{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173482,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173482,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3482","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Berechnung der R\u00fcckbau- und Entsorgungskosten f\u00fcr Atomkraftwerke","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Einzahlungen der Atomkraftwerk-Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SEF) sollen sicherstellen, dass der Atomausstieg in der Schweiz finanziert ist. Wie Frau Bundesr\u00e4tin Leuthard im M\u00e4rz 2015 in der Debatte zur Motion Masshardt 13.3343, \"AKW-R\u00fcckbau. Reserven f\u00fcr unvorhergesehene Kostensteigerungen in Kostenstudien integrieren\", versicherte, verordnete der Bundesrat einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent f\u00fcr die Einzahlungen der AKW-Betreiber in den SEF. Damit wollte der Bundesrat die bef\u00fcrchtete Finanzierungsl\u00fccke schliessen, welche sich aufgrund steigender Kostenprognosen \u00f6ffnete. Zu Beginn zeigte die angepasste Verordnung Wirkung: So stiegen die Einzahlungen in den Fonds von 174,3 Millionen Franken (2014) auf 262,1 Millionen (2015 und 2016). Doch nun betr\u00e4gt die neueste, provisorisch verf\u00fcgte Jahrespr\u00e4mie f\u00fcr 2017 total bloss noch 72,3 Millionen.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diesen R\u00fcckgang der Einzahlungen? </p><p>2. Wie will er verhindern, dass der Bund und somit die Steuerzahlenden dereinst f\u00fcr fehlende Fondsbeitr\u00e4ge aufkommen m\u00fcssen?</p><p>3. Gibt es nun eine Finanzierungsl\u00fccke bei der Stilllegung und Entsorgung von Atomkraftwerken? Falls ja: Wie hoch f\u00e4llt diese aus? Falls nein: Auf welche neue Grundlage st\u00fctzt sich diese Erkenntnis?</p><p>4. Werden Risiken in den Kostenstudien gen\u00fcgend gewichtet? (Beispiele f\u00fcr Risiken sind geologische Standortrisiken beim Bau von Tiefenlagern, die Bonit\u00e4t der AKW-Betreiber oder die allgemeine Teuerung).</p><p>5. Wie will er sicherstellen, dass die Berechnung der Finanzierungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den SEF unabh\u00e4ngig erfolgen kann?</p><p>6. Wie beurteilt er eine Erh\u00f6hung des Sicherheitszuschlags auf 100 Prozent? </p><p>7. Wie stellt er die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Beitragsberechnung sicher?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Finanzierung der Stilllegung sowie der nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallenden Entsorgungskosten wird mit Beitr\u00e4gen der Betreiber in zwei unabh\u00e4ngige Fonds, den Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke, sichergestellt. Gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) wird die voraussichtliche H\u00f6he der Stilllegungs- und Entsorgungskosten alle f\u00fcnf Jahre gest\u00fctzt auf die Angaben des Eigent\u00fcmers f\u00fcr jede Kernanlage berechnet.</p><p>1.-3. Seit Dezember 2016 liegen die (zurzeit noch ungepr\u00fcften) von Swissnuclear erstellten Kostenstudien 2016 (KS 16) vor. Sie wurden nach einer neuen Methodik und aufgrund der aktuellen Planung f\u00fcr die Tiefenlager f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle erstellt. Die Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und des Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke hat darauf basierend Ende 2016 die provisorischen Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Periode 2017-2021 verf\u00fcgt. Die provisorischen Beitr\u00e4ge sanken im Vergleich zu den Beitr\u00e4gen der fr\u00fcheren Jahre aus verschiedenen Gr\u00fcnden: Zur Vermeidung einer nichtsachgem\u00e4ssen Kumulation von Zuschl\u00e4gen wurden die provisorischen Beitr\u00e4ge durch die Verwaltungskommission mittels Erhebung des Sicherheitszuschlags von 30 Prozent auf den Basiskosten (und nicht wie bisher auf den Gesamtkosten) ermittelt. Die Basiskosten setzen sich aus den Ausgangskosten und den Kosten f\u00fcr die Risikominderung zusammen und ergeben neu mit den Zuschl\u00e4gen f\u00fcr die Prognoseungenauigkeiten, den Zuschl\u00e4gen f\u00fcr die Chancen, den Zuschl\u00e4gen f\u00fcr die Gefahren sowie mit dem generellen Sicherheitszuschlag (Optimism Bias) die Gesamtkosten. Die Gesamtkosten der KS 16 sind zwar h\u00f6her als jene der Kostenstudien 2011 (KS 11), doch sind die als Basis f\u00fcr die Berechnung der provisorischen Beitr\u00e4ge 2017 bis 2021 herangezogenen Basiskosten der KS 16 tiefer als die Gesamtkosten der KS 11, welche als Basis f\u00fcr die Berechnung der fr\u00fcheren Beitr\u00e4ge dienten. Die Kostenbasis f\u00fcr die Beitragsberechnung ist somit tiefer als in der Vorperiode. Zudem sinken die Beitr\u00e4ge in den Entsorgungsfonds auch, weil die Lager zur Entsorgung der nuklearen Abf\u00e4lle sp\u00e4ter erstellt werden als noch bei Erstellung der KS 11 geplant. Dadurch k\u00f6nnen die daf\u00fcr im Entsorgungsfonds gesammelten Mittel l\u00e4nger am Kapitalmarkt angelegt werden, was zu entsprechenden Verm\u00f6gensertr\u00e4gen und somit ebenfalls zu kleineren Beitragszahlungen f\u00fchrt.