{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173338,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173338,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3338","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Export von zwei wegen ihrer Giftigkeit in der Schweiz verbotenen Herbiziden in Entwicklungsl\u00e4nder. Ist dieses Messen mit zwei Ellen vereinbar mit der Einhaltung der Menschenrechte durch die Schweiz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Paraquat und Atrazin sind in der Schweiz aus Gr\u00fcnden des Gesundheits- und Umweltschutzes verboten. Diese hochgiftigen Pestizide werden jedoch von der Schweiz in Entwicklungsl\u00e4nder exportiert. 99 Prozent der rund 200 000 Todesf\u00e4lle, bei denen von einer Vergiftung im Zusammenhang mit Pestiziden ausgegangen wird, ereignen sich in Entwicklungsl\u00e4ndern. Ich fordere den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gem\u00e4ss dem Basler \u00dcbereinkommen vom 22. M\u00e4rz 1989 (SR 0.814.05) hat die Schweiz die Verpflichtung, \"die Ausfuhr gef\u00e4hrlicher Abf\u00e4lle und anderer Abf\u00e4lle in die Vertragsparteien, welche die Einfuhr solcher Abf\u00e4lle verboten haben\", zu verbieten oder keine Erlaubnis daf\u00fcr zu erteilen. Kamerun hat das \u00dcbereinkommen von Bamako unterzeichnet, wonach zu den gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4llen auch gef\u00e4hrliche Substanzen geh\u00f6ren, die in den Produktionsl\u00e4ndern zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt verboten worden sind. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt hat in seiner Antwort zuhanden der Nichtregierungsorganisation Public Eye auf die Tatsache verwiesen, dass Kamerun diese Definition nicht offiziell notifiziert hat. Wird der Bundesrat jetzt, da die Schweiz \u00fcber die Tragweite dieser Definition informiert ist, Massnahmen ergreifen, um den Export von Paraquat und Atrazin nach Kamerun zu verhindern?</p><p>2. In ihrem Bericht zuhanden des UN-Menschenrechtsrates haben die UN-Sonderbeauftragten f\u00fcr Giftm\u00fcll und das Recht auf Nahrung k\u00fcrzlich betont, dass die Tatsache, dass man die Bev\u00f6lkerung anderer L\u00e4nder Giftstoffen aussetzt, welche nachweislich schwerwiegende Gesundheitsprobleme oder sogar den Tod herbeif\u00fchren, ganz klar eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass diese Exporte ein Widerspruch zu den Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Menschenrechte sind? Wie beurteilt der Bundesrat diese Exporte angesichts der Koh\u00e4renz der Entwicklungspolitik, wie sie von der OECD empfohlen wird? Gedenkt der Bundesrat, diese Exporte zu stoppen?</p><p>3. Gem\u00e4ss dem Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 12.3503 sollen \"Schweizer Unternehmen ... durch ihre T\u00e4tigkeiten keine nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte verursachen. Sie sollen sich darum bem\u00fchen, allf\u00e4llige negative Auswirkungen zu vermeiden, die aufgrund einer Gesch\u00e4ftsbeziehung unmittelbar mit ihnen verbunden sind.\" Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es in der Verantwortung von Syngenta liegt, sicherzustellen, dass ihre Pestizide keine nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, oder, falls dies der Fall ist, dem ein Ende zu setzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Basler \u00dcbereinkommen \u00fcber die Kontrolle der grenz\u00fcberschreitenden Verbringung gef\u00e4hrlicher Abf\u00e4lle und ihrer Entsorgung (Basler \u00dcbereinkommen; SR 0.814.05), dem die Schweiz beigetreten ist, trat 1992 in Kraft. Gewisse afrikanische L\u00e4nder haben mit dem \u00dcbereinkommen von Bamako ein \u00e4hnliches und komplement\u00e4res \u00dcbereinkommen abgeschlossen, dem auch Kamerun beigetreten ist und welches 1998 in Kraft trat. Dieses regionale \u00dcbereinkommen zielte unter anderem darauf ab, den Begriff der gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4lle im Sinne des Basler \u00dcbereinkommens auf gef\u00e4hrliche Substanzen auszudehnen, die in den Produktionsl\u00e4ndern verboten sind, sodass die Einfuhr solcher Substanzen verboten werden kann. Erg\u00e4nzt wurden diese v\u00f6lkerrechtlichen Vorschriften durch das Rotterdamer \u00dcbereinkommen \u00fcber das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung f\u00fcr bestimmte