{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173583,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173583,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3583","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verbot der salafistischen Organisation \"Lies!\" und Unterbindung der Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, \"Lies!\" und anderslautende Organisationen mit gleicher Zielsetzung auf Schweizer Boden zu verbieten und entsprechende \"Rekrutierungsveranstaltungen\" unter dem Deckmantel von Koran-Verteilaktionen in Schweizer St\u00e4dten oder im Internet soweit m\u00f6glich zu unterbinden.</p><p>Sollte dies im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber das Verbot der Gruppierungen Al-Qa\u00efda und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen (kurz IS-Gesetz) nicht m\u00f6glich sein, sind rasch die n\u00f6tigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p>","ReasonText":"<p>Die als salafistisch eingestufte Organisation \"Lies!\" verteilt auch in der Schweiz Botschaften in schriftlicher Form an Standaktionen und in elektronischer Form. Gem\u00e4ss Medienberichten wird \"Lies!\" mit der Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut in Verbindung gebracht. Die Koran-Verteilaktionen dienen haupts\u00e4chlich als Plattform, um junge Leute zu umwerben und f\u00fcr den Dschihadismus zu gewinnen. Vor allem in Winterthur sollen mehrere junge Menschen \u00fcber die Koran-Verteilaktion radikalisiert und in den Krieg nach Syrien oder in Irak geschickt worden sein. Damit gehen die betreffenden Aktionen weit \u00fcber die Religionsfreiheit hinaus.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass \"Lies!\"-Standaktionen dazu genutzt werden k\u00f6nnen, um am Islam interessierte Personen anzusprechen und zu indoktrinieren, oder aber dazu, bereits radikalisierten Personen eine Plattform zu bieten, um sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und einschl\u00e4gige Kontakte herzustellen. Grunds\u00e4tzlich stellen aber Koran-Verteilaktionen f\u00fcr sich alleine genommen keine Bedrohung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz dar. Die Meinungs\u00e4usserungs- und Religionsfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind verfassungsm\u00e4ssig gesch\u00fctzte Rechte. Eine Einschr\u00e4nkung dieser Grundrechte muss den verfassungsm\u00e4ssigen Vorgaben gen\u00fcgen und sich namentlich auf eine gesetzliche Grundlage st\u00fctzen, durch ein \u00f6ffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt werden und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein.</p><p>Obwohl bis heute in der Schweiz keine direkten gewaltextremistischen oder terroristischen T\u00e4tigkeiten mit Bezug zur Kampagne \"Lies!\" festgestellt werden konnten, hat ein wesentlicher Anteil von mutmasslichen oder erwiesenen Schweizer Dschihad-Reisenden Bez\u00fcge zu \"Lies!\". Der Bundesrat beurteilt es deshalb gegenw\u00e4rtig als wahrscheinlich, dass die Kampagne \"Lies!\" zur Radikalisierung von Personen bzw. deren Rekrutierung f\u00fcr dschihadistisch motivierte Reisen beigetragen hat bzw. beitr\u00e4gt. Wie die Bundesanwaltschaft bekanntgegeben hat, f\u00fchrt sie aktuell mehrere Strafverfahren gegen Personen, die in Verbindung mit der Kampagne \"Lies!\" stehen oder standen. Diese Verfahren werden jedoch vorwiegend wegen mutmasslichen Dschihad-Reisen gef\u00fchrt.</p><p>Am 1. September 2017 tritt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft, welches die M\u00f6glichkeit der Verh\u00e4ngung eines Organisationsverbots vorsieht. F\u00fcr ein Verbot gegen \"Lies!\" als Organisation gem\u00e4ss Artikel\u00a074 NDG fehlen jedoch derzeit gen\u00fcgende Belege f\u00fcr eine existierende Organisationsstruktur in der Schweiz. Sollte trotzdem ein Verbot ausgesprochen werden, m\u00fcsste im Anwendungsfall jeweils bewiesen werden, dass die betroffene Person Mitglied der Organisation ist und nicht nur die T\u00e4tigkeit des Koranverteilens ausge\u00fcbt hat.</p><p>Der Bundesrat wird im \u00dcbrigen eine rasche Revision des unklar formulierten Artikels 74 Absatz\u00a02 NDG veranlassen, damit die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr den Erlass eines Organisationsverbots gew\u00e4hrleistet sind.</p><p>Das T\u00e4tigkeitsverbot eignet sich hingegen, einzelnen Personen die Beteiligung an \"Lies!\"-Aktionen zu verbieten, wenn aufgrund der Aktivit\u00e4ten dieser Personen eine konkrete Bedrohung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit entsteht und die T\u00e4tigkeiten mittelbar oder unmittelbar dazu dienen, terroristische oder gewaltt\u00e4tig-extremistische Umtriebe zu propagieren, zu unterst\u00fctzen oder in anderer Weise zu f\u00f6rdern. Der Nachrichtendienst des Bundes pr\u00fcft deshalb insbesondere die erkannten F\u00e4lle von Dschihad-Reisenden mit Beziehungen zu \"Lies!\" darauf, ob sie die Voraussetzungen eines T\u00e4tigkeitsverbots erf\u00fcllen, und beantragt dem Bundesrat gegebenenfalls entsprechende Verbote.</p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst und unterst\u00fctzt zudem weiterhin alle Anstrengungen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Kantone und Gemeinden, um die Standaktionen der Kampagne \"Lies!\" zu unterbinden, namentlich durch das Verweigern der entsprechenden polizeilichen Bewilligungen auf der Basis der kantonalen Gesetzgebung. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, wenn die kantonalen Beh\u00f6rden ihr Instrumentarium zur Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Ordnung und Sicherheit konsequent einsetzen, und stellt ihnen hierzu auch Bedrohungsbeurteilungen zu.</p><p>F\u00fcr die Schaffung weiterer gesetzlicher Grundlagen zur Unterbindung oder Sanktionierung der fraglichen T\u00e4tigkeiten, die \u00fcber die hier genannten bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, sieht der Bundesrat gegenw\u00e4rtig keine Notwendigkeit.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504656000000)\/","SubmittedBy":"Wobmann Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575417600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2831","Category":"V","Modified":"\/Date(1690555522507)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497571200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Kultur"}}