</p><p>Die Kostenstudien werden zurzeit \u00fcberpr\u00fcft. Die sicherheitstechnischen Aspekte werden durch das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die Kostenberechnungen durch unabh\u00e4ngige Kostenexperten im Auftrag der Verwaltungskommission kontrolliert. Die Ergebnisse werden gegen Ende 2017 vorliegen. Anschliessend legt das UVEK auf Antrag der Verwaltungskommission die voraussichtliche H\u00f6he der Stilllegungs- und Entsorgungskosten fest.</p><p>Bereits anl\u00e4sslich der per 1. Januar 2015 in Kraft getretenen ersten Revision der SEFV wurde angek\u00fcndigt, dass die Parameter Anlagerendite, Teuerungsrate und Sicherheitszuschlag auf den Kosten nach Vorliegen der KS 16 \u00fcberpr\u00fcft und wenn n\u00f6tig angepasst werden. Die Verwaltungskommission der Fonds wird aufgrund der festgelegten Kosten und der allf\u00e4lligen Anpassung der SEFV die definitiven Beitr\u00e4ge der Betreiber in die beiden Fonds f\u00fcr die Veranlagungsperiode 2017-2021 festlegen. Mit der sorgf\u00e4ltigen Pr\u00fcfung der KS 16 und einer allf\u00e4lligen Anpassung der Parameter des finanzmathematischen Modells k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge so festgelegt werden, dass es zu keiner Finanzierungsl\u00fccke kommt.</p><p>F\u00fcr allf\u00e4llige ungedeckte Kosten der Stilllegung und Entsorgung ist im Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) eine spezielle Regelung verankert. Die in den Artikeln 79 und 80 KEG geregelte Haftungskaskade sieht vor, dass die Betreiber ihre Kosten selber tragen m\u00fcssen und zudem eine solidarhaftungs\u00e4hnliche Nachschusspflicht betreffend die Kosten der anderen Betreiber besteht. Ist diese Kosten\u00fcbernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt. </p><p>4. Die Methodik zur Erstellung der KS 16 ber\u00fccksichtigt ausdr\u00fccklich auch Risiken im Bereich der Stilllegung und der Entsorgung, wie beispielsweise solche beim Bau der Tiefenlager. Der Teuerungsentwicklung wird mit der Festlegung geeigneter Parameter im finanzmathematischen Modell Rechnung getragen.</p><p>5. Die Jahresbeitr\u00e4ge werden nicht von den Betreibern, sondern von der Verwaltungskommission festgelegt. In dieser Kommission haben zwar die Eigent\u00fcmer Anspruch auf h\u00f6chstens die H\u00e4lfte der Sitze, wobei zurzeit sechs von elf Sitzen von Unabh\u00e4ngigen besetzt sind. Nach Artikel\u00a021a SEFV d\u00fcrfen Kommissionsmitglieder, die nicht die Eigent\u00fcmer vertreten, in keiner Beziehung zu den Eigent\u00fcmern stehen, die den Anschein der Voreingenommenheit erwecken kann. Zudem werden die Verwaltungskommission, der Anlage- sowie der Kostenausschuss von unabh\u00e4ngigen Mitgliedern geleitet.</p><p>6. Je nach Resultat der laufenden \u00dcberpr\u00fcfungsarbeiten betreffend die KS 16 bzw. je nach Entwicklung der definitiven Kostensch\u00e4tzungen und Ber\u00fccksichtigung der Unsicherheiten bei den Kostenprognosen wird das bestehende Modell zur Berechnung der Jahresbeitr\u00e4ge in die Fonds allenfalls angepasst.</p><p>7. Das UVEK wird die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Festlegung der Kosten sowie \u00fcber eine allf\u00e4llige Anpassung der Parameter im finanzmathematischen Modell zur Berechnung der Beitr\u00e4ge informieren. Daneben wird auch die Verwaltungskommission \u00fcber die Pr\u00fcfung der KS 16 informieren, wie sie dies bereits anl\u00e4sslich der Medienkonferenz im Dezember 2016 betreffend Einreichung der KS 16 getan hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504051200000)\/","SubmittedBy":"Masshardt Nadine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519246063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497484800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Energie"}}