{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173570,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173570,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3570","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Saubere Luft als wichtigstes Gut. Strengere Abgasnormen f\u00fcr Dieselfahrzeuge ohne \u00dcbergangsfrist einf\u00fchren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge so anzupassen, dass alle neuverkauften Fahrzeuge der Fahrzeugkategorie M die Abgasnorm Euro 6d Temp ohne \u00dcbergangsfrist erf\u00fcllen m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Bez\u00fcglich Ausstoss insbesondere von Stickoxid besteht heute eine grosse Diskrepanz zwischen Labortests und Realit\u00e4t auf der Strasse. Im Realbetrieb auf der Strasse stossen die meisten Dieselautos viel mehr Stickoxid aus, als gem\u00e4ss geltendem Grenzwert eigentlich erlaubt w\u00e4re. Mit der Einf\u00fchrung der Abgasnorm Euro 6d Temp und sp\u00e4ter Euro 6d soll dieses Problem behoben und sollen die Emissionen auch im realen Verkehr getestet werden (RDE). Die Abgasgrenzwerte sollen neu nicht nur auf dem Pr\u00fcfstand, sondern auch auf der Strasse \u00fcberpr\u00fcft werden (RDE-Test). </p><p>Doch die Einf\u00fchrung der neuen Abgasnorm geschieht mit einer un\u00fcblich langen \u00dcbergangsfrist von zwei Jahren. Zwar m\u00fcssen neue Fahrzeugmodelle bereits ab September 2017 die Abgasnorm Euro 6d Temp erf\u00fcllen. Allerdings d\u00fcrfen neue Fahrzeuge mit bereits bestehender Typengenehmigung basierend auf der Euro 6b noch bis im August 2019 verkauft werden.</p><p>Dies bedeutet: W\u00e4hrend weiteren zwei Jahren d\u00fcrfen fabrikneue Dieselautos verkauft werden, die den geltenden Stickoxid-Grenzwert auf der Strasse meist nicht einhalten. Gesch\u00e4tzt handelt es sich dabei um rund 250 000 Dieselautos, die mit massiv \u00fcberh\u00f6hten Stickoxid-Werten verkauft werden - und anschliessend rund zw\u00f6lf Jahre auf den Schweizer Strassen verkehren und die Luftqualit\u00e4t erheblich belasten. Um der Schweizer Bev\u00f6lkerung und der Umwelt diese unn\u00f6tige Belastung zu ersparen, soll der Bundesrat die neuen Abgasnormen in der Schweiz bereits ab September 2017 bzw. zum fr\u00fchstm\u00f6glichen Zeitpunkt einf\u00fchren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Umweltschutz und die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung sind dem Bundesrat wichtige Anliegen. Stickoxidausst\u00f6sse, die aus mobilen Quellen wie Fahrzeugen stammen, m\u00fcssen in internationaler Zusammenarbeit, insbesondere mit der Europ\u00e4ischen Union, geregelt und begrenzt werden, damit die entsprechenden Massnahmen eine Wirkung entfalten. Die am 1. September 2017 in Kraft tretenden Versch\u00e4rfungen der Abgasvorschriften sehen vor, dass die Abgasgrenzwerte im Rahmen des Abgas-Typengenehmigungsverfahrens k\u00fcnftig in einem anspruchsvolleren Testzyklus und zus\u00e4tzlich auch im realen Strassenverkehr gemessen und eingehalten werden m\u00fcssen (Real Driving Emissions), und versprechen eine deutliche Verbesserung der Situation. Das UVEK hat die Arbeiten am neuen Testzyklus (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure, WLTP) im Rahmen der Unece aktiv unterst\u00fctzt.</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Materialpr\u00fcfungs- und Forschungsanstalt und die Abgaspr\u00fcfstelle und Motorenlabors der Berner Fachhochschule f\u00fchren bereits seit l\u00e4ngerer Zeit im Auftrag des UVEK entsprechende Messfahrten durch und zeichnen die Emissionen mit einem portablen Messsystem auf. Damit ist gew\u00e4hrleistet, dass die Fahrzeuge auch in der Schweiz stichprobenm\u00e4ssig gemessen werden k\u00f6nnen.</p><p>Allerdings ist fraglich, ob die Anwendung der Abgasnorm Euro 6d Temp ohne \u00dcbergangsfrist durch die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Umweltbelastung zu leisten verm\u00f6chte. Einerseits k\u00f6nnten Fahrzeuge, welche die Abgasnorm Euro 6d Temp nicht einhalten, weiterhin auf den Schweizer Strassen verkehren, wenn diese im Ausland zugelassen wurden. Andererseits werden bereits heute im Vergleich zum Vorjahr weniger Dieselfahrzeuge in Verkehr gesetzt, was auf eine bestehende Sensibilisierung der Konsumenten hinweist.</p><p>Dar\u00fcber hinaus ist die Schweiz bestrebt, ihre technischen Vorschriften so zu gestalten, dass sich diese nicht handelshemmend auswirken. W\u00fcrde die Schweiz die Abgasnorm Euro 6d Temp ohne \u00dcbergangsfrist anwenden, k\u00f6nnten Fahrzeuge, welche diese Norm nicht einhalten, in der Schweiz nicht mehr verkauft werden. Die Einf\u00fchrung der Abgasnorm Euro 6d Temp ohne \u00dcbergangsfrist w\u00fcrde sich als Standortnachteil f\u00fcr das inl\u00e4ndische Autogewerbe gegen\u00fcber seiner ausl\u00e4ndischen Konkurrenz auswirken und h\u00e4tte nachteilige Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden.</p><p>Die Einf\u00fchrung von strengeren Abgasnormen ohne \u00dcbergangsfrist auf den 1. September 2017 w\u00fcrde auch gegen Abkommen verstossen, welche die Schweiz f\u00fcr einen m\u00f6glichst diskriminierungsfreien Handelszugang abgeschlossen hat. So ist die Schweiz beispielsweise durch Regelungen gebunden, die im Rahmen des \u00dcbereinkommens vom 20. M\u00e4rz 1958 \u00fcber die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften f\u00fcr Radfahrzeuge, Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder daf\u00fcr verwendet werden k\u00f6nnen, und die Bedingungen f\u00fcr die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (1958er-Unece-\u00dcbereinkommen; SR 0.741.411), erlassen wurden. Die K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr diese Regelungen betr\u00e4gt ein Jahr. Eine Einf\u00fchrung der strengeren Abgasnormen auf den 1. September 2017 ohne \u00dcbergangsfrist w\u00e4re daher nicht vereinbar mit dem \u00dcbereinkommen.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden lehnt es der Bundesrat ab, die Abgasnorm Euro 6d Temp ohne \u00dcbergangsfrist einzuf\u00fchren, womit insbesondere auch die Rechtssicherheit gewahrt werden kann. Das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Strassen ist aber in regelm\u00e4ssigem Kontakt mit den Automobilimporteuren und fordert Massnahmen ein (Software-Updates usw.), damit die Fahrzeughalter in der Schweiz die gleichen Verbesserungen erhalten wie beispielsweise in Deutschland.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"Allemann Evi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1559606400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518702703)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497571200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt|Energie"}}