{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173454,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173454,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3454","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen sowie Praxis bei der Bewilligung von Familienzusammenf\u00fchrungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Anteil von unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen,, welche in der Schweiz um Asyl ersuchen (UMA), ist hoch und nimmt stetig zu. Gegenw\u00e4rtig sind \u00fcber 7 Prozent der Asylsuchenden UMA, obwohl vielfach erhebliche Zweifel \u00fcber ihre Minderj\u00e4hrigkeit bestehen. UMA haben n\u00e4mlich Anrecht auf bessere Unterk\u00fcnfte als Erwachsene, auf Beschulung sowie weitere F\u00f6rdermassnahmen. Die Gesuche von UMA haben zudem wesentlich h\u00f6here Erfolgsaussichten. Aufgrund dieser Privilegien besteht bei vielen vermeintlichen UMA der Verdacht, dass sie in Tat und Wahrheit vollj\u00e4hrig sind; dies namentlich deshalb, weil sie ihre Identit\u00e4tspapiere unterdr\u00fccken und ihr wirkliches Alter nicht wahrheitsgetreu angeben. Mit diesem Problem sind auch andere europ\u00e4ische Staaten konfrontiert. Norwegen \u00fcberpr\u00fcfte 2014 drei Viertel der vermeintlich minderj\u00e4hrigen Asylbewerber deren Alter und fand dabei heraus, dass jeder Dritte von ihnen bei der Altersangabe gelogen hatte. Auch D\u00e4nemark und Finnland schickten einen von drei Jugendlichen zur Altersbestimmung, mit dem Resultat, dass jeder Vierte bzw. jeder F\u00fcnfte als erwachsen beurteilt wurde. Nach Einf\u00fchrung routinem\u00e4ssiger Alterskontrollen ging die Zahl der UMA in Norwegen markant zur\u00fcck; einen \u00e4hnlichen Effekt verzeichnete Grossbritannien bei der Alterskontrolle von Minderj\u00e4hrigen.</p><p>Deshalb bitten wir den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) in allen Empfangszentren sicher, dass sich keine Erwachsenen unter die UMA mischen und sich so eine Sonderbehandlung erschleichen?</p><p>2. Wirken sich die geltenden Aufnahmekriterien von UMA nicht attraktivit\u00e4tssteigernd aus?</p><p>3. Wie geht das SEM mit falschen Altersangaben im Rahmen der Befragung zur Person oder bei sachbez\u00fcglichen Hinweisen Dritter (bspw. anderer Beh\u00f6rden) um? Was passiert mit UMA, welche die Beh\u00f6rden teils mit notorisch falschen Altersangaben anl\u00fcgen?</p><p>4. Nach welchen Kriterien und mit welcher Konsequenz werden die UMA zur medizinischen Altersfeststellung aufgeboten?</p><p>5. Welche Kosten verursachen diese Untersuchungen?</p><p>6. Ber\u00fccksichtigt das SEM ausl\u00e4ndische Erfahrungen bei der Altersbestimmung? </p><p>7. Wie viele UMA haben von 2014 bis 2016 bei Familienzusammenf\u00fchrungen ihre Familien bzw. Personen nachgezogen? Wer f\u00e4llt bei UMA unter den Begriff der \"Familie\"?</p><p>8. Welche Massnahmen hat und wird das SEM gegen sogenannte \"Ankerkinder\" ergreifen?</p><p>9. Sind unter dem neuen Recht \u00c4nderungen vorgesehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./4. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) \u00fcberpr\u00fcft von Amtes wegen die Glaubhaftigkeit der behaupteten Minderj\u00e4hrigkeit, um die f\u00fcr das Asylgesuch wesentlichen Tatsachen festzustellen. Bestehen nach der Registrierung des Asylgesuchs und der Befragung im Empfangs- und Verfahrenszentrum Zweifel an der behaupteten Minderj\u00e4hrigkeit, kann das SEM weitere Abkl\u00e4rungen in Form einer Knochenaltersanalyse (Hand) durch einen Arzt oder einer auf einer wissenschaftlichen Methode beruhenden Untersuchung durch ein rechtsmedizinisches Institut treffen. F\u00fcr weitere Einzelheiten betreffend die Methode zur Beurteilung der Minderj\u00e4hrigkeit verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation Mazzone 16.3598 vom 17. Juni 2016.