{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173958,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173958,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3958","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Staatlich gef\u00f6rderte Zuckermonopolwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Schweizer Zucker ist in aller Munde. Der Selbstversorgungsgrad durch die Schweizer Zuckerwirtschaft betr\u00e4gt rund 100 Prozent, der Marktanteil der Schweizer Zucker AG (SZU) ist wohl \u00e4hnlich hoch. Bis 2007 hat die heutige Schweizer Zucker AG die Zuckerproduktion in den Werken Aarberg und Frauenfeld im Rahmen von Leistungsauftr\u00e4gen des Bundes erbracht. Seit 2008/09 hat die Schweizer Zucker AG zwar keine Bundesbeitr\u00e4ge mehr erhalten, besass aber zu diesem Zeitpunkt gem\u00e4ss Jahresrechnungen Reserven von rund 100 Millionen Schweizerfranken. Kombiniert man die betr\u00e4chtlichen Reserven aus einem Zeitraum, wo Bundesbeitr\u00e4ge ausgerichtet wurden, sowie den hohen Marktanteil und Selbstversorgungsgrad, ist der Gedanke eines staatlich gef\u00f6rderten Zuckermonopols nicht ganz abwegig.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wettbewerbssituation in der Zuckerproduktion?</p><p>2. Wie erachtet er es als m\u00f6glich, dass ein Unternehmen mit Leistungsauftrag innert relativ kurzer Zeit Reserven von 100 Millionen Schweizerfranken anh\u00e4ufen kann - effiziente Arbeit oder gesch\u00fctzte Werkstatt?</p><p>3. Gibt es neben den dank Leistungsauftr\u00e4gen angeh\u00e4uften Reserven weitere Finanzstr\u00f6me, welche auf Bundesebene der Schweizer Zuckerwirtschaft (z. B. an Pflanzer, Pflanzerverb\u00e4nde, Interprofession Zucker, SZU usw., z. B. in Form von Einzelkultur-, Marketing-, Vertriebsbeitr\u00e4gen usw.) zugef\u00fchrt wurden bzw. werden? Wenn ja, welche und in welcher H\u00f6he in den letzten 10 Jahren?</p><p>4. Wie beurteilt er eine allf\u00e4llige Ausdehnung des T\u00e4tigkeitsgebiets der SZU (z. B. Import, Weiterverarbeitung)? K\u00e4me es aufgrund der staatlich gef\u00f6rderten Monopolstellung nicht zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen in diesen Bereichen?</p><p>5. Wenn sich Unternehmen mit der Swissness-Regelung gezwungen sehen, ihren Bedarf bei der SZU zu decken, wird damit die Monopolstellung nicht noch weiter gefestigt? Wie gedenkt er mit dieser weiteren Wettbewerbsverf\u00e4lschung umzugehen? </p><p>6. Angesichts \u00fcbergeordneter, entgegenlaufender Zielsetzungen (Zucker ist nicht gerade als gesundheitsf\u00f6rdernd, die Produktion aus R\u00fcben genauso wenig als \u00f6kologisch bekannt): Wie beurteilt er das staatliche gef\u00f6rderte Zuckermonopol?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Schweiz verarbeitet einzig die Schweizer Zucker AG in ihren Fabriken in Aarberg und Frauenfeld Zuckerr\u00fcben zu Zucker. Im Mittel der Jahre 2014 bis 2016 wurden in der Schweiz 250 000 Tonnen Zucker (Saccharose) produziert und 115 000 Tonnen importiert. Die Importe anderer Zucker wie Glucose oder Fructose sind hierbei nicht ber\u00fccksichtigt. Mit der Aufhebung der Produktionsunter- und -obergrenze f\u00fcr Zucker sowie der letztmaligen Ausrichtung von Verarbeitungsbeitr\u00e4gen f\u00fcr die R\u00fcbenernte 2008 r\u00e4umte der Bund der Zuckerwirtschaft mehr unternehmerische Freiheiten ein und fokussierte auf die St\u00fctzung der Zuckerr\u00fcbenproduktion.