{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173699,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173699,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3699","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wo haben die Schengen-Staaten wieder Grenzkontrollen eingef\u00fchrt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Schengen-Abkommen verbietet grunds\u00e4tzlich den Mitgliedern die Kontrolle an der Binnengrenze, sieht aber gewisse Ausnahmen vor.</p><p>So haben diverse Mitglieder in letzter Zeit dennoch ebensolche errichtet. In diesem Sinne kontrolliert beispielsweise D\u00e4nemark bereits ab Januar 2016 angesichts der Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me an der Grenze. Um die Polizei zu entlasten, will nun D\u00e4nemark sogar das Milit\u00e4r entsprechend ausbilden und einsetzen. Und Deutschland hat angesichts der Gefahr, die die Veranstaltung der G-20 in Hamburg bedeutete, bereits ab dem 12. Juni seine Schengen-Binnengrenze mit der Begr\u00fcndung kontrolliert, man wolle \"die Anreise potenzieller Gewaltt\u00e4ter verhindern\". \u00d6sterreich will angesichts der steigenden Fl\u00fcchtlingszahlen die Grenze am Brenner mithilfe des Milit\u00e4rs sch\u00fctzen.</p><p>In diesem Sinne wird im Rahmen dieser Interpellation nach einer Gesamt\u00fcbersicht gefragt, welche L\u00e4nder mit welchen Argumenten eine Ausnahme beanspruchen bzw. welche L\u00e4nder ihre Massnahmen an der Grenze im Widerspruch zum Schengen-Abkommen getroffen haben.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Schengener Grenzkodex (SGK) er\u00f6ffnet den Schengen-Staaten das Recht, an den Binnengrenzen vor\u00fcbergehend wieder Personenkontrollen einzuf\u00fchren, wenn dies aufgrund einer ernsthaften Bedrohung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit angezeigt ist (Art. 25ff. SGK). Die Massnahme darf nur so lange aufrechterhalten werden, als die entsprechende Gef\u00e4hrdungslage andauert und nicht andere, weniger einschneidende Massnahmen ergriffen werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Maximaldauer f\u00fcr die Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrollen ist gem\u00e4ss den aktuellen Bestimmungen grunds\u00e4tzlich auf sechs Monate beschr\u00e4nkt. Bei Gef\u00e4hrdungslagen wie infolge der Migrationskrise, die das Funktionieren des Schengen-Raumes als Ganzes beintr\u00e4chtigen, kann dieser Zeitraum vom Rat auf Vorschlag der Europ\u00e4ischen Kommission dreimal auf insgesamt maximal zwei Jahre verl\u00e4ngert werden.</p><p>Welche Beh\u00f6rden bei einer Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrollen zur Aufgabenwahrnehmung herangezogen werden d\u00fcrfen, ist hingegen eine Frage des nationalen Rechts bzw. der innerstaatlichen Zust\u00e4ndigkeitsordnung.</p><p>In der Vergangenheit haben diverse Schengen-Staaten von der M\u00f6glichkeit der befristeten Wiedereinf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen Gebrauch gemacht. In den letzten zehn Jahren wurden gem\u00e4ss Europ\u00e4ischer Kommission rund 80 Wiedereinf\u00fchrungen von Binnengrenzkontrollen oder deren Verl\u00e4ngerung notifiziert.</p><p>Die h\u00e4ufigsten Gr\u00fcnde, bisher in rund 30 F\u00e4llen, waren planbare Ereignisse wie Staatsbesuche, Konferenzen, Ministertreffen oder auch sportliche Grossveranstaltungen, bei denen eine entsprechende Gef\u00e4hrdungslage zu erwarten war. Die Dauer der Grenzkontrollen stand dabei in direktem Verh\u00e4ltnis zur Dauer der Veranstaltung. Derzeit bestehen keine Binnengrenzkontrollen im Zusammenhang mit derartigen planbaren Ereignissen.</p><p>Verschiedentlich wurden die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen aber auch als Reaktion auf nichtvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Terroranschl\u00e4ge oder konkrete Bedrohungen der \u00f6ffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit, wiedereingef\u00fchrt. Seit 2007 war dies rund zehnmal der Fall; zurzeit kontrolliert Frankreich seine Binnengrenzen aufgrund der terroristischen Bedrohung.</p><p>Im Zuge der Migrationskrise haben seit 2015 insgesamt acht Schengen-Staaten die Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzabschnitten vor\u00fcbergehend wiedereingef\u00fchrt. Zum aktuellen Zeitpunkt sind dies noch Deutschland, \u00d6sterreich, Schweden, Norwegen und D\u00e4nemark.</p><p>Die vor\u00fcbergehenden Wiedereinf\u00fchrungen der Binnengrenzkontrollen standen bisher stets im Einklang mit dem SGK. Dieser sieht denn auch entsprechende Informations- und Konsultationsmechanismen vor, im Rahmen derer die getroffenen Massnahmen jeweils auf ihre Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit hin \u00fcberpr\u00fcft werden. Reicht dies nicht aus, so hat die Europ\u00e4ische Kommission gegen\u00fcber den EU-Mitgliedstaaten zudem die M\u00f6glichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um auf diesem Wege gegen allf\u00e4llige Verst\u00f6sse vorzugehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1509494400000)\/","SubmittedBy":"Steinemann Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517606087)\/","SubmissionDate":"\/Date(1505952000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Europapolitik|Migration"}}