{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173395,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173395,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3395","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wareneinfuhr in die Schweiz. Nicht korrekt ausgestellte Ursprungserkl\u00e4rungen und deren Folgen f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Waren, die zur endg\u00fcltigen Einfuhr in das Schweizer Zollgebiet bestimmt sind, m\u00fcssen einer Schweizer Zollstelle zugef\u00fchrt und zur Zollveranlagung angemeldet werden. Neben der korrekt ausgef\u00fcllten Einfuhrzollanmeldung sind Begleitdokumente (bspw. Rechnungen, allf\u00e4llige Ursprungsnachweise, Bewilligungen/Zeugnisse usw.) vorzulegen.</p><p>Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, oder aus Entwicklungsl\u00e4ndern k\u00f6nnen dabei meist \"zollfrei\" oder \"zu reduzierten Ans\u00e4tzen\" (Zollpr\u00e4ferenz) eingef\u00fchrt werden. F\u00fcr eine pr\u00e4ferenzbeg\u00fcnstigte Einfuhr ist dabei zwingend ein g\u00fcltiger Ursprungsnachweis vorzulegen, und es ist ein entsprechender Pr\u00e4ferenzantrag in der Zollanmeldung zu stellen.</p><p>In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Warenausf\u00fchrende (Lieferant) die Ursprungserkl\u00e4rung nicht in der in den betreffenden Abkommen vorgeschriebenen Form und Sprache ausfertigt. So wird h\u00e4ufig die Ursprungserkl\u00e4rung \"Der Ausf\u00fchrer dieser Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erkl\u00e4rt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, pr\u00e4ferenzbeg\u00fcnstigte ... Ursprungswaren sind\" nicht in exakt diesem Wortlaut wiedergegeben. Oder der Ausf\u00fchrer der Waren verwendet nicht die maschinenschriftliche Schreibweise bzw. den Stempelabdruck, bzw. er vergisst beispielsweise die Unterschrift oder die Angabe des Unterzeichners in Druckschrift.</p><p>Aufgrund durch den Warenausf\u00fchrenden nicht korrekt ausgestellter Ursprungserkl\u00e4rungen werden dem Wareneinf\u00fchrenden (Importeur) Zollabgaben durch die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung in Rechnung gestellt, welche bei einem korrekt ausgestellten Ursprungszeugnis nicht angefallen w\u00e4ren. Auf diese Abgaben hat der Wareneinf\u00fchrende letztlich keinen Einfluss.</p><p>Fragen:</p><p>a. Wie hoch waren die Zollabgaben in den Jahren 2015 und 2016, die f\u00fcr Wareneinf\u00fchrende/Importeure aufgrund falsch ausgestellter Ursprungserkl\u00e4rungen angefallen sind?</p><p>b. Sieht der Bundesrat eine M\u00f6glichkeit, Waren pr\u00e4ferenzbeg\u00fcnstigt zu verzollen, auch wenn die Ursprungserkl\u00e4rung aufgrund kleiner, unwesentlicher Formfehler eigentlich nicht ganz korrekt ausgestellt wurde?</p><p>c. Was m\u00fcsste ge\u00e4ndert werden, damit kleine und eben unwesentliche Formfehler in Zukunft nicht durch die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung geahndet werden?</p><p>d. Wie k\u00f6nnte das importierende Gewerbe in diesem Bereich entlastet werden?</p><p>e. Ist er bereit, das importierende Gewerbe in diesem Bereich zu entlasten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>a. Diese Zahlen werden von der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung (EZV) statistisch nicht erfasst. Entsprechend k\u00f6nnen keine Angaben gemacht werden.</p><p>b. Die Freihandelsabkommen (FHA) schreiben die Form der Ursprungserkl\u00e4rungen vor. Der genaue Wortlaut ist dabei jeweils vorgegeben und Bestandteil des jeweiligen FHA. An eine Ursprungserkl\u00e4rung werden hohe Formvorschriften gestellt. Diese Formvorschriften sind f\u00fcr die EZV bindend. Dies geht auch aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (A-6362/2014 vom 13. M\u00e4rz 2015) hervor. Die FHA sehen jedoch ausdr\u00fccklich vor, dass offensichtliche Irrt\u00fcmer, wie z. B. Tippfehler, nicht zu beanstanden sind, wenn diese Fehler keinen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in dem Papier entstehen lassen.</p><p>c. Damit weiter gehende Toleranzen als die vorherig genannten von der EZV angewendet werden k\u00f6nnten, m\u00fcssten die gesetzlichen Grundlagen - d. h. die FHA - ge\u00e4ndert werden. Diese \u00c4nderungen m\u00fcssten ausgehandelt werden und setzen das Einverst\u00e4ndnis des Freihandelspartners voraus.</p><p>d. Das Zollverfahren basiert auf dem Prinzip der Selbstanmeldung. Zur rechtm\u00e4ssigen und richtigen Deklaration einer Sendung geh\u00f6rt auch die allf\u00e4llige Vorlage einer g\u00fcltigen Ursprungserkl\u00e4rung. Folglich ist die anmeldepflichtige Person, d. h. der Importeur oder seine Vertretung, verpflichtet, Ursprungserkl\u00e4rungen auf ihre formelle Richtigkeit bzw. G\u00fcltigkeit zu pr\u00fcfen. Stellt die anmeldepflichtige Person bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Ursprungserkl\u00e4rung Unstimmigkeiten fest, so hat sie die M\u00f6glichkeit, eine provisorische Veranlagung zu beantragen, um sp\u00e4ter einen formell g\u00fcltigen Ursprungsnachweis nachzureichen. Erst wenn sie diese Pr\u00fcfung nicht oder nicht richtig vornimmt und eine Pr\u00e4ferenzveranlagung trotz mangelhaftem Ursprungsnachweis beantragt, kann es zur Veranlagung zum Normaltarif wegen ung\u00fcltigen Ursprungsnachweises kommen. Hier ist eine Entlastung im Rahmen der Selbstanmeldung nicht m\u00f6glich. Im Zweifelsfall steht die EZV f\u00fcr Ausk\u00fcnfte zur Verf\u00fcgung.</p><p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen des Postulates der WAK-N 14.3014, \"Erleichterung der Zollabfertigung und F\u00f6rderung von Parallelimporten dank Anerkennung weiterer Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises\", bereits mit dieser Frage befasst. Dabei hielt er fest, dass die Anerkennung weiterer Ursprungsnachweise mangels einer staatsvertraglichen Absicherung erhebliche praktische und rechtliche Probleme mit sich bringen w\u00fcrde.</p><p>e. Der Bundesrat sieht im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grundlagen keine M\u00f6glichkeiten, das importierende Gewerbe in diesem Bereich zu entlasten. In Beantwortung des erw\u00e4hnten Postulates 14.3014 wurde auch festgehalten, dass die erw\u00e4hnten Kosten der Nutzung von Freihandelsabkommen zu einem grossen Teil entfallen k\u00f6nnten, wenn beispielsweise Einfuhrz\u00f6lle auf Industrieg\u00fcter abgebaut w\u00fcrden. Derzeit pr\u00fcft das Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung gem\u00e4ss Auftrag des Bundesrates die Vor- und Nachteile eines autonomen Zollabbaus auf Industrieg\u00fcter.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1502841600000)\/","SubmittedBy":"Zuberb\u00fchler David","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518182477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1496707200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}