</p><p>Ist die behauptete Minderj\u00e4hrigkeit im Sinne des Asylgesetzes unglaubhaft, gilt die asylsuchende Person als vollj\u00e4hrig (im zentralen Informationssystem wird ein entsprechendes fiktives Geburtsdatum erfasst). Sie kommt somit nicht in den Genuss der besonderen Schutzmassnahmen f\u00fcr Minderj\u00e4hrige. Die Feststellung, dass die behauptete Minderj\u00e4hrigkeit unglaubhaft ist, wird im definitiven Entscheid \u00fcber den Asylantrag ausgef\u00fchrt und kann angefochten werden. </p><p>2. Wegen der besonderen Verletzlichkeit von Minderj\u00e4hrigen und ihren spezifischen Bed\u00fcrfnissen sieht der Gesetzgeber bei Unterbringung und Betreuung von UMA besondere Bestimmungen vor. Um einen Missbrauch zu verhindern, f\u00fchrt das SEM die unter Ziffer 1 beschriebenen Pr\u00fcfmassnahmen durch. In 50 bis 60 Prozent der F\u00e4lle (je nach Zeitraum) zeigt sich, dass die behauptete Minderj\u00e4hrigkeit nicht glaubhaft im Sinne des Asylgesetzes ist.</p><p>3. Die Beweislast f\u00fcr die Minderj\u00e4hrigkeit obliegt von Beginn des Verfahrens der gesuchstellenden Person. Diese hat somit die Folgen der Beweislosigkeit in diesem Punkt zu tragen. Ist die Minderj\u00e4hrigkeit unglaubhaft, gilt die gesuchstellende Person im weiteren Verfahren als vollj\u00e4hrig und kommt nicht in den Genuss der Schutz- und Betreuungsmassnahmen f\u00fcr UMA. Die versuchte T\u00e4uschung \u00fcber das Alter kann zudem als Element betrachtet werden, das die pers\u00f6nliche Glaubw\u00fcrdigkeit der gesuchstellenden Person schm\u00e4lert.</p><p>5. Eine Knochenaltersanalyse (Hand) kostet durchschnittlich 100 Franken, die Kosten im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Methode des sogenannten Drei-S\u00e4ulen-Modells belaufen sich auf ungef\u00e4hr 1500 Franken.</p><p>6. Die meisten europ\u00e4ischen L\u00e4nder sowie die USA und Kanada st\u00fctzen sich auf eine \u00e4hnliche Methode der Altersbestimmung wie die Schweiz. Ausserdem werden die Informationen zum Alter des Asylsuchenden, die andere Staaten allenfalls ermittelt haben, bei der Gesamtbeurteilung s\u00e4mtlicher Indizien ber\u00fccksichtigt.</p><p>7. Die entsprechenden Zahlen lassen sich statistisch nicht erheben. Das Asylgesetz enth\u00e4lt jedoch keine spezifischen Bestimmungen, die es einem UMA erlauben w\u00fcrden, seine Familie - unabh\u00e4ngig vom Verwandtschaftsgrad der betreffenden Personen - in die Schweiz nachkommen zu lassen. Seit der Aufhebung von Artikel\u00a051 Absatz\u00a02 des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) per 1. Februar 2014 ist es f\u00fcr unbegleitete minderj\u00e4hrige Asylsuchende nicht mehr m\u00f6glich, ein Gesuch um Familiennachzug zu stellen. Nur die Dublin-Assoziierungsabkommen erlauben unter gewissen Bedingungen eine Familienzusammenf\u00fchrung in einem Dublin-Staat; in der Regel ist dies der Staat, in dem die vollj\u00e4hrige Person lebt. </p><p>8. Angesichts des fehlenden Rechtsanspruchs auf Familiennachzug f\u00fcr unbegleitete Minderj\u00e4hrige sieht der Bundesrat derzeit keinen Bedarf f\u00fcr weiter gehende Massnahmen. </p><p>9. Die Revision des Asylgesetzes vom 25. September 2015 sieht keine \u00c4nderung des Verfahrens zur Altersbestimmung von unbegleiteten minderj\u00e4hrigen Asylsuchenden und im Bereich des Familiennachzugs vor. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504051200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518541313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497398400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Migration"}}