{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174009,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174009,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4009","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Paradise Papers. Rechtsgrundlagen zur Verh\u00fctung der Korruption im Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, nach dem Vorbild des Bribery Act des Vereinigten K\u00f6nigreiches sowie des Foreign Corrupt Practices Act der USA dem Parlament Rechtsgrundlagen zur Bek\u00e4mpfung der Beihilfe und Verh\u00fctung von Korruption im Ausland vorzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Am 1. Juli 2016 trat das neue Korruptionsstrafrecht in Kraft. Dieses weist aber nach wie vor grosse L\u00fccken auf, wenn es um die Bek\u00e4mpfung von Strukturen geht, die Korruption im Ausland erleichtern. Die Panama Papers, die Paradise Papers und der Fall des 2-Milliarden-Kredites der Credit Suisse und der russischen VTB an Mosambik zeigen die meist sehr verschachtelten Strukturen auf, die zwischen Akteuren in der Schweiz und Korruptionsf\u00e4llen im Ausland errichtet werden, um die R\u00fcckverfolgbarkeit und Strafverfolgung zu erschweren. Bisher gibt es in der Schweiz kaum Verfahren wegen Beihilfe zur Korruption im Ausland. Wer hier Fortschritte erzielen will, muss auch die zwischengeschalteten Strukturen erfassen, die Korruption verschleiern und erleichtern.</p><p>Die Schweiz hat sich mit der Ratifikation des OECD-\u00dcbereinkommens \u00fcber die Bek\u00e4mpfung der Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr verpflichtet, auch die Beihilfe, die Erm\u00e4chtigung und die Verabredung zur Korruption unter Strafe zu stellen. An der Londoner Antikorruptionskonferenz vom Mai 2016 sprach sich die Schweiz daf\u00fcr aus, mehr zur Verh\u00fctung von Korruption beizutragen. Ebenso verpflichtete sich die Schweiz mit der Uno-Agenda 2030 politisch, mehr zum Kampf gegen Korruption, schlechte Regierungsf\u00fchrung und unlautere und illegale Finanzstr\u00f6me zu tun, weil die Ziele der nachhaltigen Entwicklung sonst nicht zu erreichen sind.</p><p>Der UK Bribery Act definiert Beihilfe zur Korruption sehr breit. Er erfasst die Vorteilsgew\u00e4hrung im Ausland und nicht allein Bestechung wie die Schweiz. Nichtbritische Staatsangeh\u00f6rige sind erfasst, wenn sie vom UK aus im Ausland Beihilfe zur Korruption leisten. Das UK verf\u00fcgt zudem \u00fcber eine Anti-Korruptions-Institution, die im In- und Ausland sehr aktiv ist, w\u00e4hrend die Schweizer Beh\u00f6rden an die Firmen appellieren, freiwillig die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.</p><p>Auch der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) der USA erm\u00f6glicht die Strafverfolgung von US-Firmen, die im Ausland Gesch\u00e4fte machen und zu wenig vorkehren, damit ihre Vertreter, Makler, Berater oder sonstigen Vertreter nicht in Korruption verwickelt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Korruptionsstrafrecht wurde in den letzten Jahren mehrmals ge\u00e4ndert und versch\u00e4rft. Die letzte \u00c4nderung, mit der namentlich die Strafbarkeit der Bestechung Privater und der Vorteilsgew\u00e4hrung und -annahme ausgeweitet wurde, ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Die Schweiz hat ausserdem alle einschl\u00e4gigen \u00dcbereinkommen im Bereich der Korruptionsbek\u00e4mpfung ratifiziert, das heisst das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (SR 0.311.56), das \u00dcbereinkommen der OECD \u00fcber die Bek\u00e4mpfung der Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr (SR 0.311.21) und das Strafrechts\u00fcbereinkommen des Europarates \u00fcber Korruption sowie das entsprechende Zusatzprotokoll (SR 0.311.55 und SR 0.311.551). In den periodischen L\u00e4nderexamen, denen sich die Schweiz im Rahmen dieser \u00dcbereinkommen unterzogen hat, hat sich best\u00e4tigt, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Pr\u00e4vention (namentlich