{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173886,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173886,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3886","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndete Spenden an politische Parteien durch Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Privatpersonen und auch Unternehmen k\u00f6nnen in den meisten Kantonen und beim Bund Spenden an politische Parteien von den Steuern abziehen. Der Bund und viele Kantone anerkennen so die wichtige Funktion, welche Parteien im demokratischen System einnehmen. Bei Unternehmen geh\u00f6ren Spenden an politische Parteien in vielen Kantonen hingegen zu den \"gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwendungen\". W\u00e4hrend einige Kantone auf Anfrage Zahlen ver\u00f6ffentlichten, wie hoch der gesamte Abzug bei den Parteispenden durch Privatpersonen ist, gibt es keine Angaben \u00fcber das Ausmass der Abz\u00fcge durch Unternehmen. </p><p>Dies f\u00fchrt zu folgenden Fragen:</p><p>1. Inwiefern k\u00f6nnen Spenden von Unternehmen an politische Parteien \"gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndet\" sein?</p><p>2. Sieht der Bundesrat einen Zusammenhang zwischen Spenden an Parteien und politischer Einflussnahme?</p><p>3. In der Stellungnahme des Bundesrates vom 20. August 2008 zur parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian 06.463 begr\u00fcsst die Landesregierung die Offenlegung von gr\u00f6sseren Beitr\u00e4gen an Parteien durch Unternehmen. Was wurde in diesem Bereich seither unternommen?</p><p>4. Kennt er das Gesamtvolumen der Spenden von Unternehmen an Parteien? Falls nein: W\u00e4re diese Information f\u00fcr ihn nicht relevant, um die Folgen dieser Regelungen abzusch\u00e4tzen? Hat er diesbez\u00fcglich schon den Kontakt mit den Kantonen gesucht?</p><p>5. W\u00fcrde er es begr\u00fcssen, dass die Regelungen in den Kantonen vereinheitlicht w\u00fcrden und die Kantone in Zukunft informieren m\u00fcssten \u00fcber die erfolgten Abz\u00fcge und/oder Transparenz herstellen m\u00fcssten bei gr\u00f6sseren Betr\u00e4gen?</p><p>6. Wie hoch sind die Abz\u00fcge beim Bund? </p><p>7. Wie ber\u00fccksichtigt er die Bestimmung des revidierten Korruptionsstrafrechts, dass keinem Mitglied einer Beh\u00f6rde oder einem Dritten (z. B. nur einer politischen Partei) ein geb\u00fchrender Vorteil gew\u00e4hrt werden darf?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Finanzielle Beitr\u00e4ge von Unternehmen (juristische Personen und Personengesellschaften) an politische Parteien sind als Politsponsoring abziehbar, sofern sie einen Werbezweck haben. Solche Aufwendungen sind grunds\u00e4tzlich ohne betragsm\u00e4ssige Begrenzung als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndet zum Abzug zuzulassen. Sie m\u00fcssen jedoch in einem betriebswirtschaftlich vertretbaren Verh\u00e4ltnis zur Gr\u00f6sse des Unternehmens sowie zu Art und Umfang des Adressatenkreises stehen. W\u00fcrden die Anreize f\u00fcr Spenden an Parteien reduziert, h\u00e4tte dies Auswirkungen auf die finanzpolitische Situation der Parteien, welche f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben auch auf Spenden angewiesen sind.</p><p>2. Aus Sicht des Bundesrates kann ein Zusammenhang zwischen Parteispenden und politischer Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden. Die Parteien sind jedoch nicht die einzigen Akteure, die den Meinungsbildungsprozess im Vorfeld von politischen Entscheidungen (namentlich auch vor Abstimmungen) beeinflussen. Die Volksinitiative f\u00fcr mehr Transparenz (Transparenz-Initiative), die am 10. Oktober 2017 eingereicht wurde, wird Gelegenheit bieten, eine \u00f6ffentliche Diskussion \u00fcber dieses Thema zu f\u00fchren.</p><p>3. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren verschiedentlich \u00fcber das Thema der Parteienfinanzierung diskutiert. Er hat schliesslich festgestellt, dass eine gesetzliche Regelung der Parteienfinanzierung mit den Eigenheiten der schweizerischen Politik kaum vereinbar w\u00e4re. Zudem besteht derzeit kein politischer Konsens f\u00fcr eine solche bundesgesetzliche Regelung. Im Parlament wurden die beiden parlamentarischen Initiativen 12.499, \"B\u00f6rsenkotierte Aktiengesellschaften und von der \u00f6ffentlichen Hand beherrschte Gesellschaften. Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure\", und 14.400, \"Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure durch Unternehmen und Institute der \u00f6ffentlichen Hand\", abgelehnt.</p><p>4./6. Da es keine Offenlegungspflichten f\u00fcr Parteienkassen gibt, kann weder beim Bund noch bei den Kantonen \u00fcberpr\u00fcft werden, wie hoch die Parteispenden von Unternehmen tats\u00e4chlich sind. Die Folgen der Regelung, wonach Politsponsoring als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndete Aufwendung abgezogen wird, sind Mindereinnahmen, die jedoch weder vom Bund noch von den Kantonen gesch\u00e4tzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Halten sich die Spenden an die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Voraussetzungen, erachtet der Bundesrat weiter gehende Erhebungen f\u00fcr nicht notwendig.</p><p>5. Eine einheitliche Offenlegungsregelung der Parteienfinanzierung auf nationaler Ebene w\u00fcrde sich mit der f\u00f6deralistischen Tradition kaum vertragen. Da die Kosten des Politsponsorings als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndete Abz\u00fcge gelten und somit Teil der Erfolgsrechnung sind, sind die kantonalen Steuerverwaltungen nicht in der Lage, dessen Gesamth\u00f6he zu bestimmen.</p><p>7. Aufgrund der am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Revision von Artikel\u00a0322quinquies des Strafgesetzbuches (Vorteilsgew\u00e4hrung) sind heute auch jene F\u00e4lle erfasst, in denen einem Dritten ein nichtgeb\u00fchrender Vorteil gew\u00e4hrt wird. Es ist somit nicht mehr erforderlich, dass der Amtstr\u00e4ger selbst einen Nutzen aus dem nichtgeb\u00fchrenden Vorteil zieht. Auch in diesem Fall wird jedoch vors\u00e4tzliches Handeln vorausgesetzt. Der Amtstr\u00e4ger muss also vom nichtgeb\u00fchrenden Vorteil Kenntnis haben, damit ein Zusammenhang mit seiner Amtsf\u00fchrung besteht. Zudem muss der nichtgeb\u00fchrende Vorteil im Hinblick auf die Amtsf\u00fchrung des Amtstr\u00e4gers erfolgen. Im \u00dcbrigen ist die Anwendung des Strafrechts und damit auch des Korruptionsstrafrechts nicht Sache des Bundesrates, sondern der zust\u00e4ndigen Strafverfolgungs- und Gerichtsbeh\u00f6rden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1511308800000)\/","SubmittedBy":"Masshardt Nadine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517657870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Steuer"}}