{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173342,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173342,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3342","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einschr\u00e4nkung des Zugangs zur Telefonie f\u00fcr Personen aus dem Asylbereich. Werden die H\u00fcrden jetzt beseitigt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Nach dem neuen Artikel\u00a019 der Verordnung \u00fcber die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sollen Personen mit Bewilligung F, N oder S endlich Zugang zu Prepaid-SIM-Karten erhalten. H\u00e4lt der Bundesrat an dieser Regelung fest, so wie es im Entwurf der zurzeit laufenden Revision vorgesehen ist?</p><p>2. H\u00e4lt er es nicht f\u00fcr problematisch, wenn die Anbieterinnen von Fernmeldediensten zum Voraus von der Zahlungsunf\u00e4higkeit von Personen mit Bewilligung F, S oder N ausgehen und ihnen darum den Zugang zu Telefoniediensten im Abonnement erschweren?</p><p>3. Sieht er zwischen dieser Situation und der Einhaltung von Artikel\u00a013 der Bundesverfassung einen Widerspruch?</p><p>4. Ist er bereit, den Anbieterinnen klare Weisungen zu erteilen, damit Personen mit Bewilligung F, S oder N denselben Zugang zu Telefoniediensten erhalten wie die \u00fcbrige Bev\u00f6lkerung, insbesondere indem keine Kautionen mehr erhoben werden und indem auf die Weigerung, in Monatsraten zahlbare Mobiltelefone abzugeben, verzichtet wird?</p>","ReasonText":"<p>Nach Artikel\u00a019a der Verordnung \u00fcber die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs m\u00fcssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sicherstellen, dass beim Verkauf von Prepaid-SIM-Karten die Personalien der Kundinnen und Kunden anhand eines f\u00fcr den Grenz\u00fcbertritt in die Schweiz g\u00fcltigen Reisedokuments erfasst werden. Personen mit Bewilligung F, N oder S erf\u00fcllen diese Anforderung nicht, und die Anbieterinnen sind daher nicht bereit, ihnen Prepaid-SIM-Karten zu verkaufen. Die laufende Revision d\u00fcrfte dieser Benachteiligung ein Ende setzen.</p><p>Zurzeit haben die betreffenden Personen nur die M\u00f6glichkeit, ein Abonnement abzuschliessen. Die Anbieterinnen haben aber auch hier H\u00fcrden aufgebaut, um Zahlungsausf\u00e4lle, insbesondere von Personen mit Bewilligung F, zu verhindern. Medienberichten zufolge ist die Swisscom nur bereit, einen Vertrag abzuschliessen, wenn die Kundin oder der Kunde eine Kaution von 1000 Franken leistet; Sunrise l\u00e4sst sich nur auf das Gesch\u00e4ft ein, wenn der Vertrag keine Monatsraten f\u00fcr den Erwerb eines Smartphones vorsieht, und Salt schliesst gar keine Vertr\u00e4ge ab. In der Bundesverfassung steht, dass jede Person Anspruch hat auf Achtung ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 13). Offensichtlich wird im vorliegenden Fall das Recht bestimmter Personen missachtet; sie stammen alle aus dem Asylbereich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach dem geltenden Wortlaut von Artikel\u00a019a der Verordnung vom 31. Oktober 2001 \u00fcber die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (V\u00fcpf; SR 780.11) ist es nicht m\u00f6glich, Inhaberinnen und Inhabern des Ausweises F, N oder S Prepaid-SIM-Karten zu verkaufen. Abonnementsangebote hingegen unterliegen weder heute noch in Zukunft einer gesetzlichen Einschr\u00e4nkung. Die genannte Verordnung ist zurzeit Gegenstand einer Totalrevision im Rahmen der Umsetzung des neuen Bundesgesetzes betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00fcpf; BBl 2016 1991), das vom Parlament am 18. M\u00e4rz 2016 angenommen worden, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Ein Vorentwurf