{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173799,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173799,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3799","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00dcberhastete Umsetzung durch die Finma der Empfehlungen der Financial Action Task Force","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Finma hat am 4. September 2017 die Vernehmlassung zur Revision der Geldw\u00e4schereiverordnung-Finma (GwV-Finma) er\u00f6ffnet. Damit sollen die j\u00fcngsten Empfehlungen der FATF umgesetzt werden. Die Frist dauert lediglich bis zum 10. Oktober 2017. Der Bundesrat wird gebeten, diesbez\u00fcglich die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wird den Vernehmlassungsteilnehmern nicht die regul\u00e4re gesetzliche Vernehmlassungsfrist von drei Monaten gew\u00e4hrt?</p><p>2. Weshalb wird ein solch hohes Tempo angeschlagen, ohne dass ein derartiger Zeitdruck bestehen w\u00fcrde?</p><p>3. Zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen m\u00fcssen die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB), weitere Selbstregulierungen sowie die GwV-Finma angepasst werden. Dieser Prozess muss gut koordiniert und mit Augenmass umgesetzt werden. Wie sehen im konkreten Fall die Zust\u00e4ndigkeiten zwischen den Beh\u00f6rden aus (Bundesrat, EFD, Finma)?</p><p>4. Welche schweizerische Beh\u00f6rde entscheidet, welche Massnahmen umgesetzt werden m\u00fcssen, und wie verhindert diese bzw. der Bundesrat, dass die Schweiz einen unn\u00f6tigen Swiss Finish realisiert?</p><p>5. Selbstregulierung hat sich in der Schweiz bew\u00e4hrt. Sie erm\u00f6glicht eine an die Realit\u00e4ten angepasste, praxisgerechte Umsetzung von Regeln. M\u00fcssten bei der Umsetzung der FATF-Empfehlungen nicht zuerst die Selbstregulierungen angepasst werden und erst anschliessend durch die Revision der GwV-Finma subsidi\u00e4r die L\u00fccken geschlossen werden?</p><p>6. Wie wird sichergestellt, dass der Selbstregulierung ein angemessener Spielraum f\u00fcr die Ausgestaltung erhalten bleibt und dieser nicht ungeb\u00fchrlich \u00fcber Verordnungen der Finma eingeschr\u00e4nkt wird (z. B. wird im Erl\u00e4uterungsbericht zur GwV-Finma-Revision die anzupassende Selbstregulierung (VSB) bereits vorweggenommen)?</p><p>7. Die Empfehlungen der FATF \u00fcberlassen den einzelnen L\u00e4ndern einen Spielraum bei der Umsetzung. Andere L\u00e4nder wie z. B. Italien nutzen solche Spielr\u00e4ume aus, ohne von der FATF daf\u00fcr ger\u00fcgt zu werden. Wie wird sichergestellt, dass die Schweiz bei der Umsetzung die vorhandenen Spielr\u00e4ume nutzt und wirklich nur das N\u00f6tige anpasst, um die Technical Compliance zu erreichen?</p><p>8. Wie beurteilt der Bundesrat die von der FATF ger\u00fcgten M\u00e4ngel in inhaltlicher und formeller Hinsicht im Vergleich etwa zur (durch die FATF nicht kritisierten) Umsetzungsl\u00f6sung in Italien?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Vernehmlassungsgesetz (VlG) sieht in Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d f\u00fcr Vorhaben, die von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, \u00f6kologischer, sozialer oder kultureller Tragweite sind, die obligatorische Durchf\u00fchrung einer Vernehmlassung von mindestens drei Monaten Dauer vor. Geht es um Verordnungen von untergeordneter Tragweite, insbesondere bei Vorhaben mit betont technischem oder administrativem Inhalt, muss dagegen keine Vernehmlassung er\u00f6ffnet werden (vgl. Botschaft zum VlG). Die Bestimmungen der GwV-Finma und insbesondere die in dieser Revision vorgesehenen Anpassungen sind nicht von grosser Tragweite im Sinne des VlG. Sie sind als technisch/administrativ einzustufen. Eine Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer Vernehmlassung besteht daher nicht. Gleichwohl hat die Finma - im Einklang mit ihren Leitlinien zur Finanzmarktregulierung - allen interessierten Kreisen die M\u00f6glichkeit gegeben, sich im Rahmen einer eineinhalb Monate dauernden Anh\u00f6rung zu den vorgeschlagenen Anpassungen zu \u00e4ussern. Bei dieser Art von Regulierungsvorhaben werden die interessierten Kreise im Vorfeld der \u00f6ffentlichen Vernehmlassung im Rahmen informeller Treffen einbezogen.</p><p>2. Die FATF erwartet von allen Staaten, dass sie alle oder zumindest einen Grossteil der Regelungsl\u00fccken aus der Evaluation des vierten Zyklus innerhalb von drei Jahren schliessen. Die Gesetzesarbeiten zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem FATF-L\u00e4nderbericht der Schweiz an die FATF (2016), einschliesslich derjenigen, die die Geldw\u00e4schereiverordnung der Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht (GwV-Finma) betreffen, m\u00fcssen deshalb rasch erfolgen. Sobald die Revision der GwV-Finma abgeschlossen ist, m\u00fcssen auch die Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) angepasst werden. Alle obengenannten Rechtsvorschriften m\u00fcssen bis Oktober 2019 in Kraft treten und anwendbar sein. Den Finanzintermedi\u00e4ren ist zudem gen\u00fcgend Zeit einzur\u00e4umen, damit sie die f\u00fcr die Umsetzung der ge\u00e4nderten Regelungen erforderlichen Massnahmen treffen k\u00f6nnen.