{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173836,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173836,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3836","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Antibiotikaresistenzen und Gesundheitsrisiken mit der Verwendung von Triclosan in allt\u00e4glichen Produkten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Biozid Triclosan sei nur noch in medizinischen Spezialanwendungen zuzulassen. Das verlangen 206 Wissenschafterinnen/Wissenschafter, \u00c4rztinnen/\u00c4rzte sowie medizinische Fachpersonen aus 29 L\u00e4ndern in einem Aufruf, den die Wissenschaftszeitschrift \"Environmental Health Perspectives\" am 20. Juni 2017 ver\u00f6ffentlicht hat. Aus der Schweiz haben u. a. Prof. Dr. Janet Hering, Direktorin der Eidgen\u00f6ssischen Anstalt f\u00fcr Wasser, Abwasser und Gew\u00e4sserschutz (Eawag), drei Mitarbeitende aus dem Trinkwasserbereich der Eawag sowie die \u00c4rztinnen/\u00c4rzte f\u00fcr Umweltschutz (AefU) unterzeichnet.</p><p>Schon 2001 gab es den Hinweis, dass Triclosan Antibiotikaresistenzen beg\u00fcnstigen k\u00f6nnte, was Laborstudien 2011 untermauerten. Diese Ergebnisse werden nun durch eine weitere Studie best\u00e4tigt. Somit steht Triclosan, im Kontext der Star-Strategie betrachtet, in einem gewissen Widerspruch zu deren Zielen.</p><p>Triclosan ist zudem hormonell wirksam und wird in der Muttermilch nachgewiesen. Die Substanz steht z. B. im Verdacht, Brustkrebs auszul\u00f6sen, Spermien zu sch\u00e4digen sowie Leber und Muskeln anzugreifen. Bei Produktion und Abbau entstehen in der Umwelt gef\u00e4hrliche Dioxine.</p><p>Die Schweiz unterstellt die Verwendung von Triclosan einer staatlichen Bewilligungspflicht. Seit Februar 2017 ist es in antibakteriellen Reinigungsmitteln, Seifen oder Abfallbeuteln verboten; in Kosmetika ist es aber bis zu einer Konzentration von 0,3 Prozent weiterhin erlaubt. So findet sich der Stoff in Zahnpasten, Duschgels, Deo-Sticks, Kosmetika oder Fusscremen. </p><p>Via Kosmetika usw. werden rund 90 Prozent des Triclosans verbraucht, im medizinischen Bereich sind es etwa 10 Prozent.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dem in der Zeitschrift \"Environmental Health Perspectives\" am 20. Juni 2017 ver\u00f6ffentlichten Aufruf?</p><p>2. Bestreitet er die darin ge\u00e4usserten schweren Bedenken gegen die trotz aller Vorschriften der Biozidprodukteverordnung weiterhin m\u00f6gliche Verwendung von Triclosan in Kosmetika? Wenn ja, mit welchen wissenschaftlich basierten Begr\u00fcndungen? </p><p>3. In der Antwort auf die Interpellation Recordon 14.4047 lehnte der Bundesrat ein totales Verbot von Triclosan ab. Wie stellt er sich heute zur Forderung, die Verwendung von Triclosan \u00fcberhaupt zu verbieten? </p><p>4. Wie stellt er sich zur medizinisch begr\u00fcndeten Forderung, die Bewilligung f\u00fcr den Triclosan-Einsatz auf wenige medizinische Spezialanwendungen zu beschr\u00e4nken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat vom Aufruf, der am 20. Juni 2017 in der Zeitschrift \"Environmental Health Perspectives\" ver\u00f6ffentlicht wurde, und von den darauf bezogenen Informationen Kenntnis genommen. Die in dieser Publikation erw\u00e4hnten Daten sind den europ\u00e4ischen und schweizerischen Beh\u00f6rden bereits bekannt und f\u00fchren nicht zu einer Ver\u00e4nderung ihrer Risikobeurteilung.</p><p>2. Wie bereits in Zusammenhang mit der Interpellation Recordon 14.4047 erw\u00e4hnt, ist Triclosan ein chemischer Stoff mit antibakterieller Wirkung, der je nach Verwendungszweck unterschiedlichen Regulierungen untersteht. So ist der Einsatz von Triclosan als Biozid in der Biozidprodukteverordnung geregelt und jener als Konservierungsmittel in der Gesetzgebung \u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde. Ausserdem untersteht Triclosan der Umwelt- und Chemikaliengesetzgebung. In der Schweiz, wie auch in Europa, kann Triclosan als Konservierungsmittel in bestimmten Kosmetika (z. B. Zahnpasten, Handseifen, Deodorant-Sticks) verwendet werden, wobei die zugelassene H\u00f6chstkonzentration bei 0,3 Prozent liegt. F\u00fcr Mundsp\u00fclungen betr\u00e4gt die zugelassene H\u00f6chstkonzentration 0,2 Prozent. Diese H\u00f6chstkonzentrationen wurden vom Wissenschaftlichen Ausschuss f\u00fcr Verbrauchersicherheit (SCCS), einem unabh\u00e4ngigen beratenden Organ, das in der EU f\u00fcr die Bewertung der in Kosmetika verwendeten Stoffe verantwortlich ist, als sicher beurteilt. Diese im europ\u00e4ischen und im Schweizer Recht festgelegten Grenzwerte enthalten bei allen Produkten eine hohe Sicherheitsmarge in Bezug auf die Dosen, die die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer gef\u00e4hrden k\u00f6nnten. Anzumerken ist nicht zuletzt, dass diese Kosmetika ohne Konservierungsmittel gesundheitsgef\u00e4hrdend sein k\u00f6nnen.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Einschr\u00e4nkungen von Triclosan in bestimmten Anwendungen aufgrund des Standes der Forschung gerechtfertigt waren. Diesen Erkenntnissen wurde in der Gesetzgebung Rechnung getragen, sodass Triclosan in Desinfektionsseifen, auch in allen Biozid-Anwendungen, heute verboten ist. Er ist jedoch der Auffassung, dass gem\u00e4ss dem heutigen Wissensstand Massnahmen f\u00fcr ein vollst\u00e4ndiges Verbot von Triclosan und insbesondere ein generelles Verbot als Konservierungsmittel in Kosmetika im Moment nicht gerechtfertigt sind. Er ist der Meinung, dass die derzeit in der Schweizer Gesetzgebung geltenden Verwendungsbeschr\u00e4nkungen die Nutzung von Triclosan ausreichend einschr\u00e4nken und die Exposition der Konsumentinnen und Konsumenten und der Umwelt reduzieren. Die betroffenen Bundes\u00e4mter verfolgen jedoch die Beurteilung von Triclosan in Europa und die neuen internationalen wissenschaftlichen Studien zum Thema aufmerksam. Sollten in Zukunft neue Daten negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt zeigen, wird die Schweiz die Verwendung von Triclosan weiter beschr\u00e4nken, um den Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt zu gew\u00e4hrleisten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1511308800000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517376140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506556800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Gesundheit"}}