{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173517,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173517,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3517","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Steuerliche Konsequenzen bei einem vollst\u00e4ndigen Systemwechsel beim Eigenmietwert","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gegenw\u00e4rtig wird der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung diskutiert. Aufgrund der tiefen Zinsen scheint ein vollst\u00e4ndiger Systemwechsel (keinen Eigenmietwert, keinerlei Abz\u00fcge) mehrheitsf\u00e4hig zu sein. Bei Einf\u00fchrung des Eigenmietwertes war eines der Ziele, eine Benachteiligung der Mietenden bei der Besteuerung zu mildern. Die Abz\u00fcge f\u00fcr energetische Sanierungen weisen zudem auch noch eine energie- und klimapolitische Bedeutung auf.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich nachfolgende Fragen:</p><p>1. Welche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Kantone und der Gemeinden h\u00e4tte der Systemwechsel beim Eigenmietwert, mit dem heutigen Zinsniveau, wenn:</p><p>a. keinerlei Abz\u00fcge gew\u00e4hrt w\u00fcrden?</p><p>b. weiterhin Abz\u00fcge f\u00fcr energetische Sanierungen m\u00f6glich w\u00e4ren?</p><p>2. Wie ver\u00e4ndern sich Ergebnisse aus Frage 1 mit einem Zinssatz von 3 Prozent bzw. 5 Prozent?</p><p>3. Statt Abz\u00fcge f\u00fcr energetische Sanierungen k\u00f6nnten auch h\u00f6here Beitr\u00e4ge an die Sanierungen geleistet werden. In welcher Form und in welcher H\u00f6he m\u00fcssten hier Anpassungen vorgenommen werden, um einen mindestens gleichwertigen Effekt zu erhalten?</p><p>4.a. Wie w\u00fcrde sich der Systemwechsel bez\u00fcglich des Ziels einer fairen Behandlung von Hauseigent\u00fcmern und Mietenden auswirken?</p><p>b. Mit welchen Korrekturmassnahmen k\u00f6nnte verhindert werden, dass alleine die Hauseigent\u00fcmer von einem Systemwechsel profitierten, die Steuerausf\u00e4lle hingegen von allen Steuerpflichtigen getragen werden m\u00fcssten?</p><p>5. Geht der Bundesrat ebenfalls davon aus, dass der Systemwechsel auch zu einer Reduktion des Verwaltungsaufwandes f\u00fchrt, wie dies die Schweizerische Steuerkonferenz vermutet? Wie hoch werden die Einsparungen auf Verwaltungsebene und auf dem Rechtsweg gesch\u00e4tzt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.a. Ein reiner oder vollst\u00e4ndiger Systemwechsel, der keinerlei Abz\u00fcge mehr zul\u00e4sst, h\u00e4tte bei der direkten Bundessteuer aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus f\u00fcr Hypotheken von rund 2 Prozent j\u00e4hrliche Mindereinnahmen von etwa 400 Millionen Franken zur Folge. Bei dieser Berechnung wird f\u00fcr die Ausgestaltung der k\u00fcnftigen Schuldzinsenregelung von der Annahme ausgegangen, dass die privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge abzugsf\u00e4hig sind. Sollte hierf\u00fcr eine andere Regelung gew\u00e4hlt werden, m\u00fcsste die Sch\u00e4tzung angepasst werden. Zu den Mindereinnahmen bei den Kantons- und Gemeindesteuern kann die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung mangels Datenmaterials keine Angaben machen.</p><p>1.b. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung kann f\u00fcr die direkte Bundessteuer nur approximative Angaben zu den Mindereinnahmen im Bereich energetischer Sanierungen machen. Die Gew\u00e4hrung s\u00e4mtlicher Abz\u00fcge f\u00fcr energiesparende und umweltschonende Investitionskosten (Art. 32 Abs. 2 zweiter Satz DBG und Art. 9 Abs. 3 Bst. a StHG) f\u00fchrt gem\u00e4ss Simulationen zu j\u00e4hrlichen Mindereinnahmen in der H\u00f6he von 100 bis 230 Millionen Franken. </p><p>2. Bei einem Zinsniveau der Hypotheken von 3 Prozent d\u00fcrfte ein reiner Systemwechsel bei der direkten Bundessteuer weder zu Mehr- noch zu Mindereinnahmen f\u00fchren (aufkommensneutrale Wirkung). Folglich w\u00fcrden f\u00fcr den Bund bei einem Zinsniveau von 5 Prozent Mehreinnahmen resultieren.</p><p>3. F\u00f6rderbeitr\u00e4ge f\u00fcr energetische Sanierungen werden im Rahmen des Geb\u00e4udeprogramms von Bund und Kantonen seit 2010 geleistet. W\u00fcrden die steuerlichen Abz\u00fcge nicht mehr gew\u00e4hrt und stattdessen in Form von F\u00f6rderbeitr\u00e4gen ausgesch\u00fcttet, w\u00fcrde sich die F\u00f6rderwirkung der Mittel ver\u00e4ndern. So profitieren bei einem progressiv ausgestalteten Einkommenssteuertarif die einkommensstarken Steuerzahlenden betragsm\u00e4ssig am meisten von den Abz\u00fcgen. Demgegen\u00fcber erfolgt eine direkte F\u00f6rderung unabh\u00e4ngig vom Einkommen; der F\u00f6rderbeitrag richtet sich am zu f\u00f6rdernden Objekt aus und nicht am zu f\u00f6rdernden Subjekt. Das Ausmass der F\u00f6rderung und damit die Anreize sind f\u00fcr alle gleich hoch. Bei einem Systemwechsel k\u00f6nnte die H\u00f6he der direkten F\u00f6rderbeitr\u00e4ge dem Volumen der Steuerausf\u00e4lle aufgrund der Abz\u00fcge entsprechen, die in der Steuerperiode vor dem Systemwechsel f\u00fcr die energetischen Sanierungen gew\u00e4hrt wurden.</p><p>4.a. Grunds\u00e4tzlich gilt: Je vollst\u00e4ndiger ein Systemwechsel (kein Eigenmietwert, keine Abz\u00fcge), desto g\u00fcnstigere Rahmenbedingungen werden f\u00fcr eine rechtsgleiche Besteuerung von Wohneigent\u00fcmern und Mietern geschaffen. Gem\u00e4ss Bundesgericht (BGE 123 II 9) w\u00fcrde ein reiner Systemwechsel jedoch dazu f\u00fchren, dass Personen mit selbstfinanziertem Eigenheim gegen\u00fcber Personen mit fremdfinanziertem Eigenheim sowie gegen\u00fcber Mietern, bei denen der Ertrag auf dem beweglichen Verm\u00f6gen voll zu versteuern ist, bevorteilt w\u00e4ren.</p><p>4.b. Ein Systemwechsel kann so ausgestaltet werden, dass er den Grunds\u00e4tzen der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit gen\u00fcgt. Damit er\u00fcbrigen sich Korrekturmassnahmen. W\u00fcrde der Systemwechsel bei einem Hypothekarzinssatz von 3 Prozent eingef\u00fchrt, k\u00e4me es beim Bund auch zu keinen Mindereinnahmen.</p><p>5. Ein vollst\u00e4ndiger Systemwechsel w\u00fcrde zu einer administrativen Vereinfachung und damit zu tieferen Vollzugskosten f\u00fchren. Dieser Effekt verringert sich allerdings, wenn die Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz beschr\u00e4nkt wird, d. h. Zweitliegenschaften nicht mit einschliesst. F\u00fcr eine Quantifizierung der administrativen Einsparungen - auch durch weniger Rechtsmittelverfahren - fehlen verl\u00e4ssliche Daten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1502841600000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518358840)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497484800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}