</p>","ReasonText":"<p>Nach Artikel\u00a021 Absatz\u00a06 der Weinverordnung gilt f\u00fcr die Produktion von Trauben eine H\u00f6chstmenge pro Fl\u00e4cheneinheit. Diese Beschr\u00e4nkung mag an sich schon diskutabel sein, sie ist aber angesichts von Naturkatastrophen wie dem Frost, dem sich die Schweizer Landwirtinnen und -wirte im April 2017 gegen\u00fcbersahen, noch kritischer zu betrachten.</p><p>Infolge des Frostes werden einige Parzellen 2017 keine Ertr\u00e4ge abwerfen, und aus rein regulatorischen Gr\u00fcnden d\u00fcrfen die Ertragsausf\u00e4lle nicht durch bessere Ernten in den folgenden Jahren oder durch ein Ausweichen auf Parzellen, die vom Frost weniger gesch\u00e4digt wurden, kompensiert werden.</p><p>Deshalb wird die Einf\u00fchrung einer Bestimmung vorgeschlagen, die besagt, dass derjenige Teil der j\u00e4hrlichen Produktionsquote, der nicht ausgesch\u00f6pft worden ist, auf die folgenden Jahre \u00fcbertragen werden kann; diese Regelung soll zumindest dann greifen, wenn der Produktionsausfall auf ein unvorhersehbares klimatisches Ph\u00e4nomen (Frost, Hagel usw.) zur\u00fcckgef\u00fchrt werden kann. Und es soll erlaubt sein, die Ertragsausf\u00e4lle unter Zuhilfenahme anderer Parzellen oder Traubensorten, die nicht gesch\u00e4digt worden sind, wettzumachen.</p><p>Dadurch k\u00f6nnten Landwirtinnen und -wirte die durch Frost entstandenen Sch\u00e4den zumindest teilweise durch eine verbesserte Produktion in den Folgejahren ausgleichen, und sie w\u00e4ren weniger von der Hilfe der \u00f6ffentlichen Hand abh\u00e4ngig.</p><p>Bef\u00fcrchtungen \u00fcber die so erreichte Qualit\u00e4t des Weins m\u00fcssen relativiert werden. Die Weinqualit\u00e4t h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren ab, die Ertragsbegrenzung ist einer davon. Die Qualit\u00e4t des Weins ist auch abh\u00e4ngig von der Auswahl der jeweiligen Winzer und Einkellerer und liegt in deren individuellen Verantwortung; sie variiert in Abh\u00e4ngigkeit von der Weinart, und sie kann von \u00e4usseren Einfl\u00fcssen, die dem Zufall \u00fcberlassen sind, beeinflusst werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss dem Landwirtschaftsgesetz wird Wein in drei Klassen unterteilt: Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (KUB/AOC), Landwein (LW) und Tafelwein (TW). Die H\u00f6chstertr\u00e4ge f\u00fcr die Produktion von Trauben, aus denen AOC-Wein gekeltert wird, bestimmen die Kantone im Rahmen der vom Bundesrat unter Ber\u00fccksichtigung der spezifischen Produktionsbedingungen der verschiedenen Regionen festgelegten Obergrenzen. Die H\u00f6chstertr\u00e4ge f\u00fcr Landwein bestimmt der Bundesrat. Bei den Trauben, die zu Tafelwein verarbeitet werden, gibt es keine Ertragsbegrenzungen. Wie die nat\u00fcrlichen Mindestzuckergehalte sind die H\u00f6chstertr\u00e4ge Qualit\u00e4tsf\u00f6rderungsmassnahmen und tragen dazu bei, den Ruf der Bezeichnungen, der kollektiv den Winzerinnen und Winzern wie auch den Einkellerinnen und Einkellerern zuzuschreiben ist, zu wahren und zu st\u00e4rken.</p><p>Mit den in der Weinverordnung festgeschriebenen Ertragsobergrenzen f\u00fcr AOC-Wein k\u00f6nnen rund 145 Prozent des Jahreskonsums an Schweizer Wein produziert werden. Unter Ber\u00fccksichtigung der H\u00f6chstertr\u00e4ge, die die Kantone gem\u00e4ss Bundesrecht pro Rebsorte bestimmen m\u00fcssen, k\u00f6nnte die Jahresproduktion 128 Prozent dieses Konsums erreichen. Die Kantone kontrollieren die Ertragsgrenzen mittels Produktionsbescheinigungen (Traubenp\u00e4sse). Deren Vergabe erfolgt pro Bewirtschafter/in oder pro Rebbergeigent\u00fcmer/in und \u00fcber alle Parzellen der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters hinweg, die in einer gegebenen Gemeinde mit einer gegebenen Rebsorte bepflanzt werden. Somit ist ein Ausgleich zwischen den einzelnen Parzellen eines gleichen Traubenpasses bereits m\u00f6glich. Die Konsumentinnen und Konsumenten erwarten beim Schweizer AOC-Wein eine gewisse Qualit\u00e4t, die im Verh\u00e4ltnis zu seinem Preis steht. Um diese zu erreichen, regulieren die Winzerinnen und Winzer den Behang der Rebst\u00f6cke, damit die eingekellerten Trauben die Qualit\u00e4tsmerkmale aufweisen, die f\u00fcr eine hochwertige Kelterung erforderlich sind. Somit entspricht die inl\u00e4ndische Produktion im Durchschnitt dem Konsum von Schweizer Wein.</p><p>Die Bildung von Weinreserven ist im Rahmen der bestehenden Produktionsregeln bereits m\u00f6glich. Es braucht also keine Flexibilisierung der bundesrechtlichen Bestimmungen bez\u00fcglich der Ertragsbeschr\u00e4nkung, um weinwirtschaftlichen Betrieben die M\u00f6glichkeit zu geben, Vorkehrungen zur Antizipation von Ernteschwankungen - auch aufgrund von besonderen Witterungsverh\u00e4ltnissen - zu treffen. Ausserdem w\u00e4re eine solche Flexibilisierung nicht ohne Risiko f\u00fcr die qualitativen und typischen Eigenschaften von AOC-Wein, wie sie von den Konsumentinnen und Konsumenten erwartet werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1498003200000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1551225600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519010480)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}