{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173867,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173867,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3867","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zugang zu privaten Dienstleistungen f\u00fcr Menschen mit Behinderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen durch private Dienstleistungsanbieter im Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) zu verst\u00e4rken.</p>","ReasonText":"<p>Unsere Bundesverfassung verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung (Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung). Sie beauftragt zudem die Gesetzgeber des Bundes und der Kantone, je in ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereichen Massnahmen zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen (Art. 8 Abs. 4 der Bundesverfassung). Neu enth\u00e4lt auch die Uno-Behindertenrechtskonvention, der die Schweiz 2014 beigetreten ist, entsprechende Vorschriften und verpflichtet die Schweiz, Menschen mit Behinderungen umfassend gegen Diskriminierungen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu sch\u00fctzen.</p><p>Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn die Diskriminierung durch Private verursacht wird. Im Zusammenhang mit privaten Anbietern von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Dienstleistungen verf\u00fcgt die Schweiz jedoch \u00fcber eine ungen\u00fcgende gesetzliche Konkretisierung. Dies haben sowohl die Evaluation des BehiG im Jahr 2015 als auch die SKMR-Studie betreffend Zugang zur Justiz in Diskriminierungsf\u00e4llen im Jahr 2016 unterstrichen. Gem\u00e4ss den vom Bundesamt f\u00fcr Statistik ver\u00f6ffentlichten Zahlen beurteilen Menschen mit Behinderungen ihren Zugang zu Dienstleistungen deutlich h\u00e4ufiger als erschwert oder gar unm\u00f6glich als Menschen ohne Behinderungen.</p><p>Das BehiG vermag diesbez\u00fcglich Menschen mit Behinderungen nicht vor den zum Teil schwerwiegenden Benachteiligungen zu sch\u00fctzen, mit denen sie im Alltag konfrontiert sind. Dies aus folgenden Gr\u00fcnden: Im Gegensatz zum Gemeinwesen werden Private durch das BehiG nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen an die Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. F\u00fcr sie gilt nur ein Verbot von besonders schwerwiegenden Diskriminierungen, welches durch das Bundesgericht in seinem bisher einzigen Entscheid zudem \u00e4usserst eng ausgelegt wird. Hinzu kommt, dass auch die Rechtsanspr\u00fcche zu schwach sind: Menschen mit Behinderungen k\u00f6nnen nicht die Beseitigung der Diskriminierung verlangen, sondern lediglich eine Entsch\u00e4digung von maximal 5000 Franken. Behindertenorganisationen haben lediglich einen Feststellungsanspruch. Diese Regelung ist mit der Uno-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar und bleibt entsprechend weit hinter den Regelungen unserer Nachbarstaaten zur\u00fcck.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament eine Anpassung der Bestimmungen im BehiG vorzuschlagen. Ziel muss es sein, die \u00f6ffentlich angebotenen Dienstleistungen Privater so zu regeln, wie es f\u00fcr Dienstleistungen des Gemeinwesens gilt, sie also dem Verbot der Benachteiligung zu unterwerfen. Zudem sind die Rechtsanspr\u00fcche und Rechtsmittel der Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen entsprechend anzupassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Zugang zu Dienstleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung daf\u00fcr, dass Menschen mit Behinderungen autonom und gleichgestellt an allen relevanten Lebensbereichen teilhaben k\u00f6nnen. Die effektive Zug\u00e4nglichkeit von Dienstleistungen h\u00e4ngt dabei von verschiedenen Aspekten ab wie der geografischen N\u00e4he, den \u00d6ffnungszeiten. F\u00fcr Menschen mit Behinderungen muss zus\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit gegeben sein, die Dienstleistungen wirklich nutzen zu k\u00f6nnen (Zugang zu Geb\u00e4uden, Fahrzeugen oder Online-Dienstleistungen, behindertengerechte Schalter usw.).</p><p>Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3) r\u00e4umt dem Zugang zu Dienstleistungen einen grossen Stellenwert ein. Neben den Bestimmungen, die auf eine hindernisfreie Infrastruktur ausgerichtet sind (Zugang zu Bauten und Anlagen, Inanspruchnahme des \u00f6ffentlichen Verkehrs), verpflichtet das BehiG den Bund und konzessionierte Unternehmen ausdr\u00fccklich, ihre Dienstleistungen hindernisfrei anzubieten. Private, die ihre Dienstleistungen \u00f6ffentlich anbieten, haben eine weniger weitgehende Verpflichtung. Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 BehiG d\u00fcrfen sie Kundinnen und Kunden mit Behinderungen nicht diskriminieren; sie sind jedoch nicht verpflichtet, Anpassungen vorzunehmen, um ihre Dienstleistungen zug\u00e4nglich zu machen.</p><p>Die Evaluation des BehiG (<a href=\"http://www.edi.admin.ch/ebgb\">www.edi.admin.ch/ebgb</a> &gt; <a href=\"https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/schweiz/evaluation-des-behindertengleichstellungsgesetzes.html\">Recht &gt; Schweiz &gt; Evaluation </a>BehiG) und der Bericht des Bundesrates \"Recht auf Schutz vor Diskriminierung\" vom 25. Mai 2016 in Erf\u00fcllung des Postulates Naef 12.3543 weisen darauf hin, dass es heute noch oft an einer Sensibilisierung f\u00fcr den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Dienstleistungen mangelt. H\u00e4ufig fehlen zudem die Erfahrungen und die Kenntnisse, wie sich ein hindernisfreier Zugang effektiv und mit angemessenem Aufwand gew\u00e4hrleisten l\u00e4sst, und teilweise fehlen auch die f\u00fcr eine Umsetzung von Massnahmen ben\u00f6tigten Kapazit\u00e4ten.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltende Regelung die Grundlagen bereitstellt, um auch Dienstleistungen Privater f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zug\u00e4nglich zu machen. Daf\u00fcr braucht es aber einerseits eine Verbesserung der Informationen \u00fcber die bereits bestehenden Rechte und Pflichten, andererseits einen Ausbau der Information und der Sensibilisierung sowie das Bereitstellen von guten Beispielen zu hindernisfreien Dienstleistungen.</p><p>In diesem Sinn engagiert sich der Bund zurzeit etwa verst\u00e4rkt bei der F\u00f6rderung des barrierefreien Zugangs zu neuen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (Umsetzung des Aktionsplans E-Accessibility 2015-2017) und der Information in zug\u00e4nglichen Formaten (z. B. leichte Sprache oder Geb\u00e4rdensprache). Die Finanzhilfen des Bundes zur F\u00f6rderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bieten zudem insbesondere auch Organisationen die M\u00f6glichkeit, weitere gute Beispiele im Rahmen von Projekten zu entwickeln und bekanntzumachen. Die Frage nach einer Verst\u00e4rkung des rechtlichen Schutzes stellt sich dann, wenn eine intensivierte Sensibilisierung nicht greift.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1510704000000)\/","SubmittedBy":"Bruderer Wyss Pascale","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1511913600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1236|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517931767)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506556800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Menschenrechte|Sozialer Schutz"}}