{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173947,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173947,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3947","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00d6kozide oder schwerwiegende Verletzung oder Zerst\u00f6rung der Umwelt. Mit der Straflosigkeit muss endlich Schluss sein","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor einigen Monaten wurde Monsanto im Rahmen einer symbolischen Gerichtsverhandlung, die von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen organisiert worden war, verurteilt. F\u00fcnf internationale Richterinnen und Richter kamen zum Schluss, dass die Gesch\u00e4ftspraktiken des multinationalen Unternehmens die UN-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte verletzen und somit als Verbrechen des \u00d6kozids zu qualifizieren sind, wobei \u00d6kozid als schwerwiegende Verletzung oder Zerst\u00f6rung der Umwelt verstanden wird, die geeignet ist, ganze Bev\u00f6lkerungsgruppen zu bedrohen. Monsanto werden dennoch keine Sanktionen auferlegt. Denn das Verbrechen des \u00d6kozids ist nicht als solches anerkannt, und die schwerwiegende Verletzung oder Zerst\u00f6rung der Umwelt wird nicht bestraft, da auf internationaler Ebene die rechtlichen Grundlagen fehlen.</p><p>Der Internationale Strafgerichtshof hat jedoch k\u00fcrzlich festgehalten, dass Verbrechen gegen die Natur geahndet werden m\u00fcssen. Dies zeigt die Notwendigkeit, die nationale und die internationale Gesetzgebung anzupassen, damit die schwerwiegende Verletzung oder Zerst\u00f6rung der Umwelt k\u00fcnftig geahndet werden kann und die multinationalen Unternehmen und jeder andere Akteur, der sich etwas zuschulden kommen l\u00e4sst, zur Verantwortung gezogen werden. Weltweit engagieren sich Nichtregierungsorganisationen und B\u00fcrgervertretungen in Gerichtsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene, um ihr Recht auf eine gesunde Umwelt zu verteidigen. Der Globale Pakt der Vereinten Nationen f\u00fcr die Umwelt ist auch ein Projekt der Hoffnung, indem er das Recht auf eine gesunde Umwelt und die Pflicht, die Umwelt zu sch\u00fctzen, unterstreicht. Der franz\u00f6sische Pr\u00e4sident Macron will daraus ein verbindliches internationales Abkommen machen, auf das man sich vor Gericht berufen kann.</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die nationale und die internationale Gesetzgebung angepasst werden m\u00fcssen, damit die schwerwiegende Verletzung oder Zerst\u00f6rung der Umwelt - zum Beispiel des Klimas oder von \u00d6kosystemen - geahndet werden kann?</p><p>2. Wo im Schweizer Recht bestehen diesbez\u00fcglich Verbesserungsm\u00f6glichkeiten? W\u00e4re es denkbar, einen mit \"\u00d6kozid\" vergleichbaren Begriff zu verwenden? W\u00e4re der Bundesrat bereit, eine solche M\u00f6glichkeit zu pr\u00fcfen?</p><p>3. Welche Haltung hat der Bundesrat gegen\u00fcber dem Globalen Pakt f\u00fcr die Umwelt? Ist er bereit, dieses Projekt auf internationaler Ebene zu unterst\u00fctzen?</p><p>4. W\u00fcrde es der Bundesrat bef\u00fcrworten, wenn der Internationale Strafgerichtshof \"\u00d6kozid\" oder einen vergleichbaren Begriff zum Beispiel als f\u00fcnftes internationales Verbrechen gegen den Frieden anerkennen w\u00fcrde? Falls ja: W\u00e4re er bereit, einen solchen Schritt zu unterst\u00fctzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Das internationale Umweltrecht beruht im Wesentlichen auf dem Grundsatz, wonach die Parteien bei der Umsetzung unterst\u00fctzt werden. Sanktionen gegen Verst\u00f6sse stehen nicht im Vordergrund. Die im Rahmen einiger Umweltabkommen ausgearbeiteten Konformit\u00e4tsmechanismen (\"compliance mechanisms\") sind in erster Linie zur Unterst\u00fctzung konzipiert und nicht zur Bestrafung. W\u00fcrden \u00dcbereinkommen strenge Strafbestimmungen enthalten, w\u00e4ren die Staaten weniger geneigt, sie zu ratifizieren. Im Rahmen multilateraler Umweltabkommen will sich der Bundesrat daher auch weiterhin f\u00fcr die Ausarbeitung und die erfolgreiche Umsetzung wirksamer Konformit\u00e4tsmechanismen einsetzen, wie dies beispielsweise beim Klima\u00fcbereinkommen von Paris der Fall ist.