{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173437,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173437,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3437","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ein Konkurs nach dem anderen. Wie kann dieses so h\u00e4ufig auftretende Problem gel\u00f6st werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sollten Strafen eingef\u00fchrt werden f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen, die das tats\u00e4chliche oder rechtliche Organ einer Gesellschaft bei deren Konkurs waren, wenn die Gesellschaft nicht alle L\u00f6hne und Sozialabgaben bezahlt hat?</p><p>2. W\u00e4re es vorstellbar, Unternehmen vom \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen auszuschliessen, wenn eine nat\u00fcrliche Person, die Organ einer konkursiten Gesellschaft war, auch einem Organ des sich anbietenden Unternehmens angeh\u00f6rt und die konkursite Gesellschaft nicht alle L\u00f6hne und Sozialabgaben bezahlt hat?</p><p>3. W\u00e4re ein zeitlich begrenztes Verbot, Organ einer Gesellschaft zu sein, f\u00fcr solche Personen eine denkbare Strafe?</p><p>4. Warum gibt es nicht mehr Strafanzeigen wegen betr\u00fcgerischen Konkurses?</p>","ReasonText":"<p>2012 hat das Parlament die Motion Hess Hans 11.3925 angenommen. Darin wurde vorgeschlagen, die notwendigen rechtlichen Bestimmungen zu schaffen, um Missbr\u00e4uche des Konkursverfahrens durch Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich ihren Verpflichtungen entziehen wollen, zu verhindern. Der Bundesrat hat daraufhin ein Verfahren zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs lanciert.</p><p>Das Ph\u00e4nomen breitet sich aus: Unternehmen melden Konkurs an, daraufhin wird eine neue Gesellschaft mit demselben Gesch\u00e4ftszweck und denselben nat\u00fcrlichen Personen an der Spitze gegr\u00fcndet - mit negativen Auswirkungen auf die L\u00f6hne der Angestellten und die Sozialversicherungen. Ausserdem k\u00f6nnen Konsumentinnen und Konsumenten, wenn es sich bei der konkursiten Gesellschaft zum Beispiel um ein Unternehmen aus der Baubranche handelt, keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche auf von diesem Unternehmen durchgef\u00fchrten Arbeiten mehr geltend machen.</p><p>Es muss daher dringend eine L\u00f6sung gefunden werden, um auf diese offensichtliche Umgehung des Gesetzes reagieren zu k\u00f6nnen. Selbst wenn die laufende Revision in die richtige Richtung zu gehen scheint, wurden gewisse im Ausland getroffene Massnahmen nicht in Betracht gezogen. So kann in Frankreich einer nat\u00fcrlichen Person, die eines betr\u00fcgerischen Konkurses f\u00fcr schuldig befunden wurde, die Aus\u00fcbung einer T\u00e4tigkeit in einem bestimmten Berufsbereich untersagt oder sie kann vom \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden. Die Ver\u00f6ffentlichung dieser Urteile ist im Gesetz ebenfalls vorgesehen. In Belgien gibt es \u00e4hnliche Vorschriften.</p><p>Abschliessend sei noch bemerkt, dass im erl\u00e4uternden Bericht zur \u00c4nderung des Gesetzes zu lesen ist, Strafanzeigen wegen betr\u00fcgerischen Konkurses seien selten. Warum dies so ist, wird allerdings nicht erkl\u00e4rt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Nichtablieferung von AHV-Beitr\u00e4gen sowie von Beitr\u00e4gen an die Pensionskasse ist bereits nach geltendem Recht strafbar, sofern diese Beitr\u00e4ge vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen worden sind (Art. 87 des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG, SR 831.10, und Art. 76 des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVG, SR 831.40). Artikel\u00a0159 StGB stellt sodann allgemein den Missbrauch von Lohnabz\u00fcgen unter Strafe. Hinzuweisen ist ausserdem auf Artikel\u00a052 AHVG, wonach der Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen hat, den er der AHV durch absichtliche oder grobfahrl\u00e4ssige Missachtung von Vorschriften zuf\u00fcgt. Handelt es sich beim Arbeitgeber um eine juristische Person, so haften subsidi\u00e4r die Mitglieder der Verwaltung und alle mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung oder Liquidation befassten Personen pers\u00f6nlich. Keine derartigen Bestimmungen bestehen dagegen f\u00fcr das Nichtbezahlen der L\u00f6hne. Der