{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173602,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173602,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3602","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Ungleicher Zugang zur Invalidenrente der zweiten S\u00e4ule. Diskriminierungen bek\u00e4mpfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wer von einer schleichend verlaufenden invalidisierenden Krankheit betroffen ist, hat Schwierigkeiten, eine Invalidenrente der zweiten S\u00e4ule zu erhalten. Der Bundesrat wird beauftragt, \u00fcber diese Schwierigkeiten Bericht zu erstatten und Massnahmen zur L\u00f6sung des Problems vorzuschlagen.</p>","ReasonText":"<p>Personen, die unter schleichend verlaufenden invalidisierenden Krankheiten leiden - namentlich psychischen Krankheiten -, erf\u00fcllen aufgrund des Krankheitsverlaufs die Voraussetzungen f\u00fcr den Anspruch auf eine Invalidenrente der zweiten S\u00e4ule nicht.</p><p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Ausrichtung einer Invalidenrente der beruflichen Vorsorge ist die Pensionskasse, der die Person bei Ausbruch der - ordnungsgem\u00e4ss durch \u00e4rztliches Zeugnis best\u00e4tigten - invalidisierenden Krankheit angeschlossen ist. Bei Krankheiten, die rasch zu einer dauerhaften Arbeitsunf\u00e4higkeit f\u00fchren, kann die versicherte Person ihren Rentenanspruch auf einfache Weise geltend machen. Eine psychische Krankheit hingegen entwickelt sich auf komplexe Weise \u00fcber Jahre hinweg und wird nicht bereits bei ihren ersten Anzeichen diagnostiziert. Wer unter psychischen Problemen leidet, verliert seine Arbeit oft nicht aufgrund der Krankheit an sich, sondern vielleicht aufgrund eines unangemessenen Verhaltens, das nicht als Krankheitsbild diagnostiziert wird und deshalb nicht zu einem \u00e4rztlichen Arbeitsunf\u00e4higkeitszeugnis f\u00fchrt. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einher geht der Austritt aus der Pensionskasse, ohne dass eine Arbeitsunf\u00e4higkeit attestiert worden w\u00e4re, die den Rentenanspruch begr\u00fcndet.</p><p>Nach Zeiten von Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug und Gelegenheitsjobs erf\u00e4hrt eine solche Person dann, dass sie aufgrund einer endlich diagnostizierten Krankheit nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, und macht ihren Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung geltend. Nun aber kann sie nicht mehr nachweisen, dass die invalidisierende Krankheit sich schon fr\u00fcher ge\u00e4ussert hat, als sie noch eine Anstellung hatte und einer Pensionskasse angeschlossen war. Da sie keinen Anspruch auf eine Rente der zweiten S\u00e4ule hat, ersucht diese Person um Erg\u00e4nzungsleistungen, die aus den kantonalen Budgets fliessen.</p><p>Es gibt heute noch keine Studie \u00fcber die Schwierigkeiten von Personen, die unter schleichend verlaufenden invalidisierenden Krankheiten leiden, Zugang zu Renten der beruflichen Vorsorge zu erhalten. Deshalb m\u00fcssen der Sachverhalt dargelegt und Massnahmen zur Probleml\u00f6sung vorgeschlagen werden, damit die Diskriminierung, unter der die betroffenen Personen leiden, ein Ende findet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Gruppe der Betroffenen schliesst eine Vielzahl von Einzelf\u00e4llen mit unterschiedlichen Lebenslagen ein, sodass es unm\u00f6glich ist, eine umfassende Antwort zu liefern. Die Zahl der potenziellen F\u00e4lle anhand einer Studie zu beziffern und einschl\u00e4gige L\u00f6sungen vorzuschlagen ist somit nicht machbar.</p><p>Gesundheitlich beeintr\u00e4chtigte Personen, die im Zeitpunkt, in dem erste Anzeichen des invalidisierenden Gesundheitsschadens auftreten, in der zweiten S\u00e4ule versichert sind, haben Anspruch auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge. Ohne ein \u00e4rztliches Zeugnis, das diese Art der Krankheit best\u00e4tigt, k\u00f6nnen die Vorsorgeeinrichtungen jedoch nicht dazu verpflichtet werden, eine Invalidenrente auszurichten.</p><p>Wurde bei einer Person mit einem invalidisierenden Leiden \u00e4rztlich festgestellt, dass w\u00e4hrend der Unterstellung unter die zweite S\u00e4ule eine Arbeitsunf\u00e4higkeit vorlag, die die funktionelle Leistungsf\u00e4higkeit im zuvor ausge\u00fcbten Beruf um mindestens 20 Prozent einschr\u00e4nkt, und war die Person danach nur w\u00e4hrend einer verh\u00e4ltnism\u00e4ssig kurzen Zeit arbeitsf\u00e4hig, ist jene Vorsorgeeinrichtung leistungspflichtig, der die Person w\u00e4hrend der Arbeitsunf\u00e4higkeit unterstellt war, wenn das der Invalidit\u00e4t zugrunde liegende Leiden das gleiche ist, das zur Arbeitsunf\u00e4higkeit gef\u00fchrt hat. Bestehen Zweifel in Bezug auf die leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung, entscheiden die Gerichte, welche Pensionskasse die Leistung erbringt.</p><p>Liegt f\u00fcr die Zeit, in der die invalide Person der beruflichen Vorsorge unterstellt war, kein \u00e4rztliches Zeugnis vor, das die Arbeitsunf\u00e4higkeit best\u00e4tigt, ist ein Anspruch auf eine Invalidenrente der zweiten S\u00e4ule nicht zwingend ausgeschlossen, sofern die Einbusse der Leistungsf\u00e4higkeit in einer anderen Form festgestellt werden kann, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber eine Verminderung der Leistung wahrgenommen hat oder wenn der Besch\u00e4ftigungsgrad aufgrund gesundheitlicher Probleme reduziert wurde.</p><p>Auch im Falle von Arbeitslosigkeit besteht ein Schutz. Solange Betroffene Arbeitslosentaggelder beziehen, sind sie f\u00fcr die Risiken Tod und Invalidit\u00e4t bei der Auffangeinrichtung obligatorisch versichert. Die Auffangeinrichtung ist somit gehalten, Invalidenleistungen auszurichten, wenn sich w\u00e4hrend der Arbeitslosigkeit eine Arbeitsunf\u00e4higkeit einstellt, die auf dasselbe Leiden wie die Invalidit\u00e4tsursache zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.</p><p>Die Weiterentwicklung der IV sieht zudem verschiedene Massnahmen f\u00fcr eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren vor (\u00c4rzteschaft, Arbeitgeber usw.). Diese umfassen die Verst\u00e4rkung der Fr\u00fcherkennung von Menschen mit psychischen Problemen und die Einf\u00fchrung von Beratung und Begleitung. Mit diesen Massnahmen sollen Situationen, wie im Postulat beschrieben, vermieden werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504051200000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518136453)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497571200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}