{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173601,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173601,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3601","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einsch\u00e4tzung des Bundesrates zum Ph\u00e4nomen des Racial Profiling","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf aktuelle Forschungsergebnisse kritisiert die Allianz gegen Racial Profiling in ihrem Alternativbericht vom Mai 2017 an den Menschenrechtsausschuss das soziale Ph\u00e4nomen des Racial Profiling als Form von institutionellem Rassismus (vgl. www.stop-racial-profiling.ch).</p><p>Demgegen\u00fcber hielt der Pr\u00e4sident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten an einer Tagung des Schweizerischen Kompetenzzentrums f\u00fcr Menschenrechte vom 1. Dezember 2016 fest, dass diskriminierende Polizeikontrollen kein institutionelles Problem seien, ohne hierf\u00fcr Belege vorweisen zu k\u00f6nnen.</p><p>1. Erachtet der Bundesrat Racial Profiling als eine Problematik, der vonseiten der Institutionen vermehrt Beachtung zugesprochen werden soll?</p><p>2. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass diskriminierende Kontrollen durch Grenzwachtkorps, kantonale sowie st\u00e4dtische Polizeikorps die Folge einer institutionellen Praxis sind?</p><p>3. Wie beurteilt er die Forderung, dass die Praxis der Grenzwachtbeh\u00f6rden und der Polizeikorps auf diskriminierende Effekte hin \u00fcberpr\u00fcft werden soll?</p><p>4. Welche Massnahmen ergreift der Bund zur Bek\u00e4mpfung von Racial Profiling?</p><p>5. Wie beurteilt er die Forderung nach mehr Unabh\u00e4ngigkeit der Staatsanwaltschaften im Rahmen strafrechtlicher Verfahren gegen Polizistinnen und Polizisten?</p><p>6. Wie beurteilt er die Forderung nach unabh\u00e4ngigen Untersuchungsbeh\u00f6rden, um einen leicht zug\u00e4nglichen verwaltungsrechtlichen Schutz zu gew\u00e4hrleisten?</p><p>7. Wie beurteilt er die Forderung nach gesetzesrechtlichen Diskriminierungsverboten im Zoll- und Polizeirecht?</p><p>8. Teilt er die Auffassung, dass die Kriterien f\u00fcr Personenkontrollen in den Artikeln 215 StPO und die Artikel\u00a0100ff. ZG genauer umschrieben werden m\u00fcssen?</p><p>9. Wie beurteilt er die Forderung nach einem Quittungssystem, wonach bei Personenkontrollen eine Quittung ausgestellt werden muss, in der Ort, Zeit, Grund und Ergebnis der Kontrolle und ein individuelles Kennzeichen der kontrollierenden Person angegeben werden?</p><p>10. Wie beurteilt er die Forderung nach Regelungen, die das Grenzwachtkorps und die Polizeikorps dazu verpflichten, Massnahmen in der Organisations- und Personalentwicklung, in den Bereichen der Inter- und Supervision sowie Dialog und Vertrauensbildung zu ergreifen, die dazu beitragen, diskriminierende Polizeikontrollen zu verringern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung verbietet Diskriminierungen aufgrund \u00e4usserlicher oder anderer pers\u00f6nlicher Merkmale wie Hautfarbe, ethnische Zugeh\u00f6rigkeit oder Nationalit\u00e4t. Schon heute unternehmen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden im Bund und in den Kantonen hinreichend viel, um ihre Angestellten hinsichtlich des sogenannten Racial Profiling zu sensibilisieren. Zudem hat die Schweiz im Austausch mit internationalen Gremien - wie dem Antirassismusausschuss und j\u00fcngst im Rahmen der Pr\u00e4sentation des vierten Staatenberichtes zur Umsetzung des Uno-Pakts II vor dem Uno-Menschenrechtsausschuss - bez\u00fcglich dieser Thematik Empfehlungen erhalten und sich damit eingehend auseinandergesetzt.</p><p>2. Der Bundesrat teilt diese Einsch\u00e4tzung nicht. Kontrollen des Grenzwachtkorps und der kantonalen Polizei erfolgen aufgrund von Fahndungen, Risikoanalysen und Erfahrungen von Mitarbeitenden. Pers\u00f6nliche Merkmale k\u00f6nnen einfliessen, d\u00fcrfen aber nie die einzigen Kontrollkriterien sein.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich der Risiken von Racial Profiling bewusst. Er ist aber der Ansicht, dass die zust\u00e4ndigen Organe und Dienststellen ihre Verantwortung wahrnehmen und ihre Praxis laufend kontrollieren. Deshalb h\u00e4lt er eine generelle \u00dcberpr\u00fcfung nicht f\u00fcr erforderlich.