Bundesrat wurde mit der \u00dcberweisung der Motion Hess Hans 11.3925, \"Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern\", beauftragt, die Grundlagen daf\u00fcr zu schaffen, dass Personen das Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen k\u00f6nnen, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen. Der Bundesrat hat am 22. April 2015 einen Vorentwurf samt Begleitbericht in die Vernehmlassung geschickt, in dem verschiedene L\u00f6sungsans\u00e4tze diskutiert und Vorschl\u00e4ge gemacht worden sind. Im Rahmen der Vernehmlassung wurden diverse alternative Vorschl\u00e4ge zu denjenigen des Bundesrates vorgebracht. Der Bundesrat ist zurzeit daran, die L\u00f6sungsans\u00e4tze des Vorentwurfes sowie diese alternativen L\u00f6sungsans\u00e4tze vertieft zu pr\u00fcfen und die Botschaft vorzubereiten. Eine M\u00f6glichkeit best\u00fcnde auch darin, das strafrechtliche Instrumentarium auszubauen und effektiver auszugestalten. Die Verabschiedung der Botschaft ist f\u00fcr das erste Quartal 2018 vorgesehen.</p><p>2. Das Beschaffungsrecht des Bundes kennt die Regelung, wonach ein Anbieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (bzw. der Zuschlag an ihn widerrufen wird), wenn er sich in einem Konkursverfahren befindet, Steuern und Sozialabgaben nicht bezahlt oder seinen Verpflichtungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und der Lohngleichheit von Frau und Mann nicht nachkommt (vgl. Art. 8 Abs. 1 Bst. b und c und Art. 11 Bst. c, d und f des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, B\u00f6B, SR 172.056.1). Diese Grunds\u00e4tze werden im Entwurf des revidierten B\u00f6B (E-B\u00f6B), der am 15. Februar 2017 vom Bundesrat verabschiedet worden ist, pr\u00e4zisiert und erweitert (BBl 2017 1851). Ausschluss und Zuschlagswiderruf sollen neu auch dann m\u00f6glich sein, wenn sich Organe eines Anbieters, ein von diesem beigezogener Subunternehmer oder dessen Organe in einem Pf\u00e4ndungs- oder Konkursverfahren befinden oder die Sozialabgaben nicht bezahlen (vgl. Art. 44 Abs. 1 Bst. d und g E-B\u00f6B).</p><p>Fr\u00fchere T\u00e4tigkeiten einzelner Mitarbeiter eines Anbieters bei inzwischen konkursiten Gesellschaften sind allenfalls f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Eignungs- und Teilnahmevoraussetzungen des Anbieters relevant (z. B. durch Strafregisterausz\u00fcge, Personensicherheitspr\u00fcfungen oder Referenzangaben).</p><p>3. Im erw\u00e4hnten Vorentwurf des Bundesrates zur Umsetzung der Motion 11.3925 wurde unter anderem auch die M\u00f6glichkeit der Einf\u00fchrung eines strafrechtlichen Berufsverbots diskutiert; ein solches wurde allerdings aus verschiedenen Gr\u00fcnden verworfen (Bericht S. 14f.). Der Bundesrat ist zurzeit daran, die L\u00f6sungsans\u00e4tze des Vorentwurfes sowie alternative L\u00f6sungsans\u00e4tze vertieft zu pr\u00fcfen und die Botschaft vorzubereiten. Auch das in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Verbot, sich in einer bestimmten Funktion ins Handelsregister eintragen zu lassen, wird in diesem Rahmen nochmals gepr\u00fcft werden. </p><p>4. Der Bundesrat hat im erl\u00e4uternden Bericht zum bereits erw\u00e4hnten Vorentwurf zur Umsetzung der Motion 11.3925 bez\u00fcglich der unterlassenen Anzeigen festgehalten, die Verfolgung von Konkursmissbr\u00e4uchen scheitere weniger an den fehlenden rechtlichen Grundlagen als an der fehlenden Bereitschaft der Gesch\u00e4digten, aufwendige Strafanzeigen zu verfassen. Eine substanziierte Anzeige ist allerdings in der Praxis Voraussetzung daf\u00fcr, dass die Staatsanwaltschaften den angezeigten Konkursdelikten \u00fcberhaupt nachgehen. Immerhin ist festzustellen, dass im Jahr 2016 sowohl bei den polizeilich registrierten Straftaten als auch bei den rechtskr\u00e4ftigen Strafurteilen die bisher zweith\u00f6chsten bzw. h\u00f6chsten Fallzahlen betreffend den betr\u00fcgerischen Konkurs und Pf\u00e4ndungsbetrug (Art. 163 StGB, SR 311.0) zu verzeichnen sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504051200000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|1211|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519071740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497312000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht|Sozialer Schutz"}}