</p><p>Im Protokoll Nr. 2 (SR 0.632.401.2) ist zwischen der EU und der Schweiz der Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen f\u00fcr Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen vereinbart. Deshalb werden die Grenzabgaben f\u00fcr unverarbeiteten Zucker seit 2006 so festgelegt, dass der Preis f\u00fcr importierten Zucker dem Marktpreis in der EU entspricht. Damit kann die inl\u00e4ndische Ern\u00e4hrungswirtschaft Zucker zu wettbewerbsf\u00e4higen Preisen beschaffen.</p><p>Von 2006 bis 2009 reformierte die EU den Zuckermarkt und kompensierte den eingetretenen Preisr\u00fcckgang teilweise. In Analogie kompensierte der Bund die Preiseinbusse in der Schweiz teilweise mit dem 2008 erstmals f\u00fcr Zuckerr\u00fcben zur Zuckerherstellung ausgerichteten Fl\u00e4chenbeitrag.</p><p>1. Seit Ende September 2017 sind die EU-Zuckerquoten aufgehoben. Obschon die EU \u00fcber einen hohen Aussenschutz f\u00fcr Zucker verf\u00fcgt, wird dadurch eine weitere Ann\u00e4herung des Zuckerpreises in der EU an den Weltmarktpreis erwartet. Der EU-Zuckerpreis \u00fcbertr\u00e4gt sich durch erw\u00e4hnte Vereinbarung auf die Schweiz, wodurch sich der Zuckerpreis ausgehend von rund 100 Franken je 100 Kilogramm im Jahre 2006 unter Ber\u00fccksichtigung der Wechselkursentwicklung auf etwa 57 Franken je 100 Kilo (Stand August 2017) reduzierte. Anders als vor 10 Jahren befindet sich die Schweizer Zuckerproduktion heute auf tiefem Preisniveau in einem intensiven Wettbewerb mit ausl\u00e4ndischen Anbietern.</p><p>2. Die 1997 fusionierten Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld wiesen im ersten Gesch\u00e4ftsbericht R\u00fcckstellungen von 61 Millionen Franken aus, 2016 betrugen sie 111 Millionen Franken. Bedeutende Aktion\u00e4re der Schweizer Zucker AG sind die Zuckerr\u00fcbenpflanzer und verschiedene Kantone. Die Aktion\u00e4rsversammlung lehnte in der Vergangenheit verschiedentlich Forderungen nach h\u00f6heren Dividenden ab. Wegen des schwierigeren Marktumfelds wurden in den vergangenen beiden Jahren R\u00fcckstellungen entnommen und wurde auf die Ausrichtung einer Dividende verzichtet.</p><p>Der Bund reduzierte in einer ersten Phase die Abgeltung an die Schweizer Zucker AG. Darauf folgte im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 eine Reduktion des an die R\u00fcbenpflanzer ausbezahlten Fl\u00e4chenbeitrags, der wegen dem massiv gefallenen Zuckerpreis in den Jahren 2015 und 2016 wieder erh\u00f6ht wurde.</p><p>3. Der Verarbeitungsauftrag ist seit 2009 aufgehoben, und es bestehen keine weiteren Zahlungsfl\u00fcsse an die Schweizer Zucker AG. Die Produktion von Zuckerr\u00fcben zur Zuckerherstellung wird durch den Fl\u00e4chenbeitrag gest\u00fctzt, der seit 1. Januar 2016 1800 Franken je Hektare betr\u00e4gt. Daf\u00fcr belaufen sich die j\u00e4hrlichen Ausgaben auf rund 35 Millionen Franken.