{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173528,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173528,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3528","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie geht es weiter mit dem Service public auf dem Schweizer Becken des Langensees?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gestern wurde in den Tessiner Medien dar\u00fcber berichtet, dass die Schifffahrtsgesellschaft Societ\u00e0 di Navigazione del Lago Maggiore (SNLM) beschlossen habe, per 1. Januar 2018 den Service public auf dem Schweizer Becken des Langensees einzustellen und nur noch die internationalen Verbindungen aufrechtzuerhalten. Weiter hat die Gesellschaft die Entlassung von 34 Angestellten mit Wohnsitz in der Schweiz angek\u00fcndigt.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Best\u00e4tigt der Bundesrat diese Nachricht? Und wie beurteilt er den erw\u00e4hnten Entscheid?</p><p>2. Waren ihm die Lage der SNLM und ihre Absicht, das Angebot zum Nachteil der Kundinnen und Kunden auf dem Schweizer Becken des Langensees zu verkleinern, bekannt?</p><p>3. Kann er best\u00e4tigen, dass er sich zusammen mit dem Tessiner Staatsrat um eine L\u00f6sung bem\u00fcht, mit der das Angebot auf dem Schweizer Becken des Langensees erhalten bleibt?</p><p>4. Wie gedenkt er die K\u00fcndigung der Arbeitsvertr\u00e4ge der 34 Angestellten (14 Vollzeitangestellte und 20 Saisonangestellte), die direkt vom Entscheid der SNLM betroffen sind, abzuwenden?</p><p>5. Wie sch\u00e4tzt er das bisher Erreichte der bilateralen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes f\u00fcr Verkehr (BAV) und des italienischen Verkehrsministeriums, ein?</p>","ReasonText":"<p>Die Schifffahrt f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr auf dem Langensee wird in der Vereinbarung vom 1. Juni 1997 zwischen der Schweiz und Italien geregelt; darin wird die Konzession f\u00fcr den Linienverkehr f\u00fcr den ganzen Langensee (einschliesslich des Schweizer Beckens) einer einzigen italienischen Konzession\u00e4rin und diejenige f\u00fcr den Linienverkehr auf dem Luganersee (einschliesslich der italienischen Becken) einer Schweizer Konzession\u00e4rin \u00fcbertragen. Beide Konzessionen wurden vom BAV mit Wirkung vom 1. Januar 2017 f\u00fcr weitere zehn Jahre erneuert; weder werden die beiden Konzession\u00e4rinnen darin ausdr\u00fccklich dazu verpflichtet, Personal mit Wohnsitz in der Schweiz einzustellen, noch enthalten die Konzessionen Einzelheiten dar\u00fcber, welche Verbindungen auf den Schweizer Becken der beiden Seen garantiert werden m\u00fcssen. Letztes Jahr haben das BAV und das italienische Verkehrsministerium eine bilaterale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Auftrag hat, L\u00f6sungen f\u00fcr die Verbesserung und die Weiterentwicklung der Schifffahrt auf dem Langensee aufzuzeigen; zu den m\u00f6glichen L\u00f6sungen geh\u00f6rt auch eine allf\u00e4llige Zusammenarbeit mit der Schifffahrtsgesellschaft Societ\u00e0 di Navigazione del Lago di Lugano. Anscheinend liegen bis heute keine nennenswerten Vorschl\u00e4ge vor zur mittel- und langfristigen St\u00e4rkung eines solchen Service public, geschweige denn zur erstrebenswerten Entwicklung hin zu einer \u00d6ffnung f\u00fcr private Investitionen wenigstens in Zusammenhang mit Verbindungen, die von der SNLM nicht gen\u00fcgend abgedeckt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien \u00fcber die Schifffahrt auf dem Lago Maggiore und dem Lago di Lugano sieht vor, dass die konzessionierte Schifffahrt auf dem Lago Maggiore einer italienischen, diejenige auf dem Lago di Lugano einer schweizerischen Unternehmung vorbehalten ist. Die beiden Staaten sind verpflichtet, die Konzessionen gem\u00e4ss diesem Abkommen nach Zustimmung des jeweiligen anderen Staats zu erteilen. Entsprechend wurden Ende 2016 der Gestione Governativa Navigazione Laghi (GGNL), zu der die Navigazione Lago Maggiore (NLM) geh\u00f6rt, die Konzession f\u00fcr den Lago Maggiore und der Societ\u00e0 Navigazione di Lugano (SNL) die Konzession f\u00fcr den Lago di Lugano f\u00fcr weitere zehn Jahre erteilt.