{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173503,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173503,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3503","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ber\u00fccksichtigt das BAV alle sinnvollen Varianten des Bahnausbaus f\u00fcr die Zentralschweiz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine optimale Einschliessung der Zentralschweiz ins Netz der Schweizerischen Bundesbahnen ist f\u00fcr die kommenden Generationen aus kultureller, wirtschaftlicher, touristischer und gesellschaftlicher Sicht von zentraler Bedeutung. Am 28. April 2017 hat das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) \u00fcber den Stand der Arbeiten f\u00fcr die Ausbauschritte 2030 und 2035 informiert. In der dort gezeigten Pr\u00e4sentation \"Bahn-Ausbau 2030/35: Stand der Arbeiten\" hat BAV-Vizedirektorin Anna Barbara Remund verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Modulkombinationen dargestellt, die vom BAV untersucht und mit Kosten/Nutzen bewertet wurden.</p><p>Mit grossem Erstaunen muss man als Vertreter der Zentralschweizer Kantone zur Kenntnis nehmen, dass Luzern und die Zentralschweiz als eine der am st\u00e4rksten wachsenden Wirtschaftsregionen und bedeutendsten Schweizer Destinationen f\u00fcr Kultur und Tourismus in den \u00dcberlegungen des BAV praktisch keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Weder im Finanzrahmen 2030 mit Investitionen von 7 Milliarden Franken noch im Finanzrahmen 2035 mit Investitionen von 12 Milliarden Franken ist die verkehrspolitische Bedeutung von Luzern ersichtlich. Genannt werden einzig Massnahmen im Regionalverkehr. Aus der Pr\u00e4sentation von Frau Remund wird zudem deutlich, dass an f\u00fcnf Ausbauszenarien weitergearbeitet werden soll. In keinem dieser Szenarien spielt die Zentralschweiz und insbesondere Luzern eine Rolle.</p><p>Die vom BAV veranschlagten Kosten betragen beim Durchgangsbahnhof Luzern 3,35 Milliarden Franken und beim Zimmerberg-Basistunnel II 2,1 Milliarden Franken. Dies ist weit mehr als bisher angenommen.</p><p>Es ergibt sich damit von selbst, dass eine Kombination Durchgangsbahnhof Luzern/Zimmerberg-Basistunnel II mit Kosten von zusammen 5,45 Milliarden Franken im Ausbauschritt 2035 keine Ber\u00fccksichtigung finden wird. Damit aber wird die Zentralschweiz bez\u00fcglich Bahnangebot klar benachteiligt.</p><p>Die Pr\u00e4sentation von Frau Vizedirektorin Remund legt den Schluss nahe, dass andere Varianten f\u00fcr diese beiden Module nicht Eingang in die Planung des BAV gefunden haben. Insbesondere fehlt eine Kombination des Ausbaus der Stammstrecke zwischen Horgen Oberdorf und Baar inklusive Ausbau Thalwil (bekannt unter dem Namen \"Zimmerberg light\") und der ersten Etappe des Durchgangsbahnhofes Luzern, des Tiefbahnhofes, welche zusammen rund 2,7 Milliarden Franken kosten w\u00fcrden.</p><p>F\u00fcr die Interpellanten ist es gesetzt, dass der Ausbauschritt 2035 der grossen Bahnarterie Z\u00fcrich-Zug-Luzern den durchgehenden Viertelstundentakt zwischen diesen Orten bringen muss. N\u00f6tig ist daf\u00fcr eine Kapazit\u00e4tserh\u00f6hung, welche die heute st\u00f6rungsanf\u00e4llige Infrastruktur ersetzt.</p><p>In Anbetracht der geschilderten Situation stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass mit den vom BAV derzeit bearbeiteten f\u00fcnf Szenarien f\u00fcr den Ausbauschritt 2035 die Zentralschweiz verfahrensm\u00e4ssig ungleich behandelt wird und ohne Korrektur beim Vorgehen erheblich benachteiligt w\u00fcrde?</p><p>2. Wie begr\u00fcndet er eine Benachteiligung der Zentralschweiz und von Luzern als eine der wesentlichsten Anlauf- und Durchlaufdestinationen unseres Landes, auch hinsichtlich deren Bedeutung f\u00fcr den Tourismus?</p><p>3. Aus welchen Projekten und mit welchen jeweiligen Kosten bestehen die beiden vom BAV am 28. April 2017 pr\u00e4sentierten Module Durchgangsbahnhof Luzern und Zimmerberg-Basistunnel II?</p><p>4. Hat das BAV ein Szenario mit den beiden Modulen Tiefbahnhof Luzern und Zimmerberg light (inklusive Ausbau Thalwil) in einer mit den \u00f6ffentlich pr\u00e4sentierten Szenarien vergleichbaren Tiefe gepr\u00fcft? Hat es insbesondere untersucht, welches Angebot mit dieser Modulkombination m\u00f6glich w\u00e4re?</p><p>5. Falls nein, ist das BAV bereit, dies unvoreingenommen und ergebnisoffen nachzuholen und die Resultate der \u00d6ffentlichkeit mitzuteilen?