{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173398,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173398,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3398","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bek\u00e4mpfung der Kinderarbeit. Rolle der Schweizer Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Rund 168 Millionen Kinder werden bei der Arbeit ausgebeutet oder unter Bedingungen besch\u00e4ftigt, die ihre Gesundheit, ihre Sicherheit, ihre Schulbildung oder ihre moralische und k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t schwerwiegend beeintr\u00e4chtigen. Zwei NGO haben aufgedeckt, dass der Konzern Lafarge Holcim, mit Sitz in der Schweiz, von der Arbeit Minderj\u00e4hriger profitiert hat, indem er \u00fcber seine Tochtergesellschaft Hima Cement Limited Puzzolan aus Uganda bezogen hat, und dies mindestens bis Januar 2017. Dass sich in der Schweiz ans\u00e4ssige Unternehmen an dieser unmenschlichen Ausbeutung beteiligen, ist inakzeptabel. Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr die Notwendigkeit, in der Schweiz die Sorgfaltspflicht f\u00fcr Unternehmen auszudehnen. Der Uno-Kinderrechtsausschuss verlangt von der Schweiz \u00fcbrigens, dass sie ihre multinationalen Unternehmen besser kontrolliert.</p><p>In Erf\u00fcllung des Postulates 15.3010 hat der Bundesrat einen Bericht zur Kinderarbeit ver\u00f6ffentlicht. Das Beispiel von Lafarge Holcim ruft uns einmal mehr die Bedeutung dieses Themas in Erinnerung. Diesbez\u00fcglich erscheint der Bericht des Bundesrates jedoch alles andere als befriedigend. Die Ziele des Bundesrates sind nicht klar ersichtlich, und der Bericht enth\u00e4lt weder eine Beurteilung der Folgen noch eine Beurteilung der Wirksamkeit der beschlossenen Massnahmen. Es wird auch nicht ausgef\u00fchrt, wie die Einhaltung der Kinderrechte durch in der Schweiz ans\u00e4ssige Unternehmen verbessert werden kann.</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die multinationalen Unternehmen die in seiner \"Ruggie-Strategie\" enthaltenen Richtlinien und Empfehlungen, insbesondere jene zur Kinderarbeit, auch einhalten?</p><p>2. Wie bewertet der Bundesrat, angesichts des Falls Lafarge Holcim, die Wirksamkeit der zuhanden von multinationalen Unternehmen geschaffenen Programme zur verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Bund mit der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge oder bei Vertr\u00e4gen mit Firmen, wie den SBB, keine gesch\u00e4ftlichen Beziehungen mit Unternehmen eingeht, die Kinder ausbeuten? Vergessen wir nicht, dass Lafarge Holcim eine grosse Rolle beim Bau des 2016 er\u00f6ffneten Gotthard-Basistunnels gespielt hat. Zur gleichen Zeit beutete eines seiner Tochterunternehmen Kinder in Uganda aus - und zwar noch bis Januar 2017.</p><p>4. Der Bundesrat hat seinen Willen bekundet, Unternehmen zu verpflichten, auch nichtfinanzielle Informationen in ihren Gesch\u00e4ftsbericht aufzunehmen, sobald eine entsprechende EU-Regelung Ende 2016 umgesetzt ist. Ist der Bundesrat bereit, eine Vernehmlassungsvorlage zu dieser Frage auszuarbeiten?</p><p>5. Wie will der Bundesrat Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die durch Schweizer Unternehmen begangen wurden, den Zugang zu Wiedergutmachung erleichtern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der im Dezember 2016 verabschiedete Nationale Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte umfasst 50 Politikinstrumente, mit denen die Achtung der Menschenrechte durch Schweizer Unternehmen bei ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit im In- wie auch im Ausland gef\u00f6rdert werden soll. Die Bek\u00e4mpfung der Kinderarbeit ist Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und im NAP ebenfalls enthalten. Die Umsetzung des NAP erfolgt durch eine Begleitgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft sowie der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Die Einsetzung einer Begleitgruppe, die regelm\u00e4ssig \u00fcber die bei der Umsetzung des NAP erzielten Fortschritte Bericht erstatten muss, entspricht den in den Uno-Leitprinzipien enthaltenen Vorgaben \u00fcber die Ausarbeitung nationaler Aktionspl\u00e4ne.