</p><p>4. F\u00fcr den Bundesrat sind eine sorgf\u00e4ltige Ausbildung und eine regelm\u00e4ssige Sensibilisierung die wirksamsten Mittel zur Verhinderung von Racial Profiling. Grenzwachtkorps und Polizeischulen thematisieren die Problematik in ihren Aus- und Weiterbildungskursen. Die Thematik des Racial Profiling geh\u00f6rt zudem auch zum Aufgabenbereich der vom Bundesrat eingesetzten Eidgen\u00f6ssischen Kommission gegen Rassismus. Die Kantone \u00fcberpr\u00fcfen ihre Polizeipraktiken regelm\u00e4ssig und haben Beratungsangebote f\u00fcr Diskriminierungsopfer eingerichtet. In f\u00fcnf Kantonen und f\u00fcnf St\u00e4dten gibt es auch Ombudsstellen, an die sich Betroffene jederzeit wenden k\u00f6nnen. Opfer k\u00f6nnen \u00fcberdies Aufsichtsbeschwerden erheben.</p><p>5. Die Unabh\u00e4ngigkeit der Strafbeh\u00f6rden ist fundamental f\u00fcr die Rechtspflege. Deshalb bestimmt die Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0), dass eine in der Strafverfolgung t\u00e4tige Person beim blossen Anschein von Befangenheit in den Ausstand treten muss (Art. 56-60 StPO). Das gilt auch bei Strafverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten. Die StPO enth\u00e4lt somit die n\u00f6tigen Vorschriften, um die Unabh\u00e4ngigkeit der in den Strafbeh\u00f6rden t\u00e4tigen Personen zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>6. Bei Aufsichtsbeschwerden, die keine strengen Formalien oder engen Fristen voraussetzen, gelten f\u00fcr die untersuchenden Beh\u00f6rden im Bund und in den Kantonen klare Ausstandsvorschriften. Personen, die Aufsichtsbeschwerden behandeln, d\u00fcrfen mit der beanstandeten Kontrolle nichts zu tun haben und in keiner N\u00e4he zu Personen stehen, die die Kontrolle durchgef\u00fchrt haben. Den Anforderungen an eine unabh\u00e4ngige Untersuchung wird damit Gen\u00fcge getan.</p><p>7. Der Bundesrat lehnt spezielle Diskriminierungsverbote im Zoll- und Polizeirecht ab. Racial Profiling f\u00e4llt unter das allgemeine Diskriminierungsverbot von Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung. Es kann allenfalls auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung in Artikel\u00a0261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (SR 311.0) erf\u00fcllen. Zudem gelten in der Schweiz das Internationale \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie die im Uno-Pakt II und in der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention verankerten Diskriminierungsverbote. Zus\u00e4tzliche innerstaatliche Spezialnormen verbessern die Situation nicht. Sie k\u00f6nnten sogar zu einer Schw\u00e4chung des allgemeinen Diskriminierungsverbots f\u00fchren.</p><p>8. Die strafprozessuale Anhaltung ist nur unter den in der StPO genannten Voraussetzungen zul\u00e4ssig (Art. 197 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 215 StPO). Unzul\u00e4ssig ist eine Anhaltung aus unsachlichen oder gar schikan\u00f6sen Gr\u00fcnden; dagegen kann Beschwerde gem\u00e4ss StPO erhoben werden. Die Kriterien f\u00fcr eine strafprozessuale Anhaltung sind gen\u00fcgend konkret umschrieben. Dasselbe gilt f\u00fcr die Gr\u00fcnde, die die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung zu einer Kontrolle gem\u00e4ss Artikel\u00a0100 des Zollgesetzes (SR 631.0) berechtigen.</p><p>9. Der Bundesrat m\u00f6chte im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes kein Quittungssystem einf\u00fchren. Dieses w\u00e4re b\u00fcrokratisch und von einem ungerechtfertigten Misstrauen gepr\u00e4gt. Auch k\u00f6nnte es die Arbeit der Bundeskriminalpolizei bei Kontrollen, die kantonale Polizeiorgane in ihrem Auftrag wahrnehmen, erschweren oder sogar vereiteln. Aus \u00e4hnlichen Gr\u00fcnden lehnt auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz ein Quittungssystem ab.</p><p>10. Neue Regelungen braucht es nicht. Es gibt schon heute zahlreiche Massnahmen zur Verhinderung von Racial Profiling: gute Aus- und Weiterbildung, Kontaktpflege mit Beratungsstellen und Bev\u00f6lkerungsgruppen, Einsatz von \"Br\u00fcckenbauern\" als Verbindungspersonen zwischen der Polizei und gesellschaftlichen Gruppierungen, kulturelle Durchmischung in den Korps, personalrechtliche Massnahmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504051200000)\/","SubmittedBy":"Arslan Sibel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|36|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518156630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497571200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wissenschaft und Forschung|Menschenrechte"}}