Sensibilisierung der Unternehmen), die Gesetzgebung und die wirksame Anwendung der Strafbestimmungen einh\u00e4lt. Aus einem Ende 2017 durch die OECD ver\u00f6ffentlichten Bericht (The Detection of Foreign Bribery, OECD 2017) geht zudem hervor, dass die Schweiz im Bereich der Aufdeckung von Korruption eine proaktive Politik verfolgt. Schliesslich setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene aktiv f\u00fcr die Umsetzung der Agenda 2030 ein, insbesondere in Bezug auf die R\u00fcckerstattung illegal erworbener Verm\u00f6genswerte an die rechtm\u00e4ssigen Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer, die Opfer und den Herkunftsstaat.</p><p>Die Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtstr\u00e4ger ist in der Schweiz bereits nach geltendem Recht strafbar, auch wenn die Taten im Ausland ver\u00fcbt wurden. Dies geht aus mehreren Strafbefehlen hervor, welche die Bundesanwaltschaft in letzter Zeit erlassen hat (siehe T\u00e4tigkeitsbericht 2016 der Bundesanwaltschaft). Im \u00dcbrigen ist der r\u00e4umliche Geltungsbereich des Schweizerischen Strafgesetzbuchs weit gefasst. Die Strafbestimmungen sind anwendbar unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit der T\u00e4terin oder des T\u00e4ters, sobald ein Teil der Taten in der Schweiz ver\u00fcbt wurde. Hat die T\u00e4terin oder der T\u00e4ter das Schweizer B\u00fcrgerrecht, ist kein anderer r\u00e4umlicher Bezug erforderlich. Weist ein Fall von Bestechung im Ausland keinen Ankn\u00fcpfungspunkt zum Schweizer Recht auf, kann der Straftatbestand der Geldw\u00e4scherei trotzdem anwendbar sein, falls die Ertr\u00e4ge aus der Korruption \u00fcber die Schweiz fliessen.</p><p>In der Motion wird auf die Herausforderungen bei der Strafverfolgung hingewiesen, wenn die Akteure f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit verschachtelte, komplexe Strukturen benutzen. Die Antwort w\u00e4re deshalb nicht vollst\u00e4ndig, wenn nicht auch Artikel\u00a0102 Absatz\u00a02 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) zur prim\u00e4ren Unternehmenshaftung erw\u00e4hnt w\u00fcrde, der namentlich auf den Straftatbestand der Bestechung fremder Amtstr\u00e4ger und der Bestechung Privater anwendbar ist. Sobald ein Unternehmen die notwendigen Massnahmen nicht ergriffen hat, um zu verhindern, dass sich einer seiner Mitarbeiter, Angestellten, Makler oder Vermittler im Ausland korrumpierend verh\u00e4lt, k\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden das Unternehmen in der Schweiz verfolgen. In einem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass die Straftat \"innerhalb des Unternehmens\" ver\u00fcbt worden ist. Auf dieser Grundlage sind in der Schweiz bereits mehrere Unternehmen wegen Bestechung fremder Amtstr\u00e4ger strafrechtlich verurteilt worden - was in vielen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern noch nicht geschehen ist.</p><p>Schliesslich ist der Vergleich der Schweizer Gesetzgebung mit Erlassen von L\u00e4ndern, in denen das Regime des Common Law gilt, nicht unproblematisch. Zudem trifft es zwar zu, dass zum Beispiel der Bribery Act des Vereinigten K\u00f6nigreichs die Vorteilsgew\u00e4hrung erfasst; die genannten Erlasse gehen jedoch in einem zentralen Punkt weniger weit als das Schweizer Strafrecht: Anders als Artikel\u00a0322septies StGB beschr\u00e4nken sie sich darauf, die Bestechung im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr zu regeln, sodass sie beispielsweise nicht auf die Bestechung eines ausl\u00e4ndischen Richters anwendbar sind. Eine erneute Revision des Korruptionsstrafrechts ist daher auch im Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen anderer Staaten nicht angezeigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1519171200000)\/","SubmittedBy":"Hadorn Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517866520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1512345600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Strafrecht"}}