{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173366,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173366,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3366","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Qualit\u00e4tssicherung bei Rentenanpassungen infolge von somatoformen Schmerzst\u00f6rungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Fachkreisen bestehen Zweifel, ob im Fall von somatoformen Schmerzst\u00f6rungen IV-Rentenanpassungen mit einem qualitativ und professionell gen\u00fcgenden Verfahren erfolgen. Deshalb wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es medizinische Erkenntnisse, die der politischen Vorstellung widersprechen, dass Schmerzen, bei denen kein \"organisches Korrelat\" gefunden werden kann, \u00fcberwindbar sind?</p><p>2. Gibt es objektivierbare Kriterien, mit denen pr\u00e4zise der empfundene Schmerz verursacht durch ein diagnostiziertes \"organisches Korrelat\" vorausgesagt werden kann?</p><p>3. Muss ein Gutachten einer Medas eine vorgegebene Form mit vorgegebener Struktur aufweisen?</p><p>4. Werden die eingereichten Gutachten systematisch auf ihre Qualit\u00e4t gepr\u00fcft?</p><p>5. Werden die eingereichten Gutachten von einer Fachperson systematisch auf ihre medizinische Logik gepr\u00fcft?</p><p>6. Wie wird sichergestellt, dass auch nicht medizinisch geschulte Personen (Juristen, Versicherte usw.) ein Medas-Gutachten verstehen und nachvollziehen k\u00f6nnen?</p><p>7. Gibt es einen Kriterienkatalog, der es erlaubt, die Qualit\u00e4t eines Medas-Gutachtens zu beurteilen? F\u00fcr Medizinalpersonen? F\u00fcr medizinisch nicht geschulte Personen?</p><p>8. Kann der Versicherte ein zu seinem Fall erstelltes Gutachten einsehen und Stellung dazu beziehen, bevor die IV eine Entscheidung f\u00e4llt?</p><p>9. Wie wird sichergestellt, dass medizinische Vorhaltungen gegen ein Medas-Gutachten medizinisch kompetent beurteilt werden? Immerhin handelt es sich bei den Medas-Gutachten meistens um polydisziplin\u00e4re Gutachten, die mehrere medizinische Fachrichtungen umspannen.</p><p>10. Wie wird sichergestellt, dass Gutachter fachlich auf dem neuesten Stand der Forschung sind?</p><p>11. Wie wird sichergestellt, dass die Gutachter die zu ihrem Fachgebiet geh\u00f6renden und in der Praxis angewandten Methoden kennen und auch beherrschen?</p><p>12. Werden Qualit\u00e4tstests zu den medizinischen Standards bei den Medas-Gutachterstellen durchgef\u00fchrt, z. B. durch eine Art Ringproben (z. B. mehrere Gutachterstellen m\u00fcssen denselben Versicherten beurteilen)? Oder durch Beurteilung von Gutachten aus Stichproben durch eine Art Obergutachter?</p><p>13. Werden die Mitarbeiter der IV, Sachbearbeiter und medizinisches Fachpersonal, im Lesen und Verstehen von Gutachten geschult?</p><p>14. Falls gegen ein Medas-Gutachten eine Beschwerde eingereicht wird, welche Rolle nehmen die Gutachter bei der Bearbeitung der Beschwerde ein? Welche Verantwortung m\u00fcssen die Gutachter tragen, wenn sich eine Beschwerde als berechtigt herausstellt?</p><p>15. F\u00fcr das Gutachten k\u00f6nnen sich die Gutachter nur kurz mit dem Versicherten pers\u00f6nlich auseinandersetzen. Dahingegen kennen die behandelnden \u00c4rzte (meistens spezialisierte Fach\u00e4rzte) ihren Patienten mit seiner Leidensgeschichte \u00fcber l\u00e4ngere Zeit. Wie werden die behandelnden \u00c4rzte in den Begutachtungsprozess mit einbezogen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die Frage nach der \u00dcberwindbarkeit der Erwerbsunf\u00e4higkeit und damit auch die Frage nach der Zumutbarkeit der \u00dcberwindung aus objektiver Sicht sind seit jeher rechtliche Fragestellungen in der IV. Eine pr\u00e4zise Voraussage des empfundenen Schmerzes ist nicht m\u00f6glich, da Schmerzen per se ein subjektives Empfinden darstellen. Die versicherungsmedizinische Abkl\u00e4rung in der IV muss deshalb sicherstellen, dass die Zumutbarkeit der \u00dcberwindung nicht nach dem subjektiven Empfinden der versicherten Person beurteilt wird, unabh\u00e4ngig