{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173617,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173617,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3617","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unternehmenssteuerreform IV. N\u00f6tige Korrektur der USR II beim undurchsichtigen Kapitaleinlageprinzip","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Februar 2008 hat das Schweizer Stimmvolk mit der Unternehmenssteuerreform II auch der Einf\u00fchrung des Kapitaleinlageprinzips (KEP) mit nur 50,5 Prozent zugestimmt. </p><p>Gem\u00e4ss den Abstimmungsunterlagen sollte es dazu dienen, dass KMU-Inhaber zu viel einbezahltes Aktienkapital ins Privatverm\u00f6gen zur\u00fcck transferieren k\u00f6nnen, ohne diese Summe als Dividende versteuern zu m\u00fcssen. Der damit verbundene Steuerausfall wurde nicht beziffert.</p><p>Heute ergibt sich gem\u00e4ss Bundesrat ein total anderes Bild: Per Ende 2016 sind total 1717 Milliarden Franken Kapitaleinlagereserven (KER) genehmigt worden, wovon 462 Milliarden bereits (steuerfrei) ausgesch\u00fcttet worden sind. 2016 allein sind 187 Milliarden angemeldet und 90 Milliarden effektiv ausgesch\u00fcttet worden.</p><p>Von diesen Summen entfallen etwa 9 Prozent auf kotierte Aktiengesellschaften. Die Details zu diesen Transaktionen kann man den Gesch\u00e4ftsberichten entnehmen. Der Rest ist eine Blackbox. Der Bundesrat hat bisher nichts getan, um Licht in dieses Dunkel zu bringen und den Stimmberechtigten zu erkl\u00e4ren, was mit dem KEP angerichtet wurde.</p><p>Vermutlich deshalb nicht, weil es nur eine plausible Erkl\u00e4rung gibt: Mit dem KEP hat der Souver\u00e4n (unwissentlich) ein Steuerschlupfloch geschaffen, das die aufgrund des Bankgeheimnisses zugeflossenen Schwarzgelder bei Weitem \u00fcbertrifft. Das Rezept dazu ist einfach: Reicher Ausl\u00e4nder bringt Verm\u00f6genswerte von 100 Millionen (z. B. in bar, Wertschriften usw.) in eine zu diesem Zweck gegr\u00fcndete Schweizer Aktiengesellschaft ein und stattet sie mit einem Aktienkapital von 1 Million Franken - und einem entsprechenden Agio (sprich KER) von 99 Millionen Franken - aus. Folge: Die n\u00e4chsten 99 Millionen Franken Dividenden sind steuerfrei. Nicht einmal die Sockel-Verrechnungssteuer bleibt in der Schweiz. Geldw\u00e4scherei kann nicht ausgeschlossen werden, da die Schweizer Beh\u00f6rden die ausl\u00e4ndischen Aktion\u00e4re nicht kennen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an:</p><p>1. Ob er weitere Erkl\u00e4rungen f\u00fcr die bisher 1717 Milliarden KER hat?</p><p>2. Wie viel der angemeldeten Summen aus der Schweiz bzw. von ausl\u00e4ndischen Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern stammen?</p><p>3. Wie viel von reinen Holdinggesellschaften?</p><p>4. Wie viel von Verm\u00f6gensverwaltungs-, Finanzierungs- oder Investment-Aktiengesellschaften?</p><p>5. Wie viel von Einmann-Aktiengesellschaften?</p><p>6. Ist er bereit, Vorschl\u00e4ge zu machen, wie er die rufsch\u00e4digenden Ausw\u00fcchse des KEP beenden kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Hauptgrund f\u00fcr die H\u00f6he der angemeldeten Kapitaleinlagen ist die R\u00fcckwirkung, die mit der Inkraftsetzung des Kapitaleinlageprinzips (KEP) per 1. Januar 2011 vom Parlament eingef\u00fchrt wurde. Gem\u00e4ss dieser Regelung haben die Gesellschaften die M\u00f6glichkeit, Kapitaleinlagen ab 1. Januar 1997 anzumelden. Hinzu kommen eine positive Konjunktur und ein wirtschaftlich attraktiver Standort. </p><p>2.-5. Die Informationen betreffend Beteiligungsrechte werden von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung nicht erfasst. Einerseits, weil sie gem\u00e4ss geltender Rechtslage f\u00fcr die steuerliche Beurteilung nicht relevant sind, und andererseits, weil die Erfassung einen hohen Aufwand verursachen w\u00fcrde. Zudem w\u00fcrde dies nur eine Momentaufnahme im Zeitpunkt der Kapitaleinlage darstellen. Die Situation kann sich durch Verk\u00e4ufe in k\u00fcrzester Zeit ver\u00e4ndern.</p><p>6. Grunds\u00e4tzlich ist davon auszugehen, dass das Kapital, welches in eine Gesellschaft eingelegt wird, vom Aktion\u00e4r bereits einmal versteuert wurde. Das gilt sowohl f\u00fcr das Aktienkapital wie auch f\u00fcr die Kapitaleinlagen. W\u00e4hrend Aktienkapital bereits vor der Unternehmenssteuerreform II steuerfrei an den Aktion\u00e4r zur\u00fcckfliessen konnte, wurde dies f\u00fcr Kapitaleinlagen erst mit der Unternehmenssteuerreform II eingef\u00fchrt. Das KEP ist aus steuersystematischer Sicht richtig. Diese Aussage gilt auch f\u00fcr das in der Interpellation aufgezeigte Beispiel: Die R\u00fcckzahlung eines entsprechend h\u00f6heren Aktienkapitals ohne zus\u00e4tzliche Kapitaleinlagen w\u00e4re mit und ohne KEP steuerfrei. Eine Unterbesteuerung kann sich jedoch in Kombination mit der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne bei der Einkommenssteuer ergeben. Diese Unterbesteuerung betrifft ausschliesslich nat\u00fcrliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei den \u00fcbrigen Personen und bei der Verrechnungssteuer ist sie nicht relevant.</p><p>Die Einf\u00fchrung des KEP beseitigte eine fr\u00fchere \u00dcberbesteuerung und f\u00fchrte daher notwendigerweise zu Mindereinnahmen bei der Verrechnungs- und bei der Einkommenssteuer. Daneben hatte die Einf\u00fchrung des KEP positive Auswirkungen auf den Standort, namentlich in Form von Zuz\u00fcgen von Gesellschaften mit einem hohen Bestand an Kapitaleinlagen. Eine Aufhebung bzw. Einschr\u00e4nkung des KEP k\u00f6nnte zwar die genannten Mindereinnahmen ganz oder teilweise beseitigen. Gleichzeitig w\u00fcrden jedoch auch die genannten positiven Auswirkungen beseitigt oder reduziert. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4tte eine Aufhebung bzw. eine Einschr\u00e4nkung des KEP vor ihrem Inkrafttreten bereits massive Verhaltensanpassungen zur Folge. Unternehmen k\u00f6nnten ihre bestehenden Kapitaleinlagen ganz oder teilweise zur\u00fcckbezahlen oder in Aktienkapital umwandeln (dessen R\u00fcckzahlung in der Folge steuerfrei w\u00e4re). Ferner k\u00f6nnte es auch zum Wegzug von Gesellschaften kommen. Unter diesen Umst\u00e4nden ist der Bundesrat der Ansicht, dass es keine steuer- oder finanzpolitischen Gr\u00fcnde gibt, das KEP anzupassen bzw. aufzugeben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1504051200000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519098107)\/","SubmissionDate":"\/Date(1497571200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5009,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}