{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173941,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173941,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3941","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Beim Verkauf von Immobilien des Bundes soll nicht die Rendite im Vordergrund stehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die Verordnung \u00fcber das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) so anzupassen, dass beim Verkauf von Immobilien nicht mehr die gr\u00f6sstm\u00f6gliche Rendite, sondern der gesellschaftliche Nutzen sowie die Umsetzung von bundesr\u00e4tlichen Strategien im Vordergrund stehen.</p>","ReasonText":"<p>Im Fr\u00fchling wurde die in einem Wohnquartier von Bern gelegene ehemalige Eidgen\u00f6ssische Alkoholverwaltung zu einem Preis von \u00fcber 35 Millionen Franken an den Meistbietenden verkauft. Die Glandon Apartment AG will an zentraler Lage Business-Apartments f\u00fcr kurzfristige Mieter zu gehobenen Preisen einrichten. Diese Nutzung steht im Widerspruch zu kommunalen Quartierentwicklungspl\u00e4nen und zu Raumentwicklungsstrategien des Bundesrates.</p><p>So hat der Bundesrat in seinem strategischen Bericht \"Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus\" festgestellt, dass Bev\u00f6lkerungswachstum und die Attraktivit\u00e4t der Kernst\u00e4dte zu steigenden Mieten und damit zu \"Verdr\u00e4ngungseffekten bei sozial schwachen Bev\u00f6lkerungsgruppen\" f\u00fchren (S. 27). Ziel der Agglomerationspolitik des Bundes sei deshalb, die gesellschaftliche Integration der unterschiedlichen Bev\u00f6lkerungsgruppen zu gew\u00e4hrleisten. Dazu geh\u00f6re auch die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum in St\u00e4dten und Agglomerationen oder die Initiierung von Impulsprojekten \"zur Schaffung eines ausreichenden und bed\u00fcrfnisgerechten Wohnraumangebots\" (S. 49).</p><p>Eine Desinvestitionspolitik, die sich grunds\u00e4tzlich am Kriterium des \"Marktpreises\" orientiert, tr\u00e4gt der Agglomerationsstrategie und der gesellschaftlichen Verantwortung der \u00f6ffentlichen Gemeinwesen zu wenig Rechnung. Sie steht zudem im Widerspruch zu den Weisungen zum nachhaltigen Immobilienmanagement des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes. Diese fordern, \"in allen Phasen des Immobilienlebenszyklus die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt in ausgewogener Weise\" zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Durch eine Anpassung der VILB erm\u00f6glicht es der Bundesrat den zust\u00e4ndigen Organen, beim Verkauf von Immobilien des Bundes bzw. der Regiebetriebe des Bundes eine Abw\u00e4gung zwischen finanziellen und gesellschaftlich-raumplanerischen Interessen zu machen und die \u00fcbergeordneten bundesr\u00e4tlichen Ziele umzusetzen. Erweitert werden m\u00fcssten insbesondere die strategischen Ziele (Art. 2) und die Desinvestitionsgrunds\u00e4tze (Art. 13).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik, BBL) hat im Auftrag der Eidgen\u00f6ssischen Alkoholverwaltung eine Liegenschaft in der Dienstleistungszone im Berner L\u00e4nggass-Quartier zu einem Richtpreis von 35 Millionen Franken \u00f6ffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine Desinvestition. Der Verkaufspreis lag schliesslich unter dem Richtpreis, jedoch um zwei Drittel h\u00f6her als das von der Stadt Bern eingereichte Kaufangebot. Der Verkaufszuschlag fiel deshalb auf einen Mitbewerber der Stadt Bern.</p><p>Die Liegenschaften im Portfolio des Bundes dienen der angemessenen Versorgung der Bundesverwaltung und somit dem Eigengebrauch. Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO) haben gem\u00e4ss der Verordnung \u00fcber das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB; SR 172.010.21) die Aufgabe, dieses Portfolio mit dem strategischen Ziel einer langfristigen Kosten-Nutzen-Optimierung zu bewirtschaften. F\u00fcr den Raum Bern hat der Bundesrat ausserdem das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (BBL) mit der Umsetzung des Unterbringungskonzeptes 2024 beauftragt.</p><p>Desinvestitionen erm\u00f6glichen es dem Bund, Investitionen zur Optimierung des Immobilienportfolios zu t\u00e4tigen. Dies betrifft beispielsweise Standortkonzentrationen, Geb\u00e4udesanierungen oder Neubauten.</p><p>Auflagen an die K\u00e4uferschaft sind von der Seite des Bundes nicht m\u00f6glich. Es ist Sache der Kantone und Gemeinden, die M\u00f6glichkeit von Umnutzungen in ihren Bauzonen zu steuern, beispielsweise \u00fcber die kommunale Bauordnung. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als zweckm\u00e4ssig, die VILB anzupassen.</p><p>Aufgrund der Zusammensetzung der Immobilienportfolios sind Desinvestitionen der BLO nicht daf\u00fcr geeignet, wohnpolitische Ziele zu f\u00f6rdern. Die Immobilienportfolios k\u00f6nnten von ihrer Nutzung, ihrer Lage und ihrer Gr\u00f6sse her nur einen marginalen und kantonal unausgeglichenen Beitrag zur Erreichung von wohnpolitischen Zielen des Bundes leisten. Der Bundesrat priorisiert deshalb bei Desinvestitionen die Ziele seiner BLO. Die Desinvestitionen kommen auf diese Weise dem Bundeshaushalt respektive allen Steuerpflichtigen zugute.</p><p>Der Einfluss der Desinvestitionen des Bundes auf den Immobilienmarkt allgemein ist zudem vernachl\u00e4ssigbar, weil der Bund im Verh\u00e4ltnis zum gesamten Immobilienbestand der Schweiz nur minimale Fl\u00e4chen freisetzt. Die Liegenschaften in den Immobilienportfolios des Bundes dienen ausschliesslich der Deckung der r\u00e4umlichen Bed\u00fcrfnisse der Bundesverwaltung (meist B\u00fcror\u00e4umlichkeiten). Desinvestitionen des Bundes l\u00f6sen deshalb keine Verdr\u00e4ngungseffekte und keine Segregation aus. Im Gegenteil wird bei Desinvestitionen zus\u00e4tzlicher Raum frei, welcher der fortschreitenden Suburbanisierung und Verdr\u00e4ngungseffekten entgegenwirken kann.</p><p>Beim Verkauf von nicht mehr ben\u00f6tigten Liegenschaften muss sich der Bund an s\u00e4mtliche gesetzlichen Vorgaben halten. Die Wohnungsinventare der Gemeinden sind seit Fr\u00fchling 2017 ver\u00f6ffentlicht, und in den Gemeinden, in denen der festgestellte Zweitwohnungsanteil \u00fcber 20 Prozent liegt, d\u00fcrfen keine Zweitwohnungen bewilligt werden (Art. 6 des Zweitwohnungsgesetzes).</p><p>Die in der Schweiz liegenden Wohnobjekte des Bundes machen ohnehin nur 8 Prozent des Anschaffungswertes des Immobilienportfolios des BBL aus. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Objekte, die vom Zoll genutzt und entsprechend in der N\u00e4he eines Grenz\u00fcberganges und an der Landesgrenze stehen. Vom Zweitwohnungsgesetz sind diese Wohnungen kaum betroffen. Ausserdem lassen sich f\u00fcr diese Lagen im Falle einer Desinvestition wenig K\u00e4ufer finden. Die restlichen 92 Prozent sind entweder keine Wohnobjekte, oder sie stehen im Ausland.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1511308800000)\/","SubmittedBy":"Rytz Regula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553040000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106701377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Raumplanung und Wohnungswesen"}}