{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173471,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173471,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3471","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die korrekte Rechtsvertretung von unbegleiteten Kinderfl\u00fcchtlingen und jugendlichen Fl\u00fcchtlingen im Asylverfahren tats\u00e4chlich garantieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Vergleich zwischen Aussagen in der Befragung zur Person (BzP) und Aussagen in der Bundesanh\u00f6rung beim Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) f\u00fcr die Beurteilung der Glaubw\u00fcrdigkeit des Asylgesuchs unbegleiteter minderj\u00e4hriger Asylsuchender (UMA) in der Praxis von grosser Bedeutung? Werden allf\u00e4llige Widerspr\u00fcche den UMA in der Begr\u00fcndung von negativen Asylentscheiden zur Last gelegt?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass die BzP aufgrund der grossen Bedeutung, die ihr f\u00fcr den Asylentscheid zukommen kann, ein wichtiger Verfahrensschritt ist und damit zur Einhaltung der Kinderrechtskonvention (Vorrang des Kindeswohls) bei UMA die Vertrauensperson beizuziehen und eine vorg\u00e4ngige Rechtsvertretung zu garantieren ist?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die umfassende Rechtsvertretung der UMA unterlaufen wird, wenn dieser die Einsicht in das Protokoll der BzP verweigert wird, weil so die Ber\u00fccksichtigung des Kindeswohls und die Vorbereitung der Bundesanh\u00f6rung massiv erschwert wird?</p>","ReasonText":"<p>Die Uno-Kinderrechtskonvention schreibt vor, dass bei allen staatlichen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl im Vordergrund stehen muss. Daraus leitet sich ab, dass UMA bei allen f\u00fcr den Asylentscheid relevanten Verfahrensschritten das Recht auf die Ernennung einer Vertrauensperson bzw. auf rechtliche Begleitung haben. Heute gibt es im Asylverfahren zwei gravierende Abweichungen von den Vorgaben der Kinderrechtskonvention.</p><p>Erstens finden die BzP von UMA in den EVZ vor der Bestellung und damit in Abwesenheit einer Vertrauensperson statt, obwohl dem Entscheid relevante Bedeutung zukommt, da auch Fragen zu den Asylgr\u00fcnden gestellt werden und Widerspr\u00fcche zwischen den Aussagen in BzP und Bundesanh\u00f6rung wichtig f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung der Glaubw\u00fcrdigkeit sind und damit bedeutsam f\u00fcr den Asylentscheid sind. Zweitens wird den Vertrauenspersonen bzw. den von den Kantonen mit der Rechtsvertretung der UMA im weiteren Asylverfahren (Bundesanh\u00f6rung, Einspracheverfahren) beauftragten Rechtsberatungsstellen die rechtzeitige Einsicht in die Protokolle der BzP verweigert. Dies erschwert die Rechtsvertretung, da die Ber\u00fccksichtigung des Kindeswohls und die Vorbereitung der Bundesanh\u00f6rung wesentlich erschwert wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ob im Rahmen einer Glaubhaftigkeitspr\u00fcfung bei unbegleiteten minderj\u00e4hrigen Asylsuchenden (UMA) ein Vergleich zwischen den Aussagen in der Befragung zur Person (BzP) und denjenigen in der Anh\u00f6rung nach Artikel\u00a029 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) angestellt wird und inwiefern abweichende Aussagen zu Verfahrensnachteilen f\u00fchren k\u00f6nnen, h\u00e4ngt massgeblich vom Alter, vom geistigen Reife- und Entwicklungsgrad und dementsprechend vom Aussageverhalten des UMA ab. Mithin wird die Verwertbarkeit von Aussagen graduell entlang des Entwicklungsstandes des jugendlichen Asylsuchenden festgelegt (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in BVGE 2014/30). Eine Einsch\u00e4tzung erfolgt immer einzelfallspezifisch.