{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173439,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173439,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3439","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Climate first. Besteuerung der grauen CO2-Emissionen von L\u00e4ndern, die beim Abkommen von Paris nicht mitmachen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, wie Produkte von L\u00e4ndern, welche sich nicht um den Klimaschutz bem\u00fchen und das Abkommen von Paris nicht unterst\u00fctzen, mit einer CO2-Abgabe belegt werden k\u00f6nnen. Dabei ist ein international koordiniertes Vorgehen gegen Trittbrettfahrer zu pr\u00fcfen, sprich die Integration von Sanktionen in das Regelwerk zum Klimaabkommen von Paris.</p>","ReasonText":"<p>Die Klimaerw\u00e4rmung ist ein globales Problem, das alle L\u00e4nder anpacken m\u00fcssen. Kurzfristig kann ein Land durch die Nichtteilnahme am Klimaschutz profitieren - auf Kosten anderer L\u00e4nder und auf Kosten der Zukunft. Um solches opportunistisches Verhalten zu unterbinden, ist es hilfreich, wenn Sanktionen f\u00fcr trittbrettfahrende L\u00e4nder ergriffen werden k\u00f6nnen.</p><p>Eine CO2-Abgabe auf grauen Emissionen w\u00e4re eine solche Sanktion (vgl. Border Tax Adjustment). Bei einer CO2-Abgabe werden die grauen Emissionen, also die Emissionen, die bei der Herstellung entsprechender Produkte entstehen, mit einer CO2-Abgabe belastet. Eine solche CO2-Abgabe auf grauen Emissionen ist WTO-kompatibel, da importierte und lokal hergestellte Produkte gleichbehandelt werden. F\u00fcr L\u00e4nder, die am Abkommen von Paris teilnehmen, kann auf eine solche CO2-Abgabe verzichtet werden, da sie sich zur Reduktion der Klimaemissionen verpflichtet haben. Damit w\u00fcrde beim heutigen Stand der internationalen Klimabem\u00fchungen die Abgabe prim\u00e4r f\u00fcr US-Produkte gelten und f\u00fcr die wenigen anderen L\u00e4nder, die das Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben. Zur Umsetzung des Postulates w\u00e4re erst zu untersuchen, welches die relevanten Zollkategorien sind (hoher Umsatz und hohe graue Emissionen). F\u00fcr die klimapolitisch wichtigsten Produkte w\u00e4re die Erhebung einer solchen CO2-Abgabe genauer zu pr\u00fcfen. Dazu geh\u00f6rt die rechtliche Situation und die Datenverf\u00fcgbarkeit bez\u00fcglich grauer Emissionen in der entsprechenden Industrie. Gleichzeitig ist zu pr\u00fcfen, ob und wie ein solches Vorgehen international abgestimmt und mit \u00e4hnlichen Bem\u00fchungen koordiniert werden kann. Ideal w\u00e4re die Integration in das Regelwerk des Pariser Klimaabkommens.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Klima\u00fcbereinkommen von Paris sieht als Sanktion einzig einen sogenannten Erf\u00fcllungsmechanismus vor (Art. 15). Dieser soll unterst\u00fctzend wirken und keine Strafen verh\u00e4ngen. Zudem k\u00f6nnen nur Vertragsparteien sanktioniert werden. Diesen Status h\u00e4tten die USA nach einem Austritt aus dem \u00dcbereinkommen, der aufgrund der im Klima\u00fcbereinkommen verankerten Fristen fr\u00fchestens auf November 2020 m\u00f6glich ist, nicht mehr. Gar nie unterzeichnet haben lediglich Nicaragua und Syrien. </p><p>Die Kompatibilit\u00e4t von sogenannten Grenzausgleichsabgaben mit dem WTO-Recht ist umstritten. Eine solche CO2-Abgabe k\u00f6nnte das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, Gatt, SR 0.632.21) der WTO verletzen. Das Gatt erlaubt zwar f\u00fcr Massnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie zum Schutz nat\u00fcrlicher Ressourcen Ausnahmen vom grunds\u00e4tzlichen Diskriminierungsverbot (Art. XX Bst. b und g). Diese d\u00fcrfen aber nicht willk\u00fcrlich oder ungerechtfertigt diskriminieren. Eine CO2-Abgabe d\u00fcrfte deswegen zum Beispiel nicht pauschalisiert auf alle Importe aus einem Staat angewandt werden, der sich vom \u00dcbereinkommen von Paris distanziert, sondern m\u00fcsste produktespezifisch festgelegt werden und dabei die gegen\u00fcber anderen vergleichbaren Produkten zus\u00e4tzlichen grauen Emissionen ber\u00fccksichtigen. Im Falle der USA ist zudem zu beachten, dass einzelne Bundesstaaten und eine Vielzahl namhafter Unternehmen an Massnahmen zum Klimaschutz festhalten wollen. Das vorgeschlagene Vorgehen w\u00e4re somit aus Sicht des WTO-Rechts problematisch und k\u00f6nnte einer allf\u00e4lligen Klage nicht standhalten. Zus\u00e4tzlich m\u00fcsste bei der Umsetzung einer nichtpauschalisierten CO2-Abgabe mit betr\u00e4chtlichem administrativem Aufwand und zus\u00e4tzlicher Regulierung gerechnet werden. Aus diesen Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat die Einf\u00fchrung einer CO2-Abgabe auf grauen Emissionen im Sinne eines Grenzausgleichs nicht als zielf\u00fchrend. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1557273600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|52|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519046630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497312000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Umwelt|Steuer"}}