von der Art des Gesundheitsschadens. Mit dem Entscheid des Bundesgerichtes vom 3. Juni 2015 (BGE 141 V 281) wurde die sogenannte \u00dcberwindbarkeitsvermutung aufgegeben, zugunsten eines strukturierten Beweisverfahrens (Feststellung der Gesundheitssch\u00e4digung und des funktionellen Schweregrades, Konsistenzpr\u00fcfung), welches das tats\u00e4chliche Leistungsverm\u00f6gen betroffener Personen mit unklaren Beschwerdebildern ergebnisoffen und einzelfallgerecht bewerten soll. Das Bundesgericht entwickelte ein neues Pr\u00fcfschema f\u00fcr psychosomatische Leiden, in welchem die massgebenden Indikatoren benannt werden. Dieses Schema bildet den normativen Rahmen f\u00fcr ein ergebnisoffenes und ressourcenorientiertes Abkl\u00e4rungsverfahren. Mit diesem Verfahren liegt weiterhin nur dann eine invalidisierende Erwerbsunf\u00e4higkeit vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht \u00fcberwindbar ist (vgl. Art. 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts; SR 830.1). Die Erfahrungen der IV zeigen, dass sich dieses Verfahren in der Praxis bew\u00e4hrt hat, und die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zeigt, dass deren Anwendung durch die IV-Stellen bundesrechtskonform erfolgt.</p><p>3. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen geht einen Schritt weiter als das Bundesgericht und wendet das neue Beweisverfahren bei allen gesundheitlichen Leiden in der IV an. Dazu wurde ein auf den Indikatoren des Bundesgerichtes basierender, einheitlicher Gutachtensauftrag mit einem einheitlichen Fragenkatalog f\u00fcr alle Arten von medizinischen Begutachtungen in der IV entwickelt, der verbindlich ist (vgl. Rundschreiben Nr. 339 vom 9. September 2015).</p><p>Mit dem Ziel, die Struktur- und Prozessqualit\u00e4t der medizinischen Begutachtung in der IV zu verbessern, wurde in einem zweiten Schritt ein Gutachtensauftrag in einer Arbeitsgruppe (IV, Gutachter und Gutachterinnen, Fachgesellschaften, Versicherte und Gerichte) erarbeitet. Damit wird eine Vereinheitlichung der Gutachtensauftr\u00e4ge, der Fragestellungen und neu auch der Gutachtensstruktur herbeigef\u00fchrt. Diese Vorlagen werden voraussichtlich per 1. Januar 2018 in der IV in Kraft treten.</p><p>4./5./7. Alle Gutachten m\u00fcssen innerhalb von zwanzig Tagen nach Eingang sorgf\u00e4ltig und gr\u00fcndlich unter Einbezug des regionalen \u00e4rztlichen Dienstes (RAD) auf die formelle und inhaltliche Qualit\u00e4t \u00fcberpr\u00fcft werden. Die Pr\u00fcfung erfolgt basierend auf den normativen Vorgaben des Bundesgerichtes (Indikatoren) und den fachspezifischen Leitlinien zur versicherungsmedizinischen Begutachtung. Nach erfolgter Konsistenz- und Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung der Gutachten durch den RAD erfolgt die Einsch\u00e4tzung durch den Sachbearbeiter, ob das Gutachten entsprechend verl\u00e4sslich, gut begr\u00fcndet und im Hinblick auf den von der IV-Stelle zu f\u00e4llenden Leistungsentscheid vollen Beweiswert aufweist.</p><p>6. Die Rechtsanwender (IV-Stellen und Gerichte) k\u00f6nnen dem Gutachten dank der obenerw\u00e4hnten Vereinheitlichung von Auftrag und Struktur die notwendigen Informationen und medizinischen Einsch\u00e4tzungen entnehmen. Der bereits einheitliche Fragenkatalog und die zuk\u00fcnftige einheitliche Struktur der Gutachten f\u00fchren dazu, dass diese Informationen f\u00fcr Rechtsanwender noch leichter zu verstehen sind.</p><p>8. Im Rahmen des Amtsermittlungsverfahrens hat die versicherte Person jederzeit ein vollumf\u00e4ngliches Akteneinsichtsrecht und damit auch den Einblick in alle erstellten Unterlagen, so auch in die Gutachten.</p><p>9. Sofern im Rahmen des Vorbescheidverfahrens Vorhaltungen gegen medizinische Gutachten vorgebracht werden, werden diese in den IV-Stellen grunds\u00e4tzlich mittels einer wie oben beschriebenen interdisziplin\u00e4ren Pr\u00fcfung unter Einbezug des RAD behandelt.