{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173866,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173866,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3866","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Privatrechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse. L\u00fccken im Behindertengleichstellungsrecht schliessen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen durch private Arbeitgeber zu verst\u00e4rken.</p>","ReasonText":"<p>Das seit 2004 geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) setzt Verpflichtungen aus der Uno-Behindertenrechtskonvention (BRK) sowie der Bundesverfassung punktuell um, mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen eine autonome Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erm\u00f6glichen. Auf private Arbeitsverh\u00e4ltnisse findet dieses Gesetz jedoch keine Anwendung - obwohl der Bund hierzu \u00fcber die n\u00f6tige Gesetzgebungskompetenz verf\u00fcgt. Zudem wurden bis heute die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts nie erfolgreich angewandt, um Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in der privatwirtschaftlichen Arbeitswelt zu beseitigen.</p><p>Das geltende Recht l\u00e4sst Menschen mit Behinderungen weitestgehend schutzlos gegen\u00fcber den vielf\u00e4ltigen Diskriminierungen, mit denen sie in der Arbeitswelt konfrontiert sind. Letzteres haben sowohl die Evaluation des BehiG (2015) wie auch die SKMR-Studie betreffend Zugang zur Justiz in Diskriminierungsf\u00e4llen (2016) eindr\u00fccklich aufgezeigt. Obwohl der Bundesrat das Problem anerkannt hat, sieht der Bericht vom Januar 2017 zur Entwicklung der Behindertenpolitik im Bereich Arbeit lediglich F\u00f6rdermassnahmen vor. Diese reichen indes bei Weitem nicht aus, um den Schutz vor Diskriminierung auf die Anforderungen von Artikel\u00a08 Abs\u00e4tze 2 und 4 der Bundesverfassung sowie der BRK abzustimmen.</p><p>Im Rahmen der zurzeit laufenden nationalen Arbeitsmarktkonferenz werden die Koordination, die Erweiterung sowie das Vorantreiben der Massnahmen zur verst\u00e4rkten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung gepr\u00fcft. Erg\u00e4nzend dazu wird der Bundesrat gebeten, dem Parlament eine entsprechende Anpassung der Bestimmungen im BehiG oder allenfalls im Obligationenrecht vorzuschlagen, damit Diskriminierungen (insbesondere in den Bereichen Anstellung, Arbeitsbedingungen und Entl\u00f6hnung) aufgrund von Behinderungen in privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen verhindert bzw. geahndet werden k\u00f6nnen. Als Grundlage k\u00f6nnen die entsprechenden Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes herangezogen werden; diese sehen insbesondere im Zusammenhang mit Anstellung und K\u00fcndigung eine differenzierte Regelung vor, die sich in der Praxis bew\u00e4hrt hat. F\u00fcr die Frage der Anpassungsmassnahmen sind die relevanten Vorschriften des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung zu ber\u00fccksichtigen und mit der Neuregelung im BehiG oder gegebenenfalls im Obligationenrecht zu koordinieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat r\u00e4umt der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen einen hohen Stellenwert ein. Dabei erachtet er es als unerl\u00e4sslich, neben der F\u00f6rderung der beruflichen Integration im Rahmen der Sozialversicherungen, insbesondere der Invalidenversicherung, auch die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben zu verbessern. Nur die Kombination dieser beiden sich erg\u00e4nzenden Ans\u00e4tze tr\u00e4gt dem Umstand Rechnung, dass sowohl individuelle Voraussetzungen wie auch Hindernisse im Arbeitsumfeld einer gleichberechtigten Beteiligung am Arbeitsleben entgegenstehen k\u00f6nnen.</p><p>Zu den Hindernissen im Arbeitsumfeld, die es zu beseitigen gilt, geh\u00f6ren Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung. Diese stehen der gleichberechtigten Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben entgegen; sie entziehen zudem dem Arbeitsmarkt dringend ben\u00f6tigte Fachkr\u00e4fte.</p><p>Rechtlichen Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen gew\u00e4hrleisten heute die allgemeinen Bestimmungen zum (arbeitsrechtlichen) Pers\u00f6nlichkeitsschutz. Der Bundesrat h\u00e4lt im Bericht vom 25. Mai 2016 in Erf\u00fcllung des Postulates Naef 12.3543, \"Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung\", fest, dass die bestehenden Rechtsinstrumente f\u00fcr Betroffene wie auch f\u00fcr Fachpersonen zu wenig bekannt oder zu kompliziert sind, gerade auch im Bereich der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Wie die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (SR 151.3) weist der Bericht auch in Bezug auf die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben auf eine generell mangelnde Sensibilit\u00e4t und fehlende Kenntnisse der existierenden M\u00f6glichkeiten hin.</p><p>In Bezug auf den Schutz vor Diskriminierung wegen einer Behinderung im Erwerbsleben ist der Bundesrat der Ansicht, dass zurzeit der Verbesserung der Kenntnisse und der Sensibilisierung Priorit\u00e4t zukommt. Dazu geh\u00f6rt auch die Verbesserung der Datengrundlagen und der Kenntnisse \u00fcber das Zusammenspiel der verschiedenen Faktoren, die einer gleichberechtigten Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben entgegenstehen k\u00f6nnen.</p><p>Einen Rahmen zur Verbreitung von Good-Practice-Beispielen, inklusive der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Eingliederungsakteuren, bildet die 2017 stattfindende Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung. Der vom Bundesrat im Januar 2017 zur Kenntnis genommene Bericht des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern zur Entwicklung der Behindertenpolitik schl\u00e4gt zudem Massnahmen zur F\u00f6rderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeit vor. Dazu geh\u00f6rt insbesondere ein Schwerpunktprogramm, das die F\u00f6rderung eines inklusiven Arbeitsumfelds zum Ziel hat, u. a. durch Bereitstellen von Grundlagen, Aufzeigen von Good-Practice-Beispielen, Entwicklung neuer Ans\u00e4tze und Bereitstellen von Informationen. Die zentralen Akteure, darunter die Behindertenorganisationen, werden bei der Nationalen Konferenz wie beim Schwerpunktprogramm direkt einbezogen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1510704000000)\/","SubmittedBy":"Bruderer Wyss Pascale","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1511913600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|1236|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517941300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506556800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Menschenrechte|Sozialer Schutz"}}