{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173721,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173721,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3721","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ursprung, Inhalt und finanzielle Tragweite der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Justiz und der SIX Group","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einer Medienmitteilung vom 14. Dezember 2009 hat das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) mitgeteilt, dass es mit der SIX Group vereinbart habe, bei der Entwicklung des Grundst\u00fcck-Informationssystems zusammenzuarbeiten.</p><p>Die SIX Group ist eine Aktiengesellschaft mit einem Aktion\u00e4rskreis, der sich haupts\u00e4chlich aus Grossbanken, Handels- und Verm\u00f6gensverwaltungsbanken, ausl\u00e4ndischen Banken und Kantonalbanken zusammensetzt.</p><p>Bundesr\u00e4tin Sommaruga hat am 18. September 2017 in ihrer Antwort auf die Frage 17.5327 dargelegt, dass die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem BJ und der SIX Group am 30. September 2009 geschlossen wurde. Nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung hat sich die SIX Group verpflichtet, ein Auskunftssystem f\u00fcr die Abfrage von Grundbuchdaten und den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr mit den Grundbuch\u00e4mtern zu entwickeln und zu finanzieren. Der Bund hat seinerseits die Gesetzgebungsarbeiten \u00fcbernommen. Dar\u00fcber hinaus hat er die erforderlichen Datenmodelle erarbeitet und aktualisiert. Schliesslich hat er das System f\u00fcr die Sicherung der Daten des informatisierten Grundbuchs konzipiert und umgesetzt.</p><p>1. Aufgrund von welchem Verfahren hat das BJ entschieden, eine Vereinbarung mit der SIX Group anstelle einer anderen privaten Firma einzugehen? Gab es eine \u00f6ffentliche Ausschreibung? Wurden die Rechtsvorschriften \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen angewendet? </p><p>2. In der Zusammenarbeitsvereinbarung hat sich der Bund verpflichtet, die Gesetzgebungsarbeiten zu \u00fcbernehmen. In seiner Antwort auf Frage 3 der Interpellation 17.3378 hat der Bundesrat best\u00e4tigt, dass der Rahmen der gesetzlichen Vorgaben schon heute Privaten erlaubt, das informatisierte Grundbuch zu betreiben. Welches sind denn die Gesetzgebungsarbeiten, die in der mit der SIX Group abgeschlossenen Vereinbarung erw\u00e4hnt werden?</p><p>3. Beschr\u00e4nken sich die vom BJ in der Vereinbarung mit der SIX Group eingegangenen Verpflichtungen auf diejenigen, die Bundesr\u00e4tin Sommaruga am 18. September 2017 erw\u00e4hnte? Oder ist das BJ weitere Verpflichtungen eingegangen? Wenn ja, um welche weiteren Verpflichtungen handelt es sich?</p><p>4. Hat das BJ die in der Vereinbarung mit der SIX Group eingegangenen Verpflichtungen selbst erf\u00fcllt, oder hat es Auftr\u00e4ge an Dritte erteilt? Wie viel kostete die Erf\u00fcllung der vom BJ gegen\u00fcber der SIX Group vereinbarungsgem\u00e4ss eingegangenen Verpflichtungen? </p><p>5. Darf man erfahren, welchen Betrag die SIX Group bisher in die Entwicklung des in der Vereinbarung mit dem BJ erw\u00e4hnten Auskunftssystems f\u00fcr den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr investiert hat?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Unter dem Titel elektronisches Grundst\u00fcck-Informationssystem (E-Gris) hat der Bund zu Beginn der 2000er Jahre ein E-Government-Projekt an die Hand genommen, wobei alle massgeblichen Akteure in die Arbeiten einbezogen worden sind. Die wichtigsten Ziele des Projektes waren die Schaffung eines gesamtschweizerischen Auskunftssystems f\u00fcr Grundbuchdaten, die Einf\u00fchrung einer schweizweit eindeutigen Identifikation von Grundst\u00fccken und von Eigent\u00fcmern, die Langzeitsicherung von Grundbuchdaten f\u00fcr den Katastrophenfall und die Gew\u00e4hrleistung des Datenaustauschs unter den verschiedenen kantonalen Grundbuchsystemen sowie externen Systemen. Die erste Projektphase wurde 2007 abgeschlossen. Als Folge der limitierten finanziellen M\u00f6glichkeiten des Bundes war es nicht m\u00f6glich, alle in der zweiten Projektphase vorgesehenen Anwendungen zu realisieren. Die schweizerischen Bankinstitute, vertreten durch die Schweizerische Bankiervereinigung, waren an den Ergebnissen von E-Gris interessiert, weil sie geeignet waren, ihnen die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit beim Verkehr mit den Grundbuch\u00e4mtern namentlich im Bereich der Hypothekarkredite wesentlich zu erleichtern. In ihrer Eigenschaft als Betreibergesellschaft f\u00fcr die Infrastrukturen dieser Bankinstitute anerbot sich die SIX Group AG, einen Teil der Anwendungen auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko zu realisieren. Konkret geht es um die Web-basierte Auskunft \u00fcber die Grundbuchdaten, den elektronischen Datenbezug und um eine Infrastruktur f\u00fcr den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr im Grundbuchbereich. Da es sich bei den Grundbuchdaten um kantonale Daten handelt, konnte eine Partnerschaft mit der SIX Group AG nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen eingegangen werden. Einige Kantone haben diese Zusammenarbeit gew\u00fcnscht und ihrerseits mit der SIX Group AG entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.