</p><p>6. Wie stellt er sich zum Vorschlag der Zentralschweizer Regierungskonferenz in ihrem Positionspapier vom 1. Februar 2017, das Modul Durchgangsbahnhof zu etappieren, mit dem Tiefbahnhof als erster Etappe, die im Ausbauschritt 2030 oder 2035 zu realisieren w\u00e4re?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die Planung des Bahnausbaus wird landesweit nach den gleichen Grunds\u00e4tzen und Prozessen vorgenommen. Grundlage der Arbeiten zum Ausbauschritt 2030/35 sind die Nachfrageprognosen des Bundes zum k\u00fcnftigen Verkehrswachstum (Verkehrsperspektiven 2040 des Bundesamtes f\u00fcr Raumentwicklung). Gem\u00e4ss den vom Parlament festgelegten Grunds\u00e4tzen soll der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur insbesondere dort stattfinden, wo bereits heute Engp\u00e4sse bestehen und/oder eine grosse \u00dcberlast prognostiziert ist.</p><p>3. Basis der Planung des Ausbauschrittes ist das Angebot, das k\u00fcnftig gefahren werden soll. Diese Angebotskonzepte wurden von den Kantonen im Rahmen des offiziellen Planungsprozesses beim Bundesamt f\u00fcr Verkehr eingereicht. Damit das Angebot auf der Strecke Z\u00fcrich-Luzern wie von der Region vorgesehen ausgebaut werden kann, braucht es neben den Grossprojekten eine Vielzahl weiterer Infrastrukturausbauten wie z. B. Kapazit\u00e4tsausbauten Baar-Zug und Zug-Chollerm\u00fcli oder Ausbauten in den Bahnh\u00f6fen Ebikon oder Emmenbr\u00fccke. In der Vernehmlassungsvorlage zum Ausbauschritt 2030/35 werden alle gepr\u00fcften Module mit Zusammenstellung der dazugeh\u00f6rigen Infrastrukturelemente samt Kostenangabe dargestellt.</p><p>4./5. Der Bund pr\u00fcft alle infragekommenden Varianten unvoreingenommen und ergebnisoffen. Auch der Nutzen eines Zimmerbergtunnels light wurde vom Bund mehrfach untersucht. Ein Vergleich der beiden Varianten Zimmerberg-Basistunnel und Zimmerbergtunnel light zeigte bei den Kosten-Nutzen-Untersuchungen im Rahmen des Ausbauschrittes 2025 einen deutlich h\u00f6heren Nutzen f\u00fcr den Basistunnel. Die Light-Variante schloss mit einem negativen Ergebnis ab. Deshalb wurde die Variante Zimmerberg light durch den Bund nicht weiterverfolgt.</p><p>In der derzeitigen Rahmenplanung der SBB f\u00fcr den Korridor Zentralschweiz wurde die Variante Zimmerberg light auf Wunsch der Kantone erneut aufgegriffen und hinsichtlich ihrer l\u00e4ngerfristigen Aufw\u00e4rtskompatibilit\u00e4t beurteilt. Auch hier zeigten sich verschiedene Nachteile. So w\u00fcrden mit dem Ausbau der Stammlinie Optionen f\u00fcr die mittel- und langfristige Weiterentwicklung verbaut, insbesondere die seit Langem angestrebten Fahrzeitverk\u00fcrzungen in Richtung Gotthard-Basistunnel und Mailand respektive konkurrenzf\u00e4hige Reisezeiten nach Luzern. Zudem w\u00fcrden die f\u00fcr die Variante light n\u00f6tigen Anpassungen im Bahnhof Thalwil grosse Eingriffe in das Ortsbild erfordern, verbunden mit Enteignungen und dem Abbruch von Geb\u00e4uden. L\u00e4ngerfristig w\u00fcrden sich Anschl\u00fcsse in Z\u00fcrich und Zug verschlechtern.</p><p>Die Kosten f\u00fcr Zimmerberg light inklusive der baulichen Anpassungen im Bahnhof Thalwil sowie weiterer f\u00fcr das Angebot n\u00f6tiger Massnahmen w\u00e4ren vergleichbar mit den Kosten des Zimmerberg-Basistunnels. Angesichts der negativen volkswirtschaftlichen Bewertung und der langfristig eingeschr\u00e4nkten Entwicklungsm\u00f6glichkeiten der Variante light steht f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Verkehr das Projekt des Zimmerberg-Basistunnels II im Vordergrund.</p><p>6. Der Bund hat die von der Zentralschweizer Regierungskonferenz eingereichten Antr\u00e4ge f\u00fcr den Ausbauschritt 2030/35 gepr\u00fcft, unter anderem auch die Etappierung des Durchgangsbahnhofs Luzern. Im Fazit wird eine Etappierung schlechter beurteilt als eine gesamtheitliche Realisierung. Aus nationaler Sicht weisen zudem andere Projekte ein besseres Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis und eine h\u00f6here Dringlichkeit zur Beseitigung von \u00dcberlasten auf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1505260800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102967860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497484800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Verkehr"}}