{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173396,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173396,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3396","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schluss mit der willk\u00fcrlichen Benachteiligung von Sportvereinen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wegen der am 14. Oktober 2015 beschlossenen Praxis\u00e4nderung bei der obligatorischen Unfallversicherung sind Amateursportvereine, die geringe Entgelte zahlen, heute in ihrer Existenz bedroht. Seither gelten Sportvereine n\u00e4mlich als Arbeitgeber (!) und m\u00fcssen f\u00fcr die finanziellen Risiken eines Unfalls geradestehen. Wenn man weiss, dass es sich bei diesen Vereinen oft um Erst- oder Zweitligaclubs handelt, erstaunt es nicht weiter, dass f\u00fcr viele das Risiko zu gross ist. Die Tatsache, dass bei den verschiedenen Ausgleichskassen kein einheitliches Verfahren zur Anwendung kommt, insbesondere bei der Franchise, verkompliziert die Situation noch weiter. Zudem versucht die betroffene Versicherung im Fall eines Sportunfalls im Allgemeinen die Kosten auf die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers abzuw\u00e4lzen. Deshalb h\u00e4ufen sich die Streitf\u00e4lle, was wiederum zu langwierigen und teuren rechtlichen Verfahren f\u00fchrt. Im Interesse des Amateursports, der einen bedeutenden Beitrag zur sozialen Entwicklung und zur Integration unserer Jugend leistet, indem ihr Werte wie Respekt und Leistungsbereitschaft vermittelt werden, fordere ich den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, die bestehende Praxis vollumf\u00e4nglich zu \u00e4ndern?</p><p>2. Falls nicht, ist er bereit, klare Richtlinien und Regeln hinsichtlich einer Obergrenze f\u00fcr Entgelte zu schaffen, bei deren Einhaltung ein Club nicht automatisch dem UVG und/oder der AHV unterstellt wird?</p><p>3. Ist er bereit, ein vereinfachtes Verfahren f\u00fcr Amateursportvereine in Erw\u00e4gung zu ziehen, das den mit dieser Praxis\u00e4nderung entstandenen administrativen Mehraufwand reduziert?</p><p>4. Ist er bereit, die aktuelle Praxis zu \u00fcberdenken, im Falle eines Foulspiels die entstandenen Unfallkosten auf die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers zu \u00fcberw\u00e4lzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) und der entsprechenden Ausf\u00fchrungsverordnung (UVV; SR 832.202) sind alle in der Schweiz besch\u00e4ftigten Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Berufskrankheiten und -unf\u00e4lle und, sofern die w\u00f6chentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden betr\u00e4gt, auch gegen Nichtberufsunf\u00e4lle versichert. Wenn Sportlerinnen und Sportler, die sich in einem Verein engagieren, ein Entgelt daf\u00fcr erhalten, gelten sie gem\u00e4ss den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien als arbeitnehmende Personen und m\u00fcssen obligatorisch gegen Unf\u00e4lle gem\u00e4ss UVG versichert werden. An der Gesetzgebung in diesem Bereich hat sich in den vergangenen Jahren nichts ge\u00e4ndert.