</p><p>2. In Anwendung von Artikel\u00a017 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b AsylG kann die BzP in den F\u00e4llen, in denen das nationale Asyl- und Wegweisungsverfahren durchgef\u00fchrt wird, vor Ernennung der Vertrauensperson durchgef\u00fchrt werden (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in BVGE 2011/23). Gem\u00e4ss konstanter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist n\u00e4mlich jede urteilsf\u00e4hige Person, auch wenn sie minderj\u00e4hrig ist, in der Lage, die Ereignisse, die sie pers\u00f6nlich betroffen haben, auch in Abwesenheit eines Vertreters darzulegen (vgl. hierzu Emark 1999/2 oder BVGE D-7057/2006). Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass es bei der Schilderung der Asylgr\u00fcnde im Rahmen der Kurzbefragung um einen erlebnisbasierten Bericht der Ereignisse in ihren wesentlichen Grundz\u00fcgen geht.</p><p>Mit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes wird jeder asylsuchenden Person f\u00fcr die Erstbefragung in der Vorbereitungsphase und f\u00fcr das weitere Asylverfahren eine unentgeltliche Rechtsvertretung zugewiesen. Die Rechtsberatung informiert die Asylsuchenden \u00fcber ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren. Die Rechtsvertretung kl\u00e4rt die Asylsuchenden \u00fcber ihre Chancen im Asylverfahren auf, begleitet sie in die Erstbefragung und die Anh\u00f6rung zu den Asylgr\u00fcnden, nimmt Stellung zu den Entscheidentw\u00fcrfen des SEM und verfasst gegebenenfalls eine Beschwerdeschrift (vgl. Art. 102f ff. nAsylG; AS 2016 3101). Dazu erh\u00e4lt sie fr\u00fchzeitig Einsicht in die Verfahrensakten. Bei UMA nimmt die Rechtsvertretung als Vertrauensperson deren Interessen f\u00fcr die Dauer des Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum wahr (Art. 17 Abs. 3 Bst. a nAsylG). Im Testbetrieb Z\u00fcrich wird dies bereits heute so gehandhabt (vgl. Art. 5 Abs. 1 TestV, SR 142.318.1).</p><p>Die BzP hat gem\u00e4ss ausdr\u00fccklicher gesetzlicher Vorgabe (vgl. Art. 26 Abs. 2 AsylG) summarischen Charakter und weist deshalb in aller Regel nicht den Detailreichtum und die Differenziertheit einer Anh\u00f6rung auf. Sie dient insbesondere auch zur Absch\u00e4tzung der Urteilsf\u00e4higkeit der minderj\u00e4hrigen Person. Diese erste Befragung gibt den mit einem solchen Fall befassten Personen einen Anhaltspunkt, um die zu treffenden Massnahmen zur Wahrung der Interessen der minderj\u00e4hrigen Person zu bestimmen. Sie dient insbesondere auch zur Absch\u00e4tzung der Urteilsf\u00e4higkeit der minderj\u00e4hrigen Person sowie der Abkl\u00e4rung, ob diese tats\u00e4chlich unbegleitet ist oder allenfalls Eltern/Elternteile oder andere gesetzliche Vertreter in der Schweiz hat. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss nimmt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 6 (2005) zur Behandlung unbegleiteter und von ihren Familien getrennter Kinder ausserhalb ihres Herkunftslandes eine Differenzierung vor, indem ein Vormund oder Berater erst nach der Identifizierung des unbegleiteten Kindes zu bestellen ist (siehe UN-Kinderrechtsausschuss, Allgemeine Bemerkung Nr. 6, 2005 zur Behandlung unbegleiteter und von ihren Familien getrennter Kinder ausserhalb ihres Herkunftslandes, \u00a7 33 sowie ferner 21, 36 und 69ff.).</p><p>3. In Bezug auf das Recht auf Akteneinsicht wird keine Unterscheidung zwischen minderj\u00e4hrigen und vollj\u00e4hrigen asylsuchenden Personen gemacht. Nicht zuletzt auch um Missbr\u00e4uche zu verhindern, kann in Anwendung von Artikel\u00a027 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) die Einsichtnahme in Protokolle \u00fcber eigene Aussagen der Partei bis zum Abschluss der Untersuchung verweigert werden. Danach wird der Rechtsvertretung der UMA Einblick in s\u00e4mtliche Akten gew\u00e4hrt, f\u00fcr die nicht ein \u00f6ffentliches oder privates Geheimhaltungsinteresse besteht (vgl. Art. 26 und Art. 27 Abs. 1 VwVG). </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518096337)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497398400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Migration"}}