</p><p>3./6. Das Geldw\u00e4schereigesetz (GwG) und die Geldw\u00e4schereiverordnung (GwV) liegen im Kompetenzbereich des Bundesrates. F\u00fcr die GwV-Finma ist die Finma zust\u00e4ndig. Die materielle und formelle Koordination der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht zum Schweizer L\u00e4nderexamen der FATF \u00fcbernahm unter der Leitung des EFD die Koordinationsgruppe f\u00fcr Geldw\u00e4scherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT). Die Finma ist Mitglied der KGGT. Im Juni 2017 nahm der Bundesrat von der Analyse der KGGT Kenntnis und legte gest\u00fctzt darauf die Stossrichtung f\u00fcr die Folgearbeiten zum FATF-L\u00e4nderbericht \u00fcber die Schweiz fest. Er betonte damals, dass es auch notwendig sein wird, die GwV-Finma, die Vereinbarung \u00fcber die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) und die Reglemente der SRO anzupassen. Die Koordination ist nicht nur zwischen den Beh\u00f6rden, sondern auch zwischen der Finma und den SRO gew\u00e4hrleistet. Eine enge Koordination erfolgt zwischen der Finma und der Schweizerischen Bankiervereinigung auf der einen sowie der Finma und der SRO-SVV auf der anderen Seite, da die GwV-Finma auf deren Reglemente f\u00fcr die Banken und die Versicherungen verweist. Zudem sorgt die Finma schon im Anfangsstadium f\u00fcr einen Austausch mit den anderen SRO des Parabankensektors. F\u00fcr die \u00c4nderung von deren Reglementen, die im Prinzip nach der Revision der GwV-Finma erfolgt, verf\u00fcgen die SRO \u00fcber einen gewissen Spielraum. Insbesondere sind auch Abweichungen m\u00f6glich, wenn sie sich durch die Besonderheiten der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten ihrer Mitglieder rechtfertigen.</p><p>4. Jede Beh\u00f6rde entscheidet im Rahmen ihrer rechtlichen Zust\u00e4ndigkeit. Die KGGT gew\u00e4hrleistet die Gesamtkoordination, und der Bundesrat legt die Stossrichtung fest. Der Bundesrat stellt sicher, dass die Schweiz im Bereich der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung keinen Swiss Finish realisiert. Er evaluiert den Umsetzungsbedarf so, dass die gew\u00e4hlte Regulierung eine international annehmbare L\u00f6sung darstellt, die jedoch nicht weiter geht, als es die internationalen Standards vorschreiben.</p><p>5. Die Finma achtet darauf, dass die \u00c4nderungen der Reglemente gesetzeskonform sind und soweit erforderlich den Mindestanforderungen der FATF-Standards entsprechen. Wenn jede der 13 SRO ihre Regeln unabh\u00e4ngig \u00e4ndern w\u00fcrde, w\u00e4re keine Harmonisierung m\u00f6glich, was zu einer Ungleichbehandlung der Mitglieder der verschiedenen SRO f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>7. Es ist nicht klar, in welchen Bereichen Italien einen gr\u00f6sseren Spielraum f\u00fcr die Umsetzung der FATF-Empfehlungen ausgenutzt haben soll als die Schweiz. Die Fakten zeigen zudem, dass die Schweiz den Spielraum genutzt hat, \u00fcber den sie f\u00fcr die Umsetzung der FATF-Empfehlungen verf\u00fcgt. Verdeutlicht wird dies durch die Umsetzung der Empfehlung zur Einf\u00fchrung einer Steuervortat zur Geldw\u00e4scherei, der Empfehlung zur Einf\u00fchrung obligatorischer Register in der Schweiz \u00fcber die tats\u00e4chlichen Beg\u00fcnstigten oder der Empfehlung zur Errichtung eines Systems f\u00fcr die Barmittelkontrolle an der Grenze. In manchen Bereichen der FATF-Normen, namentlich bei den Pr\u00e4ventivmassnahmen, besteht jedoch wegen des sehr hohen Detaillierungsgrades dieser Normen nur ein sehr eingeschr\u00e4nkter Spielraum.</p><p>8. F\u00fcr den Vergleich mit Italien siehe Antwort auf die Frage 7. Die Schweiz hat insgesamt gut abgeschnitten und im Vergleich mit den bereits untersuchten Staaten ein \u00fcberdurchschnittliches Ergebnis erzielt. Der Bericht zeichnet insgesamt ein realistisches Bild des Schweizer Systems, mit dem sich die Schweizer Beh\u00f6rden weitgehend identifizieren k\u00f6nnen. Bei den Pr\u00e4ventivmassnahmen hat die FATF einige erhebliche Regelungsl\u00fccken festgestellt (z. B. bei der Regel 10 der FATF hinsichtlich der Sorgfaltspflichten gegen\u00fcber der Kundschaft). Die FATF kam denn auch zum Schluss, dass es der Schweizer Gesetzgebung an Klarheit mangelt und dadurch die einheitliche Umsetzung der Erlasse f\u00fcr alle unterstellten Bereiche behindert wird. Diese Regelungsl\u00fccken sollen mit der Revision der GwV-Finma, der VSB und der Reglemente der SRO geschlossen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1510704000000)\/","SubmittedBy":"Aeschi Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517940057)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506556800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}