</p><p>Die vom Autor der Interpellation erw\u00e4hnte Praxis\u00e4nderung ab dem 14. Oktober 2014 entspricht der \u00c4nderung von Artikel\u00a034d Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV; SR 831.101). Dies ist die einzige Bestimmung, die an diesem Datum im Bereich der Sozialversicherungen angepasst wurde, und sie hat direkte Auswirkungen auf den Bereich der Unfallversicherung. Seit diesem Tag m\u00fcssen in Privathaushalten besch\u00e4ftigte Personen, die nicht mehr als 750 Franken pro Jahr und Arbeitgeber verdienen und unter 25 Jahre alt sind, nicht mehr zwingend versichert werden. Diese Anpassung hatte jedoch keinerlei Einfluss auf die Sportvereine. Soweit diese als Arbeitgeber zu betrachten sind, m\u00fcssen sie ihre Mitarbeitenden wie bisher gem\u00e4ss UVG versichern. Es ist m\u00f6glich, dass die Ausgleichskassen im Zusammenhang mit dieser neuen Vorschrift ihre Praxis oder ihre Kontrollmethoden leicht angepasst haben. Die Ausgangslage f\u00fcr Sportclubs hat sich jedoch in den vergangenen Jahren in keiner Weise ver\u00e4ndert, und der Bundesrat hegt keine Absicht, mit einer \u00c4nderung der Gesetzesgrundlagen einzugreifen.</p><p>2. Artikel\u00a095 Absatz\u00a01bis UVG sieht bereits heute vor, dass Arbeitgeber, die ausschliesslich Arbeitnehmende mit einem nach Artikel\u00a014 AHVG als geringf\u00fcgig geltenden Einkommen (aktuell 2300 Franken pro Jahr) besch\u00e4ftigen, keine Beitr\u00e4ge entrichten m\u00fcssen. Ihre Arbeitnehmenden sind automatisch versichert. Bei einem Unfall \u00fcbernimmt die Ersatzkasse UVG die Kosten, und der Arbeitgeber muss die Pr\u00e4mien r\u00fcckwirkend f\u00fcr h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre bezahlen. Um die Obergrenze f\u00fcr Sportvereine als Arbeitgeber \u00fcber den derzeit geltenden Betrag f\u00fcr die Versicherungspflicht gem\u00e4ss UVG anzuheben, w\u00e4re eine Gesetzes\u00e4nderung n\u00f6tig. Dies w\u00fcrde den bisher unternommenen Bem\u00fchungen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit zuwiderlaufen. Ein solcher Ansatz w\u00fcrde ausserdem einen ernsthaften Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der verschiedenen Arbeitgeberkategorien nach sich ziehen. Entsprechend sieht der Bundesrat davon ab, Richtlinien im Sinne des Autors der Interpellation zu erlassen.</p><p>3. Weder am UVG noch am AHVG wurden \u00c4nderungen vorgenommen, die eine Praxis\u00e4nderung der Versicherer bewirkt h\u00e4tten. Die unter Punkt 1 erw\u00e4hnte \u00c4nderung von Artikel\u00a034d AHVV hatte keine Auswirkungen auf die Sportvereine, sondern betraf ausschliesslich Privathaushalte. Arbeitgeber jeglicher Art m\u00fcssen f\u00fcr ihre Mitarbeitenden eine UVG-Versicherung abschliessen und dem Versicherer zu Beginn des Kalenderjahres die Lohnsumme des Vorjahres bekanntgeben. Der Versicherer berechnet anschliessend, ob die im Voraus entrichteten Pr\u00e4mien der effektiven Lohnsumme entsprechen. Nach Ansicht des Bundesrates verursacht dies keinen \u00fcberm\u00e4ssigen administrativen Aufwand. Ausserdem sind Arbeitgeber, die ausschliesslich Arbeitnehmende mit einem Lohn von weniger als 2300 Franken pro Jahr besch\u00e4ftigen, von dieser Pflicht befreit, da sie nur bei einem Unfall Pr\u00e4mien bezahlen m\u00fcssen.</p><p>4. Die leistungspflichtigen Versicherer k\u00f6nnen unter ganz bestimmten und restriktiven Bedingungen R\u00fcckgriff auf die f\u00fcr den Schaden verantwortliche Person nehmen. Der Sport ist zu Recht nicht von diesem wesentlichen Grundsatz des Haftpflichtrechts ausgenommen. Eine \u00c4nderung oder Einschr\u00e4nkung der Regressm\u00f6glichkeiten k\u00e4me einer Ab\u00e4nderung der haftpflichtrechtlichen Grunds\u00e4tze gleich. Angesichts der k\u00fcrzlich gescheiterten Revision h\u00e4lt der Bundesrat eine solche Reform derzeit nicht f\u00fcr angebracht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504051200000)\/","SubmittedBy":"Buttet Yannick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519134523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1496793600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}