{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20173973,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20173973,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.3973","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung des individuellen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch \u00fcber Finanzkonten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung von Artikel\u00a019 des Bundesgesetzes \u00fcber den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zu unterbreiten, sodass der konkrete individuelle Rechtsschutz dahingehend verbessert wird, dass bei Glaubhaftmachung der Verletzung wesentlicher Rechtsg\u00fcter kein Informationsaustausch im Einzelfall erfolgen darf.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a019 des Bundesgesetzes \u00fcber den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG; SR 653.1) regelt die Anspr\u00fcche und das Verfahren im Datenschutz der vom Informationsaustausch betroffenen Personen. Nach Absatz\u00a01 stehen ihnen die Rechte zur Verf\u00fcgung, die ihnen das Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1) einr\u00e4umt. Die Bankkundinnen und -kunden k\u00f6nnen vom Finanzinstitut Auskunft verlangen (Art. 8 DSG), um abzukl\u00e4ren, welche Daten das Finanzinstitut bearbeitet und an die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) weitergeleitet hat bzw. weiterleiten lassen will. Sie k\u00f6nnen verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden (Art. 5 DSG). Ist eine vom Austausch betroffene Person mit der Bearbeitung nicht einverstanden, kann sie an ein Zivilgericht gelangen, um den Sachverhalt gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls die Sperrung oder Berichtigung verf\u00fcgen zu lassen (Art. 15 DSG). Die infolge eines gerichtlichen Verfahrens gegebenenfalls berichtigten Daten sind an die ESTV weiterzuleiten, welche diese wiederum an die zust\u00e4ndige ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rde \u00fcbermitteln muss (Art. 19 Abs. 3 AIAG).</p><p>Da die ESTV die Daten des automatischen Informationsaustauschs \u00fcber Finanzkonten (AIA) unver\u00e4ndert an die Partnerstaaten weiterleitet, kann ihr gegen\u00fcber grunds\u00e4tzlich lediglich das Auskunftsrecht geltend gemacht und verlangt werden, dass unrichtige Daten, die auf \u00dcbermittlungsfehlern beruhen, berichtigt werden (vgl. Art. 19 Abs. 2 erster Satz AIAG). Der zweite Satz von Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 AIAG statuiert, dass die vom Datenaustausch betroffenen Personen Anspruch auf Erlass einer Verf\u00fcgung nach Artikel\u00a025a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) haben, sofern die \u00dcbermittlung der (korrekten) Daten f\u00fcr sie Nachteile zur Folge h\u00e4tte, die ihr aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zugemutet werden k\u00f6nnen.</p><p>Hinsichtlich der Entstehungsgeschichte von Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 Satz 2 ist auf Folgendes hinzuweisen: Dieser Satz wurde im Rahmen der Debatten zur Verfassungsm\u00e4ssigkeit des AIA w\u00e4hrend der Beratungen zum AIAG auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens vom 13. August 2015 von Professor Matteotti in den Entwurf des Bundesrates aufgenommen und in der Folge vom Parlament einstimmig verabschiedet.</p><p>Mit dieser Erg\u00e4nzung wollte der Gesetzgeber allf\u00e4llige Unklarheiten im individuellen Rechtsschutz beseitigen. Nach Artikel\u00a021 des Amtshilfe\u00fcbereinkommens (SR 0.652.1) soll dieses Abkommen nicht so ausgelegt werden, als verpflichte es einen Staat, dem Ordre public widersprechende Massnahmen durchzuf\u00fchren. Falls der betroffenen Person durch die \u00dcbermittlung der Kontoinformationen an einen Partnerstaat aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien ein unzumutbarer Nachteil droht, widerspr\u00e4che dies dem Ordre public im Sinne des Amtshilfe\u00fcbereinkommens. In diesem Fall kann sie gest\u00fctzt auf Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 AIAG in Verbindung mit Artikel\u00a025a VwVG von der ESTV den Erlass einer Verf\u00fcgung verlangen. Gegen diese Verf\u00fcgung steht der ordentliche Rechtsweg (vgl. Art. 44ff. VwVG) offen. W\u00fcrde durch die Bekanntgabe der Kontoinformationen die betroffene Person in ihrer Pers\u00f6nlichkeit schwerwiegend gef\u00e4hrdet (z. B. Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung in einem Strafverfahren und im Strafvollzug, wie etwa K\u00f6rperstrafen oder Kollektivstrafen, drohende Todesstrafe oder Verletzung grundlegender Verfahrensprinzipien) oder andere fundamentale Garantien wie die Eigentumsgarantie (z. B. konfiskatorische Besteuerung) bedroht, wird der AIA ausnahmsweise verweigert. Dieses Recht existiert neben den Anspr\u00fcchen, die das Datenschutzrecht einr\u00e4umt. Entgegen anderslautender Auffassungen ist Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 AIAG im System des automatischen Informationsaustauschs spezifisch auf den Individualrechtsschutz zugeschnitten. Im Einzelfall sollen die betroffenen Personen beim Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen den Austausch ihrer Daten mit einer \"Notbremse\" stoppen k\u00f6nnen. Dies gilt unabh\u00e4ngig von der Tatsache, dass die Beurteilung des Global Forum bez\u00fcglich der Vertraulichkeit und der Datensicherheit dem Partnerstaat in allgemeiner Weise attestiert, die Voraussetzungen des \u00dcbereinkommens zu erf\u00fcllen.</p><p>Eine summarische Durchsicht der wissenschaftlichen Publikationen zum AIA zeigt, dass ein gewichtiger Teil der Autoren den in Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 AIAG vorgesehenen Rechtsschutz bei einer verfassungs- und EMRK-konformen Auslegung als gen\u00fcgend erachtet.</p><p>Die Motion verlangt, dass bei \"Glaubhaftmachung der Verletzung wesentlicher Rechtsg\u00fcter\" kein Informationsaustausch im Einzelfall erfolgen darf. Die Forderung, wonach eine drohende Verletzung glaubhaft gemacht werden muss, entspricht materiell weitgehend dem in Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 AIAG Vorgesehenen. Demnach gen\u00fcgt es, wenn die vom AIA betroffenen Personen ihre Einwendungen gegen den Datenaustausch durch objektive Anhaltspunkte, die f\u00fcr die Wahrscheinlichkeit ihrer Darstellungen sprechen, darlegen k\u00f6nnen. Die ESTV w\u00fcrdigt diese Darstellungen im Kontext des Einzelfalls und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Der Datenaustausch wird bis zum Vorliegen eines rechtskr\u00e4ftigen Entscheides aufgeschoben. Von der vorgeschlagenen Begrifflichkeit \"wesentliche Rechtsg\u00fcter\" sind die obengenannten Rechtsg\u00fcter ohne Weiteres erfasst. Insofern erweist sich eine Revision der Norm als unn\u00f6tig. Da der Begriff \"wesentliche Rechtsg\u00fcter\" ein auslegungsbed\u00fcrftiger unbestimmter Rechtsbegriff ist, weist er die anvisierte Klarheit nicht auf. Diese Formulierung k\u00f6nnte zudem zu unabsehbarem rechtlichem Prozessieren f\u00fchren.</p><p>Es erscheint auch aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit nicht angebracht, Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 Satz 2 AIAG zu revidieren, noch bevor diese Bestimmung in der Praxis \u00fcberhaupt Anwendung gefunden hat. W\u00fcrde nun eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, w\u00fcrde f\u00fcr Daten\u00fcbermittlungen im September 2018 (mit den 38 Partnerstaaten, mit denen der AIA ab 2017/18 umgesetzt wird) und voraussichtlich auch f\u00fcr die Daten\u00fcbermittlungen im September 2019 der geltende, von der Bundesversammlung 2015 beschlossene Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 Satz 2 AIAG angewendet werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 AIAG in seiner bestehenden Fassung den vom Datenaustausch betroffenen Personen einen wirksamen Rechtsschutz gew\u00e4hrt, der im Einzelfall bei einer drohenden schwerwiegenden Verletzung rechtsstaatlicher Garantien den Automatismus des Datenaustauschs stoppen kann.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1511308800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1527552000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24|1231|2446","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690555425180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1509580800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen|Internationales Recht|Steuer"}}