</p><p>2. Der Bundesrat erwartet von den in der Schweiz ans\u00e4ssigen oder t\u00e4tigen Unternehmen, dass sie bei ihrer gesamten T\u00e4tigkeit im In- und Ausland gesetzliche Vorschriften, sozialpartnerschaftliche und andere vertragliche Vereinbarungen einhalten und international anerkannte Standards der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung (Corporate Social Responsibility, CSR) umsetzen. Der Bundesrat f\u00f6rdert die verantwortungsvolle Unternehmensf\u00fchrung einschliesslich der Einhaltung und des Schutzes der Kinderrechte gest\u00fctzt auf das CSR-Positionspapier und den Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und den NAP zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte (siehe Antwort auf Frage 1). Am 21. Juni 2017 verabschiedete der Bundesrat den Bericht zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen. Der Bericht stellt Fortschritte in allen vier strategischen Stossrichtungen zur F\u00f6rderung der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung fest. Ausserdem wurden 2017 im Rahmen eines Wirkungsberichtes spezifische Projekte der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, bei denen es um Kinderarbeit und ganz allgemein um Arbeitsbedingungen geht, durch unabh\u00e4ngige Fachleute evaluiert. Dabei wurden fast 85 Prozent der Interventionen im Portfolio des Seco und der Deza im Bereich Besch\u00e4ftigung und menschenw\u00fcrdige Arbeit mit sehr gut bis zufriedenstellend benotet.</p><p>3. Wenn ein Unternehmen im Ausland einen \u00f6ffentlichen Auftrag vergeben will, m\u00fcssen die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen mindestens die acht von der Schweiz ratifizierten Kern\u00fcbereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhalten. Zu diesen z\u00e4hlen insbesondere das \u00dcbereinkommen Nr. 138 \u00fcber das Mindestalter f\u00fcr die Zulassung zur Besch\u00e4ftigung sowie das \u00dcbereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Somit sind die betreffenden Unternehmen verpflichtet, unverz\u00fcglich Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. Sie m\u00fcssen die Einhaltung der Kern\u00fcbereinkommen entlang ihrer gesamten Produktionskette gew\u00e4hrleisten. Greift ein teilnehmendes Unternehmen erwiesenermassen auf Kinderarbeit zur\u00fcck, k\u00f6nnen Sanktionen verh\u00e4ngt werden, die vom Ausschluss von der Ausschreibung \u00fcber eine Konventionalstrafe bis zur Annullierung des Vertrags reichen.</p><p>4. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 17. Dezember 2014 auf die Motion 14.3671, \"Umsetzung des rechtsvergleichenden Berichtes des Bundesrates \u00fcber die Verantwortung von Unternehmen bez\u00fcglich Menschenrechten und Umwelt\", erw\u00e4hnt hat, verfolgt er die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie 2014/95/EU durch die EU-Mitgliedstaaten mit. Diese Richtlinie verpflichtet gr\u00f6ssere Unternehmen, nichtfinanzielle Informationen, u. a. \u00fcber Menschenrechte und Umwelt, im Lagebericht offenzulegen. Um eine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu vermeiden, sollte sich eine allf\u00e4llige Schweizer Gesetzesvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Vorschriften der EU-Staaten orientieren. Entsprechend hatte der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion beantragt, da ihr Text weiter geht als die EU-Regelung. Eine Vernehmlassungsvorlage wird gepr\u00fcft, sobald \u00fcber die Umsetzung der Richtlinie durch die EU-Mitgliedstaaten gen\u00fcgend Informationen verf\u00fcgbar sind.</p><p>5. Im NAP zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte anerkennt der Bundesrat seine Verantwortung, Betroffenen Zugang zu Schweizer Beschwerdemechanismen zu erleichtern, wenn in der Schweiz ans\u00e4ssige Unternehmen bei ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt sind und Betroffene im Gaststaat keinen angemessenen Zugang zu wirksamer Abhilfe haben.</p><p>In Erf\u00fcllung des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des St\u00e4nderates 14.3663, \"Zugang zu Wiedergutmachung\", analysiert der Bundesrat ausserdem in einem Bericht, welche gerichtlichen und nichtgerichtlichen Massnahmen in anderen Staaten umgesetzt werden, um Personen, deren Menschenrechte durch ein Unternehmen in einem Gaststaat verletzt wurden, einen effektiven Zugang zu Wiedergutmachung im Heimatstaat dieses Unternehmens zu erm\u00f6glichen. Das Schweizerische Kompetenzzentrum f\u00fcr Menschenrechte und das Schweizerische Institut f\u00fcr Rechtsvergleichung verfassen diesen Bericht gemeinsam. Er soll bis Ende 2017 vorliegen. Gest\u00fctzt darauf wird der Bundesrat im Hinblick auf die \u00dcberarbeitung des NAP f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte pr\u00fcfen, ob im schweizerischen Kontext entsprechende Massnahmen umzusetzen sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1502841600000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519243747)\/","SubmissionDate":"\/Date(1496793600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht"}}