{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173485,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173485,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3485","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Massnahmen zur Senkung der Pr\u00e4mienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Strikte Trennung zwischen Therapie und l\u00e4ngerfristiger Krankschreibung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen und zu berichten, welche Gesetzesbestimmungen wie anzupassen sind, damit eine strikte Trennung der \u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit als Therapeut und derjenigen als Beurteiler der Arbeits- und/oder Erwerbst\u00e4tigkeit der Patienten nach mehr als einmonatiger Arbeitsunf\u00e4higkeit erreicht werden kann. Die Beurteilung der Arbeitsf\u00e4higkeit m\u00fcsste dann durch andere, festzulegende Institutionen nach objektiv g\u00fcltigen Kriterien erfolgen. Der behandelnde Arzt d\u00fcrfte sie nur noch provisorisch verl\u00e4ngern, bis die zust\u00e4ndige Institution nach versicherungsmedizinischen Kriterien entschieden hat.</p>","ReasonText":"<p>Dies w\u00fcrde Patientenkarrieren und Abkl\u00e4rungen verhindern, die nur zum Zweck eines sekund\u00e4ren Krankheitsgewinns entstehen. Es darf aus praktischer Erfahrung vermutet werden, dass dies einen nicht unerheblichen Teil der heutigen Gesundheitskosten ausmacht, z. B. im Bereich der \u00fcberaus kostenverursachenden chronischen R\u00fcckenschmerzen, aber auch im Bereich der Psychosomatik, um nur zwei konkrete Beispiele zu nennen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) regelt die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die Voraussetzungen f\u00fcr die fachlich selbstst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung sowie die Berufspflichten und die Konsequenzen ihrer Nichteinhaltung. Das MedBG nimmt hingegen keine Abgrenzung zwischen therapeutischen und gutachterlichen Kompetenzen der \u00c4rzteschaft vor. </p><p>Die geltenden arbeits- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen erm\u00f6glichen jedoch eine dem Einzelfall angemessene Trennung zwischen der \u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit als Therapeut bzw. Therapeutin und derjenigen als Beurteilender bzw. Beurteilende der (l\u00e4ngerfristigen) Arbeits- und Erwerbsf\u00e4higkeit von Patientinnen und Patienten:</p><p>a. So k\u00f6nnen Arbeitgeber bereits heute ein wirkungsvolles innerbetriebliches Absenzenmanagement einsetzen und in diesem Bereich auf die professionelle Unterst\u00fctzung durch ihren Krankentaggeld- oder Unfallversicherer z\u00e4hlen. </p><p>b. Auch wenn viele Betriebe ein Arztzeugnis als \u00fcblicher Nachweis f\u00fcr eine Arbeitsunf\u00e4higkeit wegen Krankheit erst nach einer gewissen Frist von beispielsweise drei Tagen einfordern, kann ein solches grunds\u00e4tzlich bereits ab dem ersten Tag einer krankheitsbedingten Abwesenheit verlangt werden.</p><p>c. Bei l\u00e4nger dauernder Arbeitsunf\u00e4higkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, unaufgefordert periodisch neue Arztzeugnisse oder auch andere Nachweise f\u00fcr seine Arbeitsunf\u00e4higkeit einzureichen.</p><p>d. Krankentaggeldversicherungen begn\u00fcgen sich vor allem bei l\u00e4nger dauernder Arbeitsunf\u00e4higkeit in der Regel nicht mit Zeugnissen des behandelnden Arztes, sondern ordnen eine vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung an. </p><p>e. Eine solche kann auch angeordnet werden, wenn objektive Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass das vorgelegte Arztzeugnis falsch sein k\u00f6nnte. Die Ausstellung falscher Arztzeugnisse zieht straf- und standesrechtliche Sanktionen nach sich.</p><p>f. Der Arbeitgeber kann schliesslich, in Zusammenarbeit mit dem Krankentaggeld- oder Unfallversicherer, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit l\u00e4ngerer krankheitsbedingter Abwesenheit bei der Invalidenversicherung zwecks Fr\u00fcherfassung melden (Art. 3b des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung). </p><p>Die vom Postulanten bef\u00fcrchteten Patientenkarrieren k\u00f6nnen somit bereits heute rechtzeitig erkannt und wirksam verhindert werden. Eine zus\u00e4tzliche Regelung ist aus Sicht des Bundesrates darum nicht notwendig. Eine generelle Regelung, mit der jegliche Krankschreibung, unbesehen der zugrunde liegenden Diagnose, \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcsste, w\u00fcrde zudem die b\u00fcrokratischen Umtriebe und damit die Kosten stark erh\u00f6hen. Vertrauens\u00e4rztliche Abkl\u00e4rungen sind in der Regel aufwendig und mit entsprechend hohen Kosten zulasten der Arbeitgeber verbunden. Erhebliche Kostenfolgen f\u00fcr die Allgemeinheit h\u00e4tten insbesondere auch die vom Postulanten vorgeschlagenen, neu zu schaffenden Pr\u00fcfungsinstitutionen. </p><p>Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass, die geltenden Gesetze zu \u00fcberpr\u00fcfen oder \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge zu erarbeiten. Er beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"de Courten Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519034297)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497484800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}