{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173499,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173499,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3499","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Knabenbeschneidung versus Recht auf einen unversehrten K\u00f6rper (Art. 10 und 11 der Bundesverfassung)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die m\u00e4nnliche Beschneidung ist nach Strafrecht eine K\u00f6rperverletzung (Art. 122/123 StGB). Leider werden in der Schweiz auch heute noch viele Knaben ohne ihre Einwilligung aus nicht medizinisch indizierten Gr\u00fcnden beschnitten und damit in ihrer k\u00f6rperlichen Unversehrtheit verletzt. </p><p>Hierzu folgende Fragen: </p><p>1. Wie viele nicht medizinisch indizierte m\u00e4nnliche Beschneidungen fanden in den letzten Jahren in der Schweiz bei Kindern statt (Spit\u00e4ler, \u00c4rzte)?</p><p>2. Welche Aussage kann \u00fcber die Dunkelziffer von in \"Hinterzimmern\" durchgef\u00fchrten m\u00e4nnlichen Beschneidungen gemacht werden?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat Unterlagen, welche die negativen Folgen der Genitalbeschneidung von Knaben aufzeigen? </p><p>4. Welche rechtlichen und ethischen Schl\u00fcsse zieht er aus diesen Unterlagen? </p><p>5. Wie beurteilt er die Situation, dass \u00c4rzte und \u00f6ffentliche Spit\u00e4ler medizinisch nicht indizierte Beschneidungen bei urteilsunf\u00e4higen Knaben vornehmen? </p><p>6. Wie kann in diesem Bereich das Kindeswohl gest\u00e4rkt werden - wie will er in diesem Zusammenhang das unbedingte Recht auf einen unversehrten K\u00f6rper garantieren (Art. 10 und 11 BV)?</p><p>7. Welche wirksamen und geeigneten Massnahmen sind diesbez\u00fcglich n\u00f6tig, um \u00fcberlieferte Br\u00e4uche, die f\u00fcr die Gesundheit der Kinder sch\u00e4dlich sind, abzuschaffen (Art. 24 UN-KRK)?</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a024 der UN-Kinderrechtskonvention gew\u00e4hrleistet das Recht des Kindes auf das erreichbare H\u00f6chstmass an Gesundheit. Dieses wird durch die aktuelle Praxis der Genitalbeschneidungen von Knaben - und nat\u00fcrlich auch M\u00e4dchen - in der Schweiz offensichtlich verletzt. Dies betrifft sowohl die viel zu oft durchgef\u00fchrten Vorhautamputationen mit medizinischer Begr\u00fcndung wie auch die Vorhautamputationen aus nichtmedizinischen Motiven. Zahlreiche Studien belegen langfristige Nachteile besonders im urologischen, sexuellen und psychologischen Bereich. Die Schweiz sollte sich auch in diesem Bereich f\u00fcr die Rechte der Kinder einsetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Bundesrat stehen keine Daten zu medizinisch nicht indizierten Knabenbeschneidungen zur Verf\u00fcgung. Es liegen dem Bundesamt f\u00fcr Statistik nur Daten zur Anzahl m\u00e4nnlicher Beschneidungen vor, die in Spit\u00e4lern durchgef\u00fchrt wurden: 2014 wurden demnach 4716 Beschneidungen spitalambulant und 522 station\u00e4r durchgef\u00fchrt. Davon wurden im spitalambulanten Bereich 2859 bei Kindern bis und mit dem 18. Lebensjahr und im station\u00e4ren Bereich 69 bei Kindern bis und mit dem 14. Lebensjahr durchgef\u00fchrt. Zu ambulant erbrachten Eingriffen in Arztpraxen verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber keine Angaben.</p><p>2. Dem Bundesrat liegen keine Daten zur Durchf\u00fchrung von medizinisch nicht indizierten Knabenbeschneidungen in nichtmedizinischen Situationen vor. </p><p>3. 2015 hat die Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz zuhanden der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr sexuelle Gesundheit (EKSG) die aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen zu gesundheitlichen Risiken sowie zum pr\u00e4ventivmedizinischen Nutzen der nicht medizinisch indizierten Knabenbeschneidung zusammengestellt. Gest\u00fctzt auf diese Expertise kam die EKSG zum Schluss, dass aufgrund der verf\u00fcgbaren medizinischen Evidenz kein Anlass besteht, in bef\u00fcrwortendem oder ablehnendem Sinne zu Knabenbeschneidungen Stellung zu nehmen. Der Bundesrat schliesst sich der Beurteilung seiner beratenden Kommission an.</p><p>4. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Fehr Jacqueline 12.3920, \"Schutz der k\u00f6rperlichen Unversehrtheit von Kindern am Beispiel von kosmetischen Genitaloperationen und Knabenbeschneidungen\", festgehalten hat, geht es um die Interessenabw\u00e4gung zwischen den Rechten der Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge und dem Recht des Kindes auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit. In der Schweiz geh\u00f6rt zu den Rechten der Eltern auch das Recht, einen Eingriff zuzulassen, der die k\u00f6rperliche Unversehrtheit ihres Kindes beeintr\u00e4chtigt. Zwei Bedingungen m\u00fcssen dabei erf\u00fcllt sein, n\u00e4mlich dass das Kind noch nicht urteilsf\u00e4hig ist und dass die Eltern ihr Recht zum Wohle des Kindes aus\u00fcben. Damit diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, m\u00fcssen die Vorteile eines Eingriffs f\u00fcr das Kind umso gr\u00f6sser sein, je invasiver dieser ist. Mit Annahme von Artikel\u00a0124 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) zur Bestrafung der Verst\u00fcmmelung weiblicher Genitalien lehnte es das Parlament im Jahr 2011 ab, diese Strafbestimmung auf die Knabenbeschneidung auszudehnen. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Anlass, auf diesen Entscheid zur\u00fcckzukommen.</p><p>5. Die Aufsicht \u00fcber die \u00e4rztliche Berufsaus\u00fcbung obliegt den Kantonen. Sollte sich zeigen, dass unsachgem\u00e4sse medizinische Eingriffe durchgef\u00fchrt oder die gesetzlichen Einwilligungs- und Vertretungsregeln nicht respektiert werden, hat die jeweils zust\u00e4ndige kantonale Aufsichtsbeh\u00f6rde einzugreifen. Steht zudem infrage, ob im Einzelfall das Wohl des Kindes respektiert wird, sind die zust\u00e4ndigen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden einzubeziehen. </p><p>6./7. Aufgrund der verf\u00fcgbaren medizinischen Evidenz sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass, zus\u00e4tzliche Massnahmen gegen Knabenbeschneidungen zu ergreifen. Neben der Aufsicht \u00fcber die \u00e4rztliche Berufsaus\u00fcbung durch die Kantone sowie die Arbeit der zust\u00e4ndigen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden sind insbesondere auch die betroffenen Fachkreise in der Verantwortung. Es ist in erster Linie an ihnen, die Beurteilung der Situation aus medizinischer und medizinethischer Sicht vorzunehmen sowie die Grundlagen zu schaffen, die ein sachgem\u00e4sses Vorgehen bei der Knabenbeschneidung sichern und eine informierte Entscheidung der Patienten oder deren entscheidberechtigter Vertretungen sicherstellen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"Guhl Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211|1216|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518922747)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497484800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht|Strafrecht|Gesundheit"}}