{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173554,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173554,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3554","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtslage zu Abtreibungen und Sp\u00e4tabtreibungen in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat gibt zu verstehen, dass er die Verantwortung f\u00fcr gesetzeskonforme Abtreibungen weitestgehend den Kantonen, den Ethikkommissionen, der SAMW und den Fachleuten vor Ort \u00fcberl\u00e4sst. Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz mitunter auch gesunde Ungeborene bis kurz vor Geburtstermin abgetrieben werden d\u00fcrfen, ist diese Haltung inakzeptabel. Der Bundesrat ist aufgefordert, den kantonalen Wildwuchs an Handlungsspielr\u00e4umen im Bereich Abtreibungen/Sp\u00e4tabtreibungen zu analysieren, zu publizieren und korrigierend zu begrenzen. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In Beantwortung der Fragen der Interpellation 16.4043 schreibt der Bundesrat: \"Wenn eine sehr grosse Gefahr einer schweren seelischen Notlage der Schwangeren vorliegt, kann ein sehr sp\u00e4ter Schwangerschaftsabbruch auch dann bewilligt werden, wenn der F\u00f6tus lebensf\u00e4hig w\u00e4re.\" Um welche Formen seelischer Notlagen handelt es sich? Welche Fachleute beurteilen die seelische Notlage? Welche Regelwerke sind vorgegeben, um die Entscheidung zu beeinflussen? Welche \u00fcbergeordneten Instanzen werden \u00fcber die Vorg\u00e4nge informiert? Welche Kontrollmechanismen verhindern Willk\u00fcr? Welche Anweisungen hat das medizinische Personal f\u00fcr den Fall, dass eine Mutter in \"schwerer seelischer Notlage\" bei einer Sp\u00e4tabtreibung ein gesundes Kind lebend zur Welt bringt? Wie wird dann der Tod dieses Kindes herbeigef\u00fchrt? Wie sch\u00fctzt der Bundesrat medizinisches Personal, welches sich der Mitwirkung bei solchen Vorg\u00e4ngen verweigert?</p><p>2. Bitte um die Nennung der Kategorien, die in den Kantonen Abtreibungen sowohl nach der 12. Schwangerschaftswoche als auch nach der 21. Schwangerschaftswoche legitimieren (gesondert aufzuf\u00fchren).</p><p>3. Wie kontrollierte der Bundesrat in den Jahren 2002 bis 2016, ob die Kantone Abtreibungen in Praxen und Spit\u00e4lern gesetzeskonform gem\u00e4ss Artikel\u00a0119 Absatz\u00a04 des Strafgesetzbuches (StGB) handhaben? Welche Schwachstellen konnten eruiert werden? Welche Nachbesserungen mussten in welchen Kantonen verf\u00fcgt werden? Welche Missachtungen f\u00fchrten zu Verzeigungen? Welche Urteile wurden ausgesprochen? Wie wurde die Qualit\u00e4t der Beratungspflicht beurteilt (Art. 120 Abs. 1b StGB)? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sp\u00e4te Schwangerschaftsabbr\u00fcche einen ethisch schwierigen Bereich der Medizin darstellen. Wie in allen Grenzf\u00e4llen der Medizin obliegt es auch bei einem sp\u00e4ten Schwangerschaftsabbruch dem \u00e4rztlichen Ermessen zu entscheiden, wann und wie weit eine Intervention zu gehen hat und ob sie erfolgversprechend und sinnvoll ist. Das betrifft auch die Beurteilung der seelischen Notlage der schwangeren Frau. Selbstverst\u00e4ndlich geschieht das immer im Einverst\u00e4ndnis mit der Patientin oder deren gesetzlicher Vertretung. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch sind individuell und werden in gewissen Kantonen in vier Kategorien erfasst (vgl. Antwort 2). Das Gesetz verpflichtet dazu, den Fortschritt der Schwangerschaft in der Beurteilung zu ber\u00fccksichtigen: Die Gefahr f\u00fcr die Frau muss umso gr\u00f6sser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist. Auch im Bereich der Schwangerschaftsabbr\u00fcche gibt es keine weiter gehenden Verpflichtungen zur Hilfeleistung als in allen anderen medizinischen Bereichen. Dass ein F\u00f6tus lebensf\u00e4hig ist, bedeutet nicht, dass er auch \u00fcberlebensf\u00e4hig