</p><p>1./2. Die GGNL hat bereits 2016 angek\u00fcndigt, den Betrieb auf dem Schweizer Becken des Lago Maggiore aufgrund grosser finanzieller Verluste auf diesem Seeteil per 1. Januar 2018 zu reduzieren. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr hat als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde in seiner Medienmitteilung zur Konzessionserneuerung Ende 2016 darauf hingewiesen, dass bis Ende 2017 L\u00f6sungen f\u00fcr die m\u00f6gliche Zusammenarbeit zwischen der NLM und der SNL gesucht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auf dem Lago Maggiore und dem Lago di Lugano weder \u00c4nderungen am bisherigen Fahrplanangebot noch \u00c4nderungen beim Personal vorgenommen werden.</p><p>In der Folge hat die GGNL bei der Personalkommission der NLM sowie bei den involvierten Gewerkschaften am 12. Juni 2017 eine Konsultation nach Artikel\u00a0335f des Schweizerischen Obligationenrechts gestartet.</p><p>3./5. Bundesr\u00e4tin Leuthard und ihr italienischer Amtskollege Delrio unterzeichneten am 31. Mai 2016 eine Absichtserkl\u00e4rung (Memorandum d'Intesa) zur F\u00f6rderung der touristischen Schifffahrt auf den beiden Seen. Darin wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund, Kanton Tessin und SNL auf Schweizer Seite sowie Verkehrsministerium (Ministero delle Infrastrutture e trasporti) und GGNL auf italienischer Seite beschlossen.</p><p>Diese Arbeitsgruppe strebt eine Zusammenarbeit der SNL mit der GGNL an. Damit soll nach dem R\u00fcckzug der GGNL ein Angebot geschaffen werden, das den touristischen Anforderungen der Region besser entspricht. Das Ziel ist es, dass diese L\u00f6sung per 1. Januar 2018 umgesetzt werden kann. Dies k\u00f6nnte auch Perspektiven f\u00fcr die von der K\u00fcndigung betroffenen Angestellten der GGNL bieten.</p><p>In einer gemeinsamen Medienmitteilung der GGNL und der SNL vom 15. Juni 2017 haben die beiden Unternehmen erstmals \u00f6ffentlich einen Einblick in die Ziele und den Stand der Arbeiten gegeben. Anfang Jahr wurde eine Studie erarbeitet, die den Bedarf in den Regionen f\u00fcr ein optimales Angebot ermittelte. Zurzeit werden die Voraussetzungen f\u00fcr ein Konsortium gepr\u00fcft, welches die touristischen Angebote auf beiden Seen weiterentwickeln soll. Der Bundesrat sieht in diesen vorl\u00e4ufigen Ergebnissen vielversprechende Aussichten f\u00fcr die weiteren Arbeiten.</p><p>4. Der Entscheid der GGNL, den Betrieb auf dem Schweizer Becken zu reduzieren, ist ein unternehmerischer Entscheid, auf welchen der Bundesrat keinen direkten Einfluss nimmt.</p><p>Die von der Schweiz gem\u00e4ss dem Staatsvertrag an die GGNL erteilte Konzession sieht das Recht und die Pflicht vor, den konzessionierten Schifffahrtsbetrieb auf dem Schweizer Becken zu betreiben. Das schweizerische Konzessionsrecht erlaubt keine Vorgaben an den Konzessionsnehmer, mit wie vielen Angestellten das Angebot zu erbringen ist. Die Unternehmen m\u00fcssen jedoch die branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen einhalten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"Merlini Giovanni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518186080)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497484800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}