gef\u00e4hrliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfungsmittel im internationalen Handel (PIC-\u00dcbereinkommen). Dieses sieht ein Verfahren f\u00fcr die Information \u00fcber den und die Zustimmung zum Verkehr mit gef\u00e4hrlichen Chemikalien und Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfungsmitteln vor, die nicht als Abf\u00e4lle gelten. Das PIC-\u00dcbereinkommen, dem sowohl die Schweiz als auch Kamerun beigetreten sind, trat 2004 in Kraft. Das damit eingef\u00fchrte System beruht auf einem Informationsaustausch, das heisst, das Ausfuhrland eines Stoffes, das den Einsatz dieses Stoffes verboten oder streng reglementiert hat, muss das Einfuhrland \u00fcber diesen Sachverhalt informieren. Dies hat die Schweiz im Falle der genannten Exporte von Paraquat und Atrazin getan. Gem\u00e4ss den Informationen, die dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt vorliegen, ist Paraquat als Wirkstoff von Pflanzenschutzmitteln in Kamerun zugelassen. Dieser Stoff entspricht nicht der Definition von gef\u00e4hrlichem Abfall, denn ein zugelassenes Erzeugnis ist kein Abfall im Sinne des Basler \u00dcbereinkommens und des \u00dcbereinkommens von Bamako (Stoffe oder Gegenst\u00e4nde, die entsorgt werden, zur Entsorgung bestimmt sind oder entsorgt werden m\u00fcssen). Dank dem unter dem PIC-\u00dcbereinkommen eingerichteten Notifikationssystem weiss das Einfuhrland, dass das ausgef\u00fchrte Erzeugnis in der Schweiz verboten ist.</p><p>2. Als Antwort auf den Bericht vom 24. Januar 2017, den die Sonderberichterstatterin f\u00fcr das Recht auf Nahrung gemeinsam mit dem Sonderberichterstatter zu der Bedeutung der umweltgerechten Verwaltung und Entsorgung von gef\u00e4hrlichen Stoffen und Abf\u00e4llen f\u00fcr die Menschenrechte vorgelegt hat, verabschiedete der Menschenrechtsrat an seiner 56. Tagung vom 23. M\u00e4rz 2017 die Resolution Nr. 34/12. Diese verweist unter anderem auf den Internationalen Verhaltenskodex f\u00fcr Pestizidmanagement, den die Generalversammlung der Ern\u00e4hrungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) an ihrer 38. Tagung im Juni 2013 verabschiedet hat, und fordert die Staaten auf, Praktiken zu f\u00f6rdern, mit denen die potenziellen gesundheitlichen und \u00f6kologischen Risiken von Pestiziden minimiert werden und gleichzeitig der korrekte Umgang mit Pestiziden gew\u00e4hrleistet wird. Die Schweiz unternimmt alles Notwendige, um die Anforderungen des Internationalen Verhaltenskodex f\u00fcr Pestizidmanagement zu erf\u00fcllen, namentlich diejenigen in Artikel\u00a03.4 des Kodex: \"Die Regierungen von pestizidausf\u00fchrenden L\u00e4ndern sollten so weit wie m\u00f6glich sicherstellen, dass gute Handelspraktiken bei der Ausfuhr von Pestiziden, insbesondere in L\u00e4nder ohne oder mit begrenzten Regelungen, beachtet werden.\" Die neuen Bestimmungen der PIC-Verordnung (SR 814.12) schreiben namentlich vor, dass die Exporteure von gef\u00e4hrlichen Stoffen und Zubereitungen diese unter Ber\u00fccksichtigung der einschl\u00e4gigen internationalen Normen kennzeichnen und dabei insbesondere Aufschriften \u00fcber die Gefahren f\u00fcr Mensch und Umwelt und \u00fcber die entsprechenden Schutzmassnahmen anbringen m\u00fcssen. Zudem m\u00fcssen die Exporteure jedem Empf\u00e4nger ein Sicherheitsdatenblatt zur Verf\u00fcgung stellen, das die neuesten verf\u00fcgbaren Informationen enth\u00e4lt.</p><p>3. Wie bei jeder unternehmerischen T\u00e4tigkeit erwartet der Bundesrat auch bei der Ausfuhr gef\u00e4hrlicher Pflanzenschutzmittel, dass jedes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht nur die in der Schweiz und im Ausland geltenden Vorschriften einh\u00e4lt, sondern auch die internationalen Normen ber\u00fccksichtigt. Dazu geh\u00f6ren namentlich die OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr Unternehmen sowie die UN-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte, welche die Unternehmen zu einem verantwortungsvollen Verhalten in der Schweiz wie auch im Ausland sowie entlang der gesamten Wertsch\u00f6pfungskette verpflichten. F\u00fcr die Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften sind die nationalen Beh\u00f6rden zust\u00e4ndig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1499212800000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518789780)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Menschenrechte|Gesundheit"}}