{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173576,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173576,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3576","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Rechtsgleiche Besteuerung von Wertzuwachsgewinnen bei Gesch\u00e4ftsgrundst\u00fccken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a018 Absatz\u00a04 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) zu streichen sowie die im Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden inhaltlich analoge Bestimmung anzupassen und somit die Wertzuwachsgewinne aller Gesch\u00e4ftsgrundst\u00fccke steuerlich gleich zu behandeln.</p>","ReasonText":"<p>Mit dieser Anpassung ist der Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 der Bundesverfassung) im Steuerrecht f\u00fcr alle Selbstst\u00e4ndigerwerbenden herzustellen und die einseitige Privilegierung der Landwirte aufzuheben.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 16.3581 ausf\u00fchrt, wird diese Privilegierung auch von der Lehre kritisiert, weil sachlich nicht zu rechtfertigen. Der Bundesrat hat ebenfalls keine zwingenden Gr\u00fcnde aufgezeigt, welche die Beibehaltung dieser Privilegierung noch rechtfertigen w\u00fcrden. Die von den Landwirten bisher steuerfrei realisierten Wertzuwachsgewinne bilden Einkommenszufl\u00fcsse, welche mit der Einkommenssteuer zu erfassen sind. Sonst ist der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit verletzt.</p><p>Die Motion hat keine agrarpolitischen Auswirkungen:</p><p>Diese steuerfreien Wertzuwachsgewinne der Landwirte werden in erster Linie bei Verk\u00e4ufen von landwirtschaftlichen Grundst\u00fccken und bei Brandf\u00e4llen realisiert. Solche Verk\u00e4ufe werden bei Ersatzbeschaffungen get\u00e4tigt oder gehen meistens einher mit der definitiven Aufgabe des Betriebes. Agrarpolitisch hat die Aufhebung der Steuerbefreiung des Wertzuwachsgewinns daher keine Auswirkung.</p><p>Die Motion verursacht keine H\u00e4rtef\u00e4lle:</p><p>Seit der Unternehmenssteuerreform II sind keine H\u00e4rtef\u00e4lle mehr zu erwarten, da auch die Landwirte von der privilegierten Besteuerung des Liquidationsgewinns (Art. 37b DBG) sowie von den Aufschubstatbest\u00e4nden in Artikel\u00a018a DBG profitieren. Bei Ersatzbeschaffungen haben die Landwirte dieselbe M\u00f6glichkeit der steuerneutralen \u00dcbertragung des Wertzuwachsgewinns auf Ersatzobjekte.</p><p>Die Motion bewirkt eine Vereinfachung der Verfahren:</p><p>Diese rechtliche Gleichbehandlung aller Selbstst\u00e4ndigerwerbenden f\u00fchrt zu einer Vereinfachung im Vollzug des DBG. Wie sich zeigt, stellt die Abgrenzung der bisher steuerlich privilegierten land- und forstwirtschaftlichen Grundst\u00fccke gegen\u00fcber den \u00fcbrigen, steuerlich nicht privilegierten Grundst\u00fccken sehr hohe Anforderungen an den Vollzug. Die Beseitigung dieses Privilegs vereinfacht und vereinheitlicht folglich den Vollzug in den Kantonen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grunds\u00e4tzlich gelten f\u00fcr Landwirte die gleichen Bestimmungen bei der Einkommenssteuer wie f\u00fcr andere Selbstst\u00e4ndigerwerbende. Eine Ausnahme gilt f\u00fcr die Gewinne aus der Ver\u00e4usserung land- und forstwirtschaftlicher Grundst\u00fccke. Diese Gewinne unterliegen in allen Kantonen der Grundst\u00fcckgewinnsteuer. Bei der direkten Bundessteuer sind sie steuerfrei.</p><p>Diese steuerliche Privilegierung wird in der Lehre kritisiert, da sie sachlich nicht gerechtfertigt sei. Das Bundesgericht folgte im Grundsatz dieser Kritik (BGE 138 II 32): Es beschr\u00e4nkte die Privilegierung auf Grundst\u00fccke, die mit dem Anwendungs- und Schutzbereich sowie den Ver\u00e4usserungsbeschr\u00e4nkungen des b\u00e4uerlichen Bodenrechts im Einklang stehen. Seither sind insbesondere Baulandreserven von der Privilegierung ausgenommen.</p><p>Die von der Motion geforderte Erfassung der Wertzuwachsgewinne land- und forstwirtschaftlicher Grundst\u00fccke mit der Einkommenssteuer h\u00e4tte beim Bund keine erheblichen Mehreinnahmen zur Folge. Auch in den Kantonen w\u00fcrde sie keine oder keine erheblichen Mehreinnahmen mit sich bringen. Wertzuwachsgewinne fallen bei den h\u00e4ufigen Verk\u00e4ufen innerhalb der Familie aufgrund des Ertragswertprinzips und zufolge der Preisbeschr\u00e4nkung (der Verkaufspreis an Drittpersonen betr\u00e4gt in der Regel weniger als 10 Franken pro Quadratmeter) keine oder nur in sehr geringem Umfang an.</p><p>Im parlamentarischen Verfahren zum Bundesgesetz \u00fcber die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundst\u00fccke (16.031) wurde eine Ausdehnung der Sonderregelung diskutiert und erst im Rahmen der Differenzbereinigung verworfen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine Vorlage mit gegens\u00e4tzlicher Stossrichtung derzeit nicht mehrheitsf\u00e4hig w\u00e4re.</p><p>Das b\u00e4uerliche Bodenrecht sieht f\u00fcr landwirtschaftliche Grundst\u00fccke verschiedene Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkungen vor, wie Realteilungs- und Zerst\u00fcckelungsverbot, einschr\u00e4nkende Preisgestaltung, verschiedene Vorkaufsrechte und die Pflicht zur Ver\u00e4usserung an Selbstbewirtschafter. Aufgrund dieser gesetzlichen Einschr\u00e4nkungen l\u00e4sst sich die besondere steuerliche Behandlung von solchen Grundst\u00fccken auch juristisch rechtfertigen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1503446400000)\/","SubmittedBy":"Bertschy Kathrin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1520294400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518610567)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497571200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}