{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173851,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173851,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3851","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Kr\u00fcckenausleihe soll weiterhin von der Grundversicherung abgedeckt sein","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat vor Kurzem zwei Bestimmungen der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste, des Katalogs der von der Grundversicherung abgedeckten medizinischen Ger\u00e4te, abge\u00e4ndert.</p><p>Einerseits werden die Krankenkassen die Ausleihkosten von Kr\u00fccken nicht mehr decken. Bisher \u00fcbernahmen sie Fr. 0.55 Ausleihkosten pro Tag sowie die Grundgeb\u00fchr von Fr. 6.30. Andererseits ist der Kauf von Kr\u00fccken f\u00fcr die Nutzer neu obligatorisch, und der maximale R\u00fcckerstattungsbetrag wird von 81 auf 25 Franken gesenkt.</p><p>Das BAG begr\u00fcndete diese im Sommer gef\u00e4llten Entscheide gegen\u00fcber Medien mit der fehlenden Rentabilit\u00e4t. Daraufhin haben mehrere Akteure des Gesundheitsbereichs ihr Unverst\u00e4ndnis \u00fcber diesen Entscheid ausgedr\u00fcckt, wie z. B. Pharmasuisse, die Westschweizer F\u00e9d\u00e9ration suisse des patients und die Schweizerische Stiftung Patientenschutz.</p><p>Angesichts dieser Umst\u00e4nde bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann das BAG aufzeigen, wie sich diese Entscheide auf die Kostenbelastung verschiedener Akteure auswirken: die Versicherten, die Kantone, die Krankenkassen?</p><p>2. Warum streicht das BAG die Erstattung der Kosten f\u00fcr die Kr\u00fcckenausleihe, anstatt diese beizubehalten und den gedeckten Betrag an die neuen, tieferen Preise des entsprechenden medizinischen Materials anzupassen?</p><p>3. Kann der Bundesrat Statistiken zur Anzahl der Kr\u00fcckenk\u00e4ufe sowie zur Anzahl und Dauer der Kr\u00fcckenausleihen in der Schweiz vorlegen?</p><p>4. Plant das BAG weitere?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>2. Die Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (Migel) befindet sich seit 2016 in Revision und wird schrittweise den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bisher war in der Migel jeweils nur eine einzige Kauf- und Mietposition f\u00fcr Kr\u00fccken in unterschiedlichen Ausf\u00fchrungen und Preislagen vorhanden. Per 1. Juli 2017 wurde eine differenziertere Regelung mit gesenkten H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4gen in Kraft gesetzt. Diese sieht zwei Positionen f\u00fcr Kr\u00fccken bei Erwachsenen vor (H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4ge von 25 Franken f\u00fcr Kr\u00fccken mit Standardgriff f\u00fcr den kurzzeitigen und 56 Franken f\u00fcr Kr\u00fccken mit anatomischem Griff f\u00fcr den l\u00e4ngeren, \u00fcber mehrere Wochen dauernden Einsatz). Weiter wurde eine Position f\u00fcr Kinderkr\u00fccken geschaffen. Die Miete ist nur noch bei den teureren Kinderkr\u00fccken vorgesehen. Hingegen sind bei Erwachsenen f\u00fcr die kurzzeitige Anwendung g\u00fcnstige Kr\u00fccken erh\u00e4ltlich, deren Kauf wirtschaftlicher ist als eine Vermietung. Eine Vermietung von Kr\u00fccken bei Erwachsenen wurde als nicht wirtschaftlich beurteilt, da die Kosten f\u00fcr die Aufw\u00e4nde der Registrierung, R\u00fccknahme, Instandstellung der Kr\u00fccken sowie Reinigungsarbeiten unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hoch gegen\u00fcber einem Verkauf sind. Die Verg\u00fctung einer kurzzeitigen Miete zu den vorangehenden H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4gen (z. B. f\u00fcr 14 Tage 14 Franken, f\u00fcr 28 Tage Fr. 21.70) wurde angesichts der genannten Aufw\u00e4nde f\u00fcr die Leistungserbringer als nicht kostendeckend beurteilt. Eine Anpassung des H\u00f6chstverg\u00fctungsbetrages f\u00fcr die Miete an den neuen, tieferen H\u00f6chstverg\u00fctungsbetrag f\u00fcr Kauf (25 Franken) h\u00e4tte eine noch geringere Kostendeckung zur Folge gehabt. Dementsprechend hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) die neue Regelung beschlossen.</p><p>1./3. Den versicherten Personen werden Kr\u00fccken bis zum maximal in der Migel aufgef\u00fchrten H\u00f6chstverg\u00fctungsbetrag verg\u00fctet. Es ist ihnen freigestellt, im Markt ein spezifisches geeignetes Produkt auszuw\u00e4hlen, wobei ein allf\u00e4lliger den H\u00f6chstverg\u00fctungsbetrag \u00fcbersteigender Mehrbetrag zulasten der versicherten Person geht (Art. 24 Abs. 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung; SR 832.112.31). Weiter gilt auch bei Mitteln und Gegenst\u00e4nden die Kostenbeteiligung der Versicherten mit Selbstbehalt und Franchise (Art. 64 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung, Art. 103 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung) auf dem maximal verg\u00fctbaren Betrag.</p><p>Auf dem Schweizer Markt sind entsprechende Produkte innerhalb des H\u00f6chstverg\u00fctungsbetrages erh\u00e4ltlich. Im f\u00fcr die Kr\u00fccken wichtigsten Abgabekanal der Spit\u00e4ler, Arztpraxen sowie der Sanit\u00e4tsgesch\u00e4fte wurden die Kr\u00fccken bereits bisher mehrheitlich zu Marktpreisen verkauft, welche den neuen H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4gen entsprechen. Somit ergibt sich f\u00fcr die Versicherten beim Kauf von Kr\u00fccken keine \u00c4nderung. Einzig Apotheken verrechneten teilweise h\u00f6here Preise. Dort wird jedoch nur ein geringer Anteil der Kr\u00fccken abgegeben.</p><p>Gem\u00e4ss den dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit vorliegenden statistischen Angaben sind in der Vergangenheit einfache Kr\u00fccken wenig vermietet worden, und dies vor allem durch Apotheken. Angaben \u00fcber die L\u00e4nge der Mietdauern fehlen. Da nicht bekannt ist, wie h\u00e4ufig kurze Mietdauern mit Kosten unter 25 Franken und l\u00e4ngere Mietdauern mit Kosten \u00fcber 25 Franken angewendet worden sind, ist eine Berechnung der Kostenfolgen durch die Streichung der Mietposition nicht m\u00f6glich. Aufgrund des kleinen Anteils der Apotheken am Absatzkanal und des geringen Anteils der Vermietungen d\u00fcrften diese insgesamt aber sehr gering sein. Insgesamt wird somit von keiner Zusatzbelastung f\u00fcr die Versicherten ausgegangen.</p><p>Bei den Kostenauswirkungen auf die Versicherer wird von keinen nennenswerten Ver\u00e4nderungen ausgegangen, da in den Hauptabsatzkan\u00e4len bereits bisher Marktpreise im Rahmen der neu geltenden H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4ge verrechnet wurden.</p><p>F\u00fcr die Kostenbelastung der Kantone haben die Entscheide keine Relevanz, da es sich um ambulante Leistungen ohne Kostenbeteiligung der Kantone handelt.</p><p>4. Im Rahmen der Revision der Migel wird das EDI voraussichtlich Ende dieses Jahres \u00fcber weitere Anpassungen der Migel entscheiden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1510704000000)\/","SubmittedBy":"Bulliard-Marbach Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516871257)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506556800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}