</p><p>1. Das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B) ist nicht anwendbar, denn das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) hat f\u00fcr diese Dienstleistungen weder einen Dienstleistungsauftrag vergeben, noch hat das BJ die Erbringung dieser Dienstleistungen finanziert (siehe Art. 1, 5, 6 und 7). Das BJ hat gegen\u00fcber der SIX Group AG keine geldwerten Leistungen erbracht. Die SIX Group AG beziehungsweise ihre Tochtergesellschaft, SIX Terravis AG, hat die Entwicklungskosten f\u00fcr ihre Dienstleistungen vollst\u00e4ndig \u00fcbernommen. Die L\u00f6sung steht dem erw\u00e4hnten Unternehmen wie auch weiteren Organisationen offen.</p><p>2. Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts ist Sache des Bundes (Art. 122 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Das BJ bereitet in diesen Bereichen und im Bereich des Grundbuchwesens die Erlasse vor (Art. 7 Abs. 1 Bst. b der Organisationsverordnung f\u00fcr das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement, OV-EJPD). Die mit der SIX Group AG abgeschlossene Vereinbarung ruft diese Zust\u00e4ndigkeit in Erinnerung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben konnten und k\u00f6nnen die Kantone auch weiterhin Aufgabentr\u00e4ger des privaten Rechts zur Nutzung des informatisierten Grundbuchs beiziehen. Die Digitalisierung im Grundbuchwesen erforderte indessen, dass verschiedene geltende Gesetzestexte angepasst werden. Die am 23. September 2011 genehmigte Totalrevision der Grundbuchverordnung (GBV) ist im Wesentlichen auf die Annahme des Bundesratsgesch\u00e4fts 07.061 (ZGB. Register-Schuldbrief und weitere \u00c4nderungen im Sachenrecht) durch das Parlament am 11. Dezember 2009 zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die GBV enth\u00e4lt auch neue oder ge\u00e4nderte Vorschriften \u00fcber die Langzeitsicherung der Grundbuchdaten durch den Bund, \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr mit den Grundbuch\u00e4mtern und \u00fcber die \u00d6ffentlichkeit des Grundbuchs. Auch die Technische Verordnung des EJPD und des VBS \u00fcber das Grundbuch (TGBV) ist am 28. Dezember 2012 vollumf\u00e4nglich \u00fcberarbeitet worden. Sie enth\u00e4lt neue Vorschriften \u00fcber die Schnittstelle f\u00fcr den Bezug und den Austausch von Grundbuchdaten, \u00fcber Datenformate von Dokumenten f\u00fcr den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr mit den Grundbuch\u00e4mtern, \u00fcber die Langzeitsicherung von Grundbuchdaten durch den Bund und \u00fcber die Anerkennung von alternativen Plattformen f\u00fcr den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr.</p><p>3. Wie Bundesr\u00e4tin Sommaruga am 18. September 2017 zur Frage 17.5327 ausgef\u00fchrt hat, sah die Vereinbarung vor, dass die Teilprojekte, zu denen sich nicht die SIX Group AG verpflichtete, beim Bund verblieben. Neben dieser Regelung der Aufgabenteilung verpflichteten sich die beiden Parteien, Informationen \u00fcber die Arbeiten auszutauschen, die jeweils andere Seite zu wichtigen Schritten zu konsultieren und Kommunikationsaktivit\u00e4ten abzusprechen. Zudem verpflichteten sie sich, die Rechte an den Arbeitsergebnissen den Banken und Kantonen zur Verf\u00fcgung zu stellen und sie nach Gr\u00fcndung der E-Gris-Tr\u00e4gergesellschaft in diese einzubringen.</p><p>4. Das BJ hat keinerlei Zahlungen geleistet zur F\u00f6rderung oder Wahrung der Interessen der Unternehmensgruppe der SIX Group AG hinsichtlich ihrer Dienstleistungen im Grundbuchwesen. Die durch die Gesetzgebungsarbeiten des BJ generierten Kosten fallen unter die allgemeinen Ausgaben der zentralen Bundesverwaltung. Bei der Langzeitsicherung von Grundbuchdaten handelt es sich um eine grundlegende Massnahme zur Sicherung einer wesentlichen Infrastruktur des Landes. Entsprechend hat die zentrale Bundesverwaltung f\u00fcr die Erstellung eines einheitlichen Datenmodelles f\u00fcr das EDV-Grundbuch und f\u00fcr die Konzeption, Entwicklung, Sicherheitstests, Hosting und Betrieb des Systems zur Langzeitsicherung verschiedene Experten und externe Berater hinzugezogen. Die in diesem Zusammenhang zwischen 2009 und 2017 erwachsenen Kosten weisen keinen Bezug zur Unternehmensgruppe der SIX Group AG auf. Sie belaufen sich etwa auf 1,2 Millionen Franken. Der SIX Terravis AG wurde f\u00fcr das Anerkennungsverfahren als Anbieterin einer alternativen \u00dcbermittlungsplattform durch das EJPD eine Entscheidgeb\u00fchr nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt (Art. 22 Abs. 6 TGBV). Die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten f\u00fcr externe Experten wurden der SIX Terravis AG gesondert in Rechnung gestellt.</p><p>5. Der Bundesrat kennt die Kosten, die die SIX Terravis AG f\u00fcr die Entwicklung ihres Systems aufgewendet hat, nicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1510704000000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|34|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517226873)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506297600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Raumplanung und Wohnungswesen"}}