ist. In einem solchen Fall geht es nicht darum, den Tod herbeizuf\u00fchren, sondern keine lebenserhaltenden Massnahmen zu ergreifen. Das medizinische Personal kann die Mitwirkung an Schwangerschaftsabbr\u00fcchen ablehnen. Um schwierige ethische Fragen - dazu geh\u00f6ren sicher auch der Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen bei Neugeborenen und weitere Therapieentscheidungen in diesem Fall - methodisch korrekt diskutieren und l\u00f6sen zu k\u00f6nnen, haben viele Spit\u00e4ler heute Ethikkommissionen eingerichtet. Die gem\u00e4ss Artikel\u00a0119 Absatz\u00a05 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) gemeldeten sp\u00e4ten Schwangerschaftsabbr\u00fcche (vgl. Antwort 2) weisen in keiner Weise auf eine missbr\u00e4uchliche oder strafrechtlich relevante Praxis hin.</p><p>2. Einzelne Kantone erheben Gr\u00fcnde, warum Schwangerschaftsabbr\u00fcche vorgenommen werden. Diese Erhebung erfolgt in den folgenden vier Kategorien:</p><p>a) psychosoziale Motive, b) somatisches Problem bei Kind oder Mutter, c) psychische Erkrankung der Mutter, d) ungewollter Geschlechtsverkehr. Basierend auf diesen Angaben aus 11 Kantonen weist die Statistik f\u00fcr 2016 folgende H\u00e4ufigkeiten nach (die Statistik ist nicht repr\u00e4sentativ f\u00fcr die gesamte Schweiz):</p><p>- 186 Abbr\u00fcche nach der 12. bis 21. Schwangerschaftswoche: f\u00fcr die Kategorie a) 53,2 Prozent der F\u00e4lle, b) 38,2 Prozent, c) 3,2 Prozent, d) 2,2 Prozent (bei 3,2 Prozent keine Angaben).</p><p>- 36 Abbr\u00fcche nach der 21. Schwangerschaftswoche: f\u00fcr die Kategorie a) 8 Prozent der F\u00e4lle, b) 86 Prozent, c) 6 Prozent, d) 0 Prozent.</p><p>Anzumerken ist, dass von der Gesamtzahl der Abbr\u00fcche nach Indikationenl\u00f6sung in der Schweiz, also nach der 12. Schwangerschaftswoche, insgesamt nur 10 Prozent nach Ablauf der 21. Schwangerschaftswoche erfolgen.</p><p>3. Die Aufsicht \u00fcber die \u00e4rztlichen T\u00e4tigkeiten obliegt den Kantonen, auf deren Hoheitsgebiet die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte t\u00e4tig sind. Die Kantone k\u00f6nnen im Rahmen ihrer Aufsicht bei Bedarf auch \u00fcberpr\u00fcfen, ob die in Artikel\u00a0120 StGB geforderten Gespr\u00e4che und Beratungen gesetzeskonform durchgef\u00fchrt werden. Der Bund verf\u00fcgt \u00fcber eine Oberaufsicht in diesem Bereich (Art. 186 Abs. 4 BV) und kann \u00fcberpr\u00fcfen, inwieweit die Kantone ihre Aufsichtst\u00e4tigkeit sicherstellen. Sofern die Anforderungen nach Artikel\u00a0120 StGB nicht eingehalten werden und dies mit einer Verletzung der Berufspflichten bzw. der Bewilligungsvoraussetzungen nach Medizinalberufegesetz (Art. 40 Bst. a bzw. 36 Abs. 1 Bst. b MedBG; SR 811.11) verbunden ist, hat er die Oberaufsicht \u00fcber die Aufsicht der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte durch die Kantone. Hingegen kann der Bund im Rahmen seiner Aufsicht \u00fcber die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Letztere \u00fcbernimmt gest\u00fctzt auf Art. 30 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung, KVG, SR 832.10, im Falle strafloser Schwangerschaftsabbr\u00fcche nach Art. 119 StGB die Kosten f\u00fcr die gleichen Leistungen wie bei Krankheit) keine Kontrolle dar\u00fcber aus\u00fcben, wie die Schwangerschaftsabbr\u00fcche in der Praxis durchgef\u00fchrt werden. Zurzeit liegen dem Bundesrat keine Informationen dar\u00fcber vor, ob auf kantonaler Ebene Schwachstellen eruiert und Nachbesserungen verf\u00fcgt worden sind. Auch sieht er keine Notwendigkeit, spezifische Massnahmen im Rahmen seiner Oberaufsicht zu treffen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1505433600000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518964260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497484800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Gesundheit"}}