</p><p>10./11. Nahezu alle Gutachterinnen und Gutachter in der Schweiz sind auch als behandelnde \u00c4rztinnen und \u00c4rzte t\u00e4tig, womit der Bezug zwischen Medizin und Versicherungsmedizin sichergestellt ist. Im Bereich der Behandlung (Medizin) erfolgt die fachspezifische Fortbildung im Rahmen der zur Beibehaltung des Facharzttitels notwendigen Fortbildung, f\u00fcr welche das Schweizerische Institut f\u00fcr \u00e4rztliche Weiter- und Fortbildung zust\u00e4ndig ist. F\u00fcr die Weiterbildung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung (Versicherungsmedizin) wurde die Swiss Insurance Medicine von der FMH (Swiss Medical Association) beauftragt. Sie stellt mit ihrem Ausbildungsprogramm die Weiterbildung wie auch die Rezertifizierung auf dem Gebiet der Versicherungsmedizin sicher.</p><p>12. Eine \u00fcbergeordnete Qualit\u00e4tskontrolle im Sinne der gestellten Fragen findet bislang nicht statt, da noch keine entsprechenden Strukturen und Institutionen vorhanden sind. Heute obliegt es den IV-Stellen, die in Auftrag gegebenen Gutachten auf ihren Beweiswert zu pr\u00fcfen. Somit liegt es in ihrer Verantwortung, im Austausch mit den beauftragten Gutachterinnen und Gutachtern die notwendige Qualit\u00e4tssicherung und die Verwertbarkeit der Gutachten sicherzustellen. Eine Qualit\u00e4tssicherung findet heute in dem Sinne statt, dass den Gutachterinnen und Gutachtern seit 2015 nebst den Entscheiden der IV-Stellen (Art. 76 Abs. 1 Bst. g der Verordnung \u00fcber die Invalidenversicherung; SR 831.201) auch diejenigen Urteile (Art. 9a der Verordnung \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts; SR 830.11) zugestellt werden, in denen ihre Gutachten gerichtlich gew\u00fcrdigt worden sind. Auf diese Weise verf\u00fcgen sie \u00fcber wichtige und interessante Hinweise, ob ihre Gutachten die Fragen umfassend beantwortet haben, nachvollziehbar sind und vollen Beweiswert haben. Diese Angaben sind f\u00fcr die IV-Stellen wichtige Informationen im Hinblick auf weitere Gutachtensauftr\u00e4ge.</p><p>Um die Qualit\u00e4tssicherung wie auch die Qualit\u00e4tskontrolle von medizinischen Gutachten zu verbessern, schl\u00e4gt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der IV (vgl. BBl 2017 2625) die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen vor, damit Kriterien f\u00fcr die Zulassung von medizinischen Gutachterinnen und Gutachtern f\u00fcr alle Sozialversicherungen festgelegt werden k\u00f6nnen und eine unabh\u00e4ngige Stelle zur Qualit\u00e4tssicherung von Gutachterstellen geschaffen werden kann.</p><p>13. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der IV-Stellen werden fachspezifisch aus- und weitergebildet. Gesamtschweizerisch bietet das Bildungszentrum IV zudem Kurse in den verschiedensten Fachgebieten an.</p><p>14. Mit der \u00dcbernahme des Gutachtens durch die IV-Stelle (vgl. Ziff. 12) haben die Gutachterinnen und Gutachter ihren Auftrag erf\u00fcllt und nehmen in einem allf\u00e4lligen Beschwerdeverfahren keine aktive Rolle mehr ein.</p><p>15. Im Rahmen des ressourcenorientierten Abkl\u00e4rungsverfahrens in der IV sollen die behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte wenn immer m\u00f6glich einbezogen werden, und zwar im m\u00fcndlichen Austausch wie auch durch gezieltes Einholen von schriftlichen Arztberichten. Ihre Erkenntnisse sollen fr\u00fchzeitig in den Entscheidprozess der IV einfliessen und dokumentiert werden. Mit diesem Vorgehen stehen den Gutachterinnen und Gutachtern die Informationen der behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte bereits zur Verf\u00fcgung. Sofern es sich im Rahmen der Begutachtung als sinnvoll oder notwendig erweist, steht es den Gutachterinnen und Gutachtern offen, sich direkt mit den behandelnden \u00c4rzten auszutauschen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504051200000)\/","SubmittedBy":"Graber Konrad","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1505347200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518773567)\/","SubmissionDate":"\/Date(1496102400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz|Gesundheit"}}