{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173949,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173949,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3949","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pestizide werden zugelassen, trotz unannehmbaren Nebenwirkungen. Welche Pestizide sind das, und warum werden sie zugelassen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Zulassungsverfahren f\u00fcr Pflanzenschutzmittel (PSM) sieht vor, dass PSM erst zugelassen und in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass bei vorschriftsgem\u00e4ssem Umgang keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt resultieren (Art. 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV). Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind in einem Verzeichnis des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) \u00f6ffentlich einsehbar (<a href=\"http://www.psm.admin.ch\">http://www.psm.admin.ch</a>).</p><p>Der \"Kassensturz\" hat in der Sendung vom 13. Juni 2017 berichtet, dass auch Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, bei welchen eine \u00dcberschreitung der maximal erlaubten Konzentration in Gew\u00e4ssern zu erwarten ist. Es k\u00f6nnen also unannehmbare Nebenwirkungen auftreten. Die Vizedirektorin des BLW hat diesen Sachverhalt in der Sendung best\u00e4tigt, ebenso der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3343. Er schreibt, dass heute Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die \"auch bei vorschriftsgem\u00e4sser Anwendung zu unannehmbaren Nebenwirkungen auf Wasserlebewesen f\u00fchren k\u00f6nnen\". Offenbar wird eine G\u00fcterabw\u00e4gung vorgenommen. Das heisst: Die Zulassungsbedingungen werden nicht eingehalten.</p><p>Fragen:</p><p>1. Welche der Pflanzenschutzmittel und Anwendungen sind zugelassen, obwohl sie die Bedingungen nicht erf\u00fcllen (Liste)?</p><p>2. Was ist der Grund f\u00fcr die Zulassung? Es wird um eine Benennung der jeweilig getroffenen G\u00fcterabw\u00e4gung f\u00fcr jedes einzelne dieser PSM und ihrer Anwendungen gebeten (Liste erg\u00e4nzen).</p><p>3. Welche Auflagen gelten f\u00fcr jedes der einzelnen PSM?</p><p>4. Was sind die PEC- (vorhergesagte Umweltkonzentration) und RAC-Werte (maximal zul\u00e4ssige Konzentration) dieser PSM? Wenn ein Hersteller- oder Fabrikationsgeheimnis eine Ver\u00f6ffentlichung der einzelnen Werte verunm\u00f6glicht, wird um den Quotienten oder eine andere sachdienliche Angabe gebeten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die Fragen in einer \u00fcbersichtlichen Liste mit den Kategorien \"Name Pflanzenschutzmittel\", \"Zulassungsgrund respektive Benennung der G\u00fcterabw\u00e4gung\", \"Auflagenn\", \"PEC- und RAC-Werte\", \"Anwendungen\" zu beantworten.</p><p>5. Wie und von wem wird die Einhaltung der Auflagen kontrolliert?</p><p>6. Wie plant er bei der Zulassung zuk\u00fcnftig der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Organismen in der Umwelt mehreren Wirkstoffen gleichzeitig (z. B. durch Tankmischungen) oder kurz nacheinander (z. B. im Rahmen von Spritzfolgen) ausgesetzt sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Pflanzenschutzmittel dienen dazu, Kulturen vor Krankheiten, Sch\u00e4dlingen und konkurrierenden Unkr\u00e4utern zu sch\u00fctzen. Sie werden also im Interesse der Landwirtschaft zugelassen und leisten einen Beitrag zur Produktion hochwertiger Lebensmittel in der Schweiz. Auf der anderen Seite k\u00f6nnen diese Mittel Nebenwirkungen haben auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die Gesetzgebung sieht eine Abw\u00e4gung von Nutz- und Nebenwirkungen vor (G\u00fcterabw\u00e4gung), wobei festgeschrieben ist, dass die Nebenwirkungen kein unannehmbares Risiko f\u00fcr Mensch und Umwelt darstellen d\u00fcrfen. Die Wortmeldung des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) in der erw\u00e4hnten Sendung muss man vor diesem allgemeinen Hintergrund betrachten.</p><p>1./2. Pflanzenschutzmittel werden gest\u00fctzt auf die zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Regeln bewilligt. Diese Regeln, namentlich die Beurteilungsmodelle und die Risikomanagementregeln, \u00e4ndern sich im Laufe der Zeit. Was vor zehn Jahren galt, ist heute nicht mehr zwingend anwendbar. Um den Fortschritten beim Wissen rund um die Risiken Rechnung zu tragen, werden die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel \u00fcberpr\u00fcft und die Anwendungsvorschriften n\u00f6tigenfalls angepasst. Die geforderte Liste der Pflanzenschutzmittel, die die heutigen Anforderungen nicht mehr erf\u00fcllen, kann erst nach dieser \u00dcberpr\u00fcfung erstellt werden. Auf der Website des BLW kann die Liste der Pflanzenschutzmittel, die einer \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen wurden, mit den erfolgten Anpassungen eingesehen werden.