</p><p>4. Bedingt durch die Bereitstellung leistungsf\u00e4higer Verarbeitungsanlagen operieren Zuckerfabriken mit hohen Fixkosten, weshalb zur Senkung der mittleren Kosten je produzierte Einheit eine m\u00f6glichst hohe Auslastung der Anlagen angestrebt wird. Die Schweizer Zucker AG entscheidet eigenst\u00e4ndig, ob es betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, witterungsbedingte Produktionsausf\u00e4lle oder ein Unterangebot z. B. an Bio-Zuckerr\u00fcben durch Zuckerr\u00fcbenimporte zu kompensieren. Der Bund beschr\u00e4nkt sich auf die Festlegung der Rahmenbedingungen und mischt sich nicht ins T\u00e4tigkeitsportfolio von Unternehmen ein.</p><p>5. \"Swissness\" ist eine freiwillige Kennzeichnung. Kein Unternehmen wird gezwungen, seinen Zuckerbedarf ausschliesslich bei der SZU zu beziehen. Denn \"Swissness\" verlangt nicht, dass s\u00e4mtlicher Zucker aus der Schweiz kommt, der f\u00fcr Lebensmittel gebraucht wird. Solange das 80-Prozent-Gewichtskriterium auch ohne den Zucker erf\u00fcllt wird, kann \"Swissness\" sogar verwendet werden, wenn gar kein Schweizer Zucker im Lebensmittel enthalten ist. Erst wenn ein gewisser Anteil an Schweizer Zucker n\u00f6tig ist, um \"Swissness\" zu erreichen, steht der Hersteller vor einer unternehmerischen Entscheidung. Er kann ausl\u00e4ndischen Zucker verwenden. Dann muss er auf das Schweizerkreuz verzichten, sonst t\u00e4uscht er die Konsumenten. Oder er kauft Schweizer Zucker und holt die \"Swissness\"-Pr\u00e4mie ab. Die \"Swissness\"-Regeln beeinflussen aber die Angebotsstruktur von Zucker in der Schweiz nicht.</p><p>6. Der Bundesrat verficht eine freiheitliche, auf Eigenverantwortung basierende Wirtschaftspolitik. In Sachen Gesundheitsf\u00f6rderung betreibt er \u00d6ffentlichkeitsarbeit und setzt gemeinsam mit Partnern Strategien um. So wird im Rahmen der Strategie zur Pr\u00e4vention nicht\u00fcbertragbarer Krankheiten und der Schweizer Ern\u00e4hrungsstrategie die Initiative Actionsant\u00e9 umgesetzt. Sie motiviert Unternehmen zu freiwilligen Aktionsversprechen, welche die gesunde Wahl im Bereich Ern\u00e4hrung und Bewegung erleichtern sollen. Dies ist unabh\u00e4ngig von der Herkunft des Zuckers.</p><p>Private Initiative teils mit Unterst\u00fctzung des Bundes, zielen auf eine \u00f6kologischere Schweizer Zuckerr\u00fcbenproduktion ab. So hat der Bundesrat z. B. im Rahmen des agrarpolitischen Verordnungspakets 2017 f\u00fcr 2018 die Einf\u00fchrung eines Ressourceneffizienzbeitrags f\u00fcr Zuckerr\u00fcben beschlossen, womit der Pestizideinsatz im Zuckerr\u00fcbenanbau reduziert werden soll.</p><p>Aus obigen Darlegungen geht hervor, dass der Bund kein Zuckermonopol f\u00f6rdert. Die aktuelle St\u00fctzung der Zuckerr\u00fcbenproduktion ist an die Verwendung des Rohstoffs, nicht aber an den Verarbeiter gebunden. Der vom Markt ausgehende wirtschaftliche Druck beg\u00fcnstigte in den Neunzigerjahren die Fusion der beiden Zuckerfabriken und konsolidiert die inl\u00e4ndische Zuckerproduktion weitgehend.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1510704000000)\/","SubmittedBy":"Bertschy Kathrin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517567787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1506643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5010,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}