{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173776,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173776,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3776","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unterbindung der Umgehung des Werbeverbots f\u00fcr medizinische Leistungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die immer h\u00e4ufigere, aggressivere und durchsichtigere Werbung f\u00fcr medizinische Eingriffe und Behandlungen mit geeigneten Anpassungen bei den gesetzlichen Grundlagen zu verhindern, insbesondere durch verbindliche Vorgaben zur Aufsichtspflicht der Kantone.</p>","ReasonText":"<p>Die direkte Werbung f\u00fcr medizinische Verrichtungen ist den \u00c4rztinnen und \u00c4rzten untersagt. Anstelle der \u00c4rzte werben Kliniken, medizinische Zentren oder Arztpraxen f\u00fcr Behandlungen, u. a. mit \"Informationsveranstaltungen\", relativ direkt f\u00fcr verschiedene medizinische Eingriffe. Auch Anbieter von medizinaltechnischen Produkten werben f\u00fcr den Einsatz ihrer Produkte. Werbung unter dem Titel Information findet auch in den Printmedien und in Radio, Fernsehen und Internet statt. So wird im Fernsehen zunehmend, im Beisein eines Spezialisten als Fachmann, unverhohlen f\u00fcr bestimmte Eingriffe geworben. Sie l\u00f6sen nicht selten unrealistische Heilserwartungen bei Patientinnen und Patienten aus. Alternative, risiko\u00e4rmere Therapien und Nebenwirkungen werden nicht thematisiert.</p><p>Bei all diesen Werbeaktionen stehen nicht der Nutzen, nicht die Qualit\u00e4t und auch nicht die evidenzbasierte Medizin im Vordergrund, sondern priorit\u00e4r die wirtschaftlichen Vorteile f\u00fcr den Leistungserbringer. Ebenso wenig werden die Kriterien der Grundversicherung \"wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich\" als Maxime eingehalten.</p><p>Damit wird nicht zuletzt die Medikalisierung gef\u00f6rdert und die Mengenausweitung unterst\u00fctzt, ohne ausgewiesenen Nutzen f\u00fcr die Patientin oder den Patienten und ohne Gewissheit, ob die Behandlungen notwendig und zielf\u00fchrend sind. Nicht zuletzt durch die sogenannte \u00dcberversorgung fallen zudem unn\u00f6tige Kosten in der Grundversicherung an.</p><p>Am 17. Juni 2014 hat der Nationalrat einer Motion mit gleicher Stossrichtung deutlich zugestimmt. Der St\u00e4nderat ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt, der die Ablehnung mit der Aufsichtspflicht der Kantone begr\u00fcndet. Die Kantone unternehmen nichts, u. a. mit der Begr\u00fcndung, dass die Werbung \u00fcberkantonal wirke und ihnen insbesondere bei den neuen Medien die M\u00f6glichkeiten zur Aufsicht fehlten. Tats\u00e4chlich halten sich die Werbeauftritte und gesponserten \"Informationen\" weder an die Kantonsgrenzen noch an die gesundheitspolitischen Ziele von Bund und Kantonen. F\u00fcr die Durchsetzung des Werbeverbots ist darum Handlungsbedarf auf nationaler Ebene gegeben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat bereits am 29. Mai 2013 die Ablehnung der gleichlautenden Motion Hardegger 13.3206 beantragt. Der St\u00e4nderat ist damals diesem Antrag gefolgt.</p><p>Artikel\u00a040 des Bundesgesetzes \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe (MedBG, SR 811.11) regelt die Berufspflichten der selbstst\u00e4ndig t\u00e4tigen universit\u00e4ren Medizinalpersonen. Darin enthalten sind auch die Bedingungen, unter denen Personen, die einen universit\u00e4ren Medizinalberuf selbstst\u00e4ndig aus\u00fcben, Werbung betreiben d\u00fcrfen. Zul\u00e4ssig ist eine Werbung nur, wenn sie objektiv ist, dem \u00f6ffentlichen Bed\u00fcrfnis entspricht und weder irref\u00fchrend noch aufdringlich ist. F\u00fcr den Vollzug dieser Bestimmung sind die Kantone zust\u00e4ndig. Bei einer Verletzung der Berufspflichten haben die kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit, Disziplinarmassnahmen anzuordnen. M\u00f6gliche Disziplinarmassnahmen sind Verwarnung, Verweis, Busse bis 20 000 Franken sowie ein befristetes oder definitives Verbot der selbstst\u00e4ndigen Berufsaus\u00fcbung.</p><p>Diese Bestimmungen im MedBG umschreiben zudem die zul\u00e4ssige Werbung sowie die Folgen eines Verstosses gegen diese Berufspflicht klar. Die kantonalen Gesundheitsvorschriften enthalten \u00fcberdies ebenfalls Bestimmungen \u00fcber die Bedingungen, unter denen es Gesundheitsfachpersonen gestattet ist, Werbung zu betreiben.</p><p>Auch in den Artikeln 31 und 32 des Bundesgesetzes \u00fcber Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG, SR 812.21) sowie in der Verordnung \u00fcber die Arzneimittelwerbung (SR 812.212.5) ist festgelegt, welche Grunds\u00e4tze und Bedingungen f\u00fcr die Werbung f\u00fcr alle Arzneimitteltypen gelten. Gest\u00fctzt auf diese Gesetze werden Verfahren eingeleitet, wenn \u00c4rztinnen und \u00c4rzte unzul\u00e4ssig f\u00fcr Arzneimittel und deren Anwendung werben. F\u00fcr die Qualit\u00e4tskontrolle und die \u00dcberwachung der Einhaltung der heilmittelrechtlichen Vorgaben in den Spit\u00e4lern, Kliniken oder medizinischen Zentren sind ebenfalls die Kantone zust\u00e4ndig, da sie f\u00fcr deren Bewilligung zust\u00e4ndig sind.</p><p>Die Ausgangslage hat sich nach Auffassung des Bundesrates seit 2013 nicht wesentlich ge\u00e4ndert. Am 1. Januar 2018 tritt das revidierte MedBG in Kraft, damit weiten sich dessen Geltungsbereich und als Folge auch die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone auf alle universit\u00e4ren Medizinalpersonen aus, die einer privatwirtschaftlichen Berufsaus\u00fcbung in eigener fachlicher Verantwortung nachgehen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen zur Einschr\u00e4nkung der Werbung ausreichend und erm\u00f6glichen es, missbr\u00e4uchliche Werbung zu verhindern. Es ist daher aus seiner Sicht nicht angebracht, in die Vollzugsautonomie der Kantone einzugreifen und die geltenden Bestimmungen zu \u00e4ndern. Sollte die Sicherstellung dieser Vollzugsaufgaben f\u00fcr einzelne Kantone schwierig sein, liegt es in ihrer Kompetenz, im Rahmen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) kantons\u00fcbergreifende L\u00f6sungen zu erarbeiten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1511308800000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517130327)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506470400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}