</p><p>Wie im Aktionsplan f\u00fcr Pflanzenschutzmittel vorgesehen, wird die Zulassungsstelle die Anwendungsvorschriften der Produkte, bei denen Vorschriften bez\u00fcglich des Abschwemmungsrisikos festgelegt wurden, \u00fcberarbeiten. Es wird gepr\u00fcft, ob diese Vorschriften in Anbetracht j\u00fcngster Erkenntnisse ausreichen, um eine Verwendung ohne unannehmbares Risiko f\u00fcr Wasserlebewesen zu gew\u00e4hrleisten. Wo n\u00f6tig, werden diese Vorschriften angepasst, und falls dies nicht gen\u00fcgt, werden Verwendungen verboten. \u00dcberpr\u00fcft werden Produkte, die die folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Aclonifen, Alpha-Cypermethrin, Azoxystrobin, Bifenox, Bifenthrin, Captan, Cypermethrin, Deltamethrin, Diflufenican, Dimethomorph, Dithianon, Diuron, Dodin, Etofenprox, Fenazaquin, Fenpropidin, Fenpropimorph, Fenpyroximat, Fluazinam, Flufenacet, Fluoxastrobin, Folpet, Fosetyl, Foramsulfuron, Imidacloprid, Lenacil, Metazachlor, Methomyl, Oryzalin, Pirimicarb, Proquinazid, Prosulfocarb, Pyrethrin, S-Metolachlor, Spiroxamin, Tebuconazol, Terbuthylazin, Thiacloprid, Thiamethoxam, Thifensulfuron-Methyl, Zeta-Cypermethrin.</p><p>Wie in den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern wird die Drainage bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln nicht ber\u00fccksichtigt; im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel ist vorgesehen, die Bedeutung der Drainagen als Eintragsweg in Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser und die M\u00f6glichkeiten einer Reduzierung dieses Risikos mittels Anwendungsvorschriften zu pr\u00fcfen.</p><p>3./4. Die Anwendungsvorschriften jedes Pflanzenschutzmittels werden im Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis ver\u00f6ffentlicht und k\u00f6nnen auf der Website des BLW eingesehen werden (http://www.psm.admin.ch). Da die Bedingungen bei der Anwendung Einfluss auf das Risiko haben, werden f\u00fcr jede Indikation, f\u00fcr die das Mittel bewilligt ist, spezifische Auflagen festgelegt. Auch die RAC-Werte k\u00f6nnen auf der Website des BLW eingesehen werden (<a href=\"http://www.blw.admin.ch\">www.blw.admin.ch</a> &gt; Nachhaltige Produktion &gt; Pflanzenschutzmittel &gt; Nachhaltige Anwendung und Risikoreduktion &gt; Schutz der Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser und Biotope). Die PEC-Werte werden f\u00fcr jede vorgesehene Indikation und jedes ber\u00fccksichtigte Risiko berechnet. Diese Werte werden anhand von Modellen festgelegt, die das potenzielle theoretische Risiko berechnen, ohne die Massnahmen zur Risikoreduktion zu ber\u00fccksichtigen. Das Erstellen der geforderten Liste w\u00e4re aufwendig und w\u00fcrde den \u00fcblichen Rahmen einer Antwort auf eine Interpellation sprengen, da es Hunderte verschiedene Indikationen gibt f\u00fcr Pflanzenschutzmittel, die die unter Ziffer 1 erw\u00e4hnten Stoffe enthalten. Um mehr Transparenz bez\u00fcglich der getroffenen Entscheide zu schaffen, ist im Aktionsplan jedoch vorgesehen, die Information der \u00d6ffentlichkeit hinsichtlich der Risikobeurteilung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens zu optimieren. Es ist noch zu bestimmen, wie die PEC-Werte in diese Information integriert werden k\u00f6nnen.</p><p>5. Die Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsvorschriften ist Sache der Kantone. Der Bund macht heute keine Vorgaben, wie diese Kontrollen durchzuf\u00fchren sind. Das BLW mahnt die f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndigen Kantonsbeh\u00f6rden jedoch immer wieder daran, wie wichtig diese Kontrollen sind. Der Aktionsplan sieht zudem vor, bis 2020 eine Reihe neuer standardisierter Kontrollpunkte in das System Acontrol zu integrieren. Dieses System, das vom BLW und vom Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen aufgebaut wurde, dient der Verwaltung der Kontrollen in der Prim\u00e4rproduktion.</p><p>6. Enth\u00e4lt ein Pflanzenschutzmittel mehrere Stoffe, wird auch die Kombination der verschiedenen Stoffe einer \u00f6kotoxikologischen Beurteilung unterzogen. Wie bei den \u00fcbrigen Bestimmungen im Bereich der Chemikalien und Lebensmittel ist in der PSMV nicht vorgesehen, alle m\u00f6glichen Kombinationen zu ber\u00fccksichtigen. Eine solche Beurteilung einer un\u00fcberschaubaren Anzahl Kombinationen von synthetischen und nat\u00fcrlichen Stoffen w\u00e4re nicht realisierbar. Die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich werden aufmerksam mitverfolgt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1511308800000)\/","SubmittedBy":"Moser Tiana Angelina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517742173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}