{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174006,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174006,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4006","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sind die Anwendungsvoraussetzungen des Zivildienstes angesichts des Rekrutierungsproblems noch vertretbar?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Zivildienst setzt sich zulasten des Milit\u00e4rdienstes immer mehr durch. Dies geschieht im Widerspruch zum Wesen der Schweizer Verfassung und gef\u00e4hrdet die M\u00f6glichkeiten der Armee, die ihr anvertrauten Aufgaben auszuf\u00fchren.</p><p>Der Entscheid des Bundesrates, den Zugang zum Zivildienst zu erschweren, wird begr\u00fcsst. Um klare Diskussionsgrundlagen zu schaffen, wird der Bundesrat dennoch gebeten, sofort die neuesten Statistiken zu liefern. Der Bundesrat wird zudem gebeten aufzuzeigen, wie aus seiner Sicht der Milit\u00e4rdienst ebenso attraktiv sein kann wie der Zivildienst, wenn Letzterer es erlaubt:</p><p>a. problemlos und jederzeit vom Milit\u00e4rdienst zum Zivildienst zu wechseln, nachdem ein Teil der Milit\u00e4rdienstpflicht erf\u00fcllt wurde;</p><p>b. die Region des Vollzugs mehr oder weniger frei zu w\u00e4hlen, inklusive Ausland, was die Armee schlicht nicht bieten kann;</p><p>c. die Zeitr\u00e4ume/Daten des Vollzugs zu w\u00e4hlen, was die Armee schlicht nicht bieten kann;</p><p>d. die Art des Einsatzes zu w\u00e4hlen, was die Armee schlicht nicht bieten kann;</p><p>e. durch die Gleichsetzung der erbrachten Dienstleistung mit einem Praktikum eine berufliche Perspektive zu schaffen, was die Armee schlicht nicht bieten kann.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Zivildienst ist einer von mehreren Faktoren, die Auswirkungen auf den Armeebestand haben. 2017 wurden 6785 Personen zum Zivildienst zugelassen (10 Prozent mehr als im Vorjahr). Davon stellten knapp \u00fcber 40 Prozent das Zulassungsgesuch nach bestandener Rekrutenschule (RS). Der Bundesrat hat am 15. November 2017 das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, ihm bis Ende Oktober 2018 eine Vernehmlassungsvorlage zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG; SR 824.0) zu unterbreiten. Die Revision des ZDG soll zu einer substanziellen Senkung der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst, insbesondere nach absolvierter RS, f\u00fchren.</p><p>Nebst den Abg\u00e4ngen in den Zivildienst beh\u00e4lt der Bundesrat auch die Entwicklung der Tauglichkeitsrate der Stellungspflichtigen und die Zahl der medizinisch entlassenen Diensttauglichen im Auge. Um die Tauglichkeitsquote der Stellungspflichtigen zu stabilisieren und die Zahl der medizinischen Entlassungen aus den RS zu verringern, hat das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport (VBS) Massnahmen mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) eingeleitet. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ihm bis Ende 2020 Bericht zu den Auswirkungen zu erstatten.</p><p>Die in der Interpellation dargestellten Unterschiede bei der Leistung von Milit\u00e4r- und Zivildienst sind dem Bundesrat bekannt. Zum Teil handelt es sich dabei um systemisch bedingte Ungleichheiten, die in Kauf zu nehmen sind. Andere Aspekte will der Bundesrat mit der obenerw\u00e4hnten Teilrevision des ZDG und der WEA korrigieren. Vor diesem Hintergrund antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>a. Milit\u00e4rdienstpflichtige sollen weiterhin jederzeit ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen k\u00f6nnen. Mit den folgenden Massnahmen der Teilrevision des ZDG soll indes die Anzahl Zulassungen nach bestandener RS verringert werden: Mindestanzahl von 150 Zivildiensttagen; Wartefrist von 12 Monaten zwischen Gesuchseinreichung und Zulassung f\u00fcr eingeteilte Angeh\u00f6rige der Armee (RS bestanden) mit Pflicht, weiter Milit\u00e4rdienst zu leisten; keine Zulassung von Angeh\u00f6rigen der Armee mit 0 Restdiensttagen.</p><p>b. Zur Sicherstellung des Vollzugs ist der Zivildienst auf \u00f6ffentliche Institutionen und private Institutionen, die in gemeinn\u00fctziger Weise t\u00e4tig sind, zwingend angewiesen. Die Zahl zur Verf\u00fcgung stehender Einsatzbetriebe k\u00f6nnte zur\u00fcckgehen, wenn diese die Kostenfolgen geografischer Einschr\u00e4nkungen (Zusatzkosten f\u00fcr Unterkunft, Verpflegung und Kostenentsch\u00e4digung f\u00fcr Arbeitsweg der Zivis) nicht zu tragen bereit sind. Der Anteil der Auslandeins\u00e4tze am Total der geleisteten Eins\u00e4tze ist minimal (2016: etwa 0,5 Prozent).</p><p>c. Mit der Teilrevision des ZDG will der Bundesrat die Entscheidfreiheit der Zivildienstpflichtigen zum Zeitpunkt der Zivildienstleistung einschr\u00e4nken. Diesem Zweck dienen die folgenden Massnahmen: Einf\u00fchrung einer j\u00e4hrlichen Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach Zulassung; Gesuchsteller aus der RS m\u00fcssen innerhalb von 12 Monaten mit dem langen Zivildiensteinsatz beginnen. Im Gegenzug wird mit der WEA f\u00fcr Milit\u00e4rdienstleistende eine Flexibilisierung bei der Rekrutierung (neu bis zur Vollendung des 24. Altersjahres) und beim Leisten der RS (bis sp\u00e4testens im 25. Altersjahr) m\u00f6glich.</p><p>d. Milit\u00e4rische Einteilungen erfolgen aufgaben- und bedarfsgesteuert. Individuelle Pr\u00e4ferenzen der Milit\u00e4rdiensttauglichen k\u00f6nnen entsprechend ihrem pers\u00f6nlichen Leistungsprofil nach M\u00f6glichkeit ber\u00fccksichtigt werden. Im Vollzug des Zivildienstes muss systembedingt den Einsatzbetrieben und den Zivildienstpflichtigen mehr Einflussm\u00f6glichkeit gegeben werden, massgeschneiderte L\u00f6sungen zu finden. In dieser Hinsicht haben Zivildienstpflichtige einen Vorteil, der aber die 50 Prozent h\u00f6here Dienstpflichtdauer mitbegr\u00fcndet und so aufgefangen wird.</p><p>e. Bereits nach geltendem Recht sind Zivildiensteins\u00e4tze ausgeschlossen, die prim\u00e4r privaten Zwecken der zivildienstpflichtigen Person, insbesondere der Aus- und Weiterbildung, dienen. Die M\u00f6glichkeiten der Armee, den Milit\u00e4rdienst attraktiver zu machen, hat der Bundesrat in seinem Bericht in Erf\u00fcllung der Postulate 17.3001, \"Wie kann der Mangel an Offizieren behoben werden?\", und 17.3002, \"Den Milit\u00e4rdienst attraktiver machen\", dargelegt.</p><p>Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen weiteren Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"Golay Roger","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516767147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1512000000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Bildung"}}