</p><p>Nebst der Einhaltung der nationalen Vorschriften im In- und Ausland erwartet der Bundesrat von Unternehmen, die in der Schweiz ans\u00e4ssig oder t\u00e4tig sind, dass sie internationale Standards der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung wie die OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen \u00fcberall umsetzen. Diese beinhalten auch Vorgaben zum Umweltschutz. Diese Leits\u00e4tze sind zwar f\u00fcr die Unternehmen rechtlich nicht bindend, aber die Staaten, die sich ihnen angeschlossen haben, sind verpflichtet, nationale Kontaktpunkte einzurichten, die Schlichtungsverfahren durchf\u00fchren, wenn sie Kenntnis von angeblichen Verst\u00f6ssen gegen diese Leits\u00e4tze erhalten.</p><p>\u00dcberdies misst die Schweiz der wirksamen Umsetzung der Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte im Allgemeinen grosses Gewicht bei. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte legt Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention relativ breit aus und leitet daraus die M\u00f6glichkeit ab, auch ein Recht auf Verteidigung gegen Tatsachen geltend zu machen, die die Lebensqualit\u00e4t einer Person an ihrem Wohnort nachhaltig beeintr\u00e4chtigen.</p><p>Das schweizerische Umweltstrafrecht operiert fast ausschliesslich mit Vergehens- und \u00dcbertretungstatbest\u00e4nden. Verbrechenstatbest\u00e4nde hingegen fehlen weitgehend. Die anwendbaren Strafrahmen sind deshalb auch bei schweren Umweltdelikten sehr beschr\u00e4nkt. Die Strafbarkeitsl\u00fccke erschwert zudem die Verfolgung von internationaler Umweltkriminalit\u00e4t, da beispielsweise Artikel\u00a0305bis des Strafgesetzbuches (Geldw\u00e4scherei) nicht anwendbar ist.</p><p>In seiner Stellungnahme vom 25. November 2015 zur Motion Barazzone 15.3958 hat der Bundesrat bereits dargelegt, dass Verbesserungen der Bestimmungen des Umweltstrafrechts gepr\u00fcft werden, darunter namentlich die Frage, wie genau die Strafbestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber den Verkehr mit Tieren und Pflanzen gesch\u00fctzter Arten versch\u00e4rft werden sollten.</p><p>3. Ein erster Draft des \"Global Pact for the Environment\" wurde im Juni 2017 von Frankreich pr\u00e4sentiert, mit voraussichtlichem Start der internationalen Verhandlungen im September 2018 und Abschluss im Jahr 2020. Es liegt im Interesse der Schweiz, die internationale Umweltpolitik weiter zu st\u00e4rken. Die Schweizer Delegation wird sich daher in den Verhandlungen zum Pakt engagieren. Der Pakt soll geltendes Gewohnheitsrecht und geltende allgemeine umweltrechtliche Grundprinzipien kodifizieren. Es gilt zu pr\u00fcfen, was der Mehrwert des Pakts ist, und sicherzustellen, dass der Pakt mit den anderen v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz in \u00dcbereinstimmung ist und die neu verhandelten Prinzipien die bestehenden nicht abschw\u00e4chen.</p><p>4. Nach Ansicht des Bundesrates ist zurzeit keine Erweiterung des R\u00f6mer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (SR 0.312.1) angezeigt. Bestimmte Handlungen, die weitreichende, langfristige und schwere Sch\u00e4den an der nat\u00fcrlichen Umwelt verursachen, gelten gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b Ziffer IV des R\u00f6mer Statuts bereits ausdr\u00fccklich als Kriegsverbrechen. Auch andere Formen von Kriegsverbrechen gem\u00e4ss Artikel\u00a08 k\u00f6nnen vorliegen, da die Umwelt als ziviles Objekt grunds\u00e4tzlich gesch\u00fctzt ist. Dar\u00fcber hinaus kann der Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Artikel\u00a07 des R\u00f6mer Statuts unter Umst\u00e4nden erf\u00fcllt sein. Die Ankl\u00e4gerin des Strafgerichtshofs will Verbrechen, welche die Umwelt betreffen, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens verst\u00e4rkt Beachtung schenken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1511308800000)\/","SubmittedBy":"Thorens Goumaz Ad\u00e8le","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517611683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Internationales Recht"}}