der V\u00fcpf war zusammen mit vier anderen Ausf\u00fchrungsverordnungen zum B\u00fcpf bis am 29. Juni 2017 in der Vernehmlassung. Nach der gegenw\u00e4rtigen Fassung von Artikel\u00a019 des Vorentwurfes m\u00fcssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten (FDA) und die Wiederverk\u00e4uferinnen gem\u00e4ss Artikel\u00a02 Buchstabe\u00a0f B\u00fcpf f\u00fcr Mobilfunkdienste bei der Abgabe des Zugangsmittels oder bei der erstmaligen Aktivierung des Dienstes die Identit\u00e4t der teilnehmenden Person anhand eines Reisepasses, einer Identit\u00e4tskarte oder eines Ausl\u00e4nderausweises im Sinne der Artikel\u00a071 und 71a der Verordnung vom 24. Oktober 2007 \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE; SR 142.201) \u00fcberpr\u00fcfen. Letztere Bestimmung erfasst nicht nur die von der Interpellantin angef\u00fchrten Inhaberinnen und Inhaber eines Ausweises F, N oder S, sondern unter anderem auch die Personen mit einem Ausweis G, d. h. mit Grenzg\u00e4ngerstatus. Der Wortlaut der neuen Bestimmung zielt folglich durchaus in die Richtung der Interpellation.</p><p>2.-4. Der Bundesrat verfolgt allgemein das Ziel, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes einen chancengleichen, kosteng\u00fcnstigen, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Netzwerkinfrastruktur und innovativen Inhalten, Diensten und Anwendungen haben (zweites Kernziel der Strategie Digitale Schweiz, BBl 2016 3985, Ziff. 3). Personen, die vom Anschluss an die moderne Kommunikationswelt ausgeschlossen sind, k\u00f6nnen faktisch nicht oder nur sehr eingeschr\u00e4nkt vom grundrechtlichen Schutz des Fernmeldeverkehrs (Art. 13 der Bundesverfassung) und von der ebenfalls grundrechtlich gesch\u00fctzten Informationsfreiheit (Art. 16 der Bundesverfassung) profitieren. Ob die Unm\u00f6glichkeit, ein Mobiltelefon bzw. einen entsprechenden Vertrag zu erhalten (sei es prepaid oder auf Rechnung), im Einzelfall tats\u00e4chlich die genannten Grundrechte tangiert, kann aber nicht allgemein gesagt werden.</p><p>Mit ihrer jeweiligen Praxis betreffend die Mobilfunkanschl\u00fcsse verfolgen die FDA demgegen\u00fcber das Interesse, finanzielle Einbussen aufgrund der Zahlungsunf\u00e4higkeit von Kunden zu minimieren. Als Wettbewerbsteilnehmer k\u00f6nnen sie aufgrund des Grundrechts der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 der Bundesverfassung) grunds\u00e4tzlich selber entscheiden, mit wem sie einen Vertrag zu welchen Bedingungen abschliessen m\u00f6chten.</p><p>Mit der obendargestellten \u00c4nderung der V\u00fcpf beabsichtigt der Bundesrat grunds\u00e4tzlich, ein Hindernis f\u00fcr den Zugang zur Informationsgesellschaft abzubauen. Das geltende Gesetzesrecht enth\u00e4lt jedoch keine Grundlage, gest\u00fctzt auf welche der Bundesrat die FDA zum Abschluss von Mobilfunkvertr\u00e4gen (sei es prepaid oder auf Rechnung) verpflichten und die Konditionen definieren k\u00f6nnte. Insbesondere die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) \u00fcber die Grundversorgung sind nicht anwendbar, da sie nur das Festnetz betreffen. Diesbez\u00fcglich w\u00e4re jedoch anzuf\u00fcgen, dass sogar im Bereich der Grundversorgung die M\u00f6glichkeit besteht, bei Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit der Kundin oder des Kunden Sicherheiten zu verlangen (Art. 23 Abs. 3 der Verordnung vom 9. M\u00e4rz 2007 \u00fcber Fernmeldedienste; SR 784.101.1).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1502841600000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109820757)\/","SubmissionDate":"\/Date(1493856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5008,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Migration"}}