{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4036","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Durchsetzung der Kostendeklarationspflicht von Online-Shops im EU-Raum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Schweizer Konsumenten, welche in ausl\u00e4ndischen Online-Shops Waren bestellen, werden h\u00e4ufig nur ungenau \u00fcber Verzollungsbedingungen und anfallende Lieferkosten informiert. Dies betrifft vor allem die bei der Einfuhr in die Schweiz anfallenden Verzollungskosten sowie Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben. H\u00e4ufig ist den Schweizer Konsumenten bei Abschluss des Gesch\u00e4fts gar nicht bewusst, dass diese zus\u00e4tzlichen Kosten den vermeintlichen Preisvorteil eines Online-Einkaufs im Ausland mehr als zunichtemachen.</p><p>Schweizer Spediteure, welche die Waren einf\u00fchren, sind zunehmend gen\u00f6tigt, die Konsumenten in der Schweiz bei Eintreffen der Ware \u00fcber den Mechanismus und die anfallenden Verzollungskosten sowie Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben selbst zu informieren, was wiederum unn\u00f6tige Kosten und administrativen Aufwand generiert. Dabei w\u00e4re das die Aufgabe der ausl\u00e4ndischen Online-Shops. Das macht auch Sinn, denn nur so kann der Konsument noch vor der Bestellung entscheiden, ob er die Ware wirklich im Ausland bestellen will.</p><p>In der Schweiz sind im Online-Handel das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) sowie die Verordnung \u00fcber die Bekanntgabe von Preisen (PBV; SR 942.211) zu beachten. In der Europ\u00e4ischen Union enthalten die Richtlinie \u00fcber die Rechte der Verbraucher (Richtlinie 2011/83/EU) sowie die Richtlinie \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG) entsprechende Regeln.</p><p>Konkret sind Online-Shops, die der europ\u00e4ischen Verbraucherrechte-Richtlinie unterstehen, also insbesondere verpflichtet, den Konsumenten die Leistungs- und Lieferbedingungen anzugeben. Ausserdem ist auf Kosten, welche bei der Einfuhr in die Schweiz anfallen und nicht im Voraus berechnet werden k\u00f6nnen, hinzuweisen und die Art der Preisberechnung zu erkl\u00e4ren.</p><p>Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, Stellung zu nehmen, wie er die Umsetzung der PBV bzw. der Europ\u00e4ischen Verbraucherrechte-Richtlinie f\u00fcr Schweizer Konsumenten, die im Ausland online bestellen, sicherstellt. Insbesondere wird der Bundesrat gebeten, Stellung zu nehmen, wie er sicherstellt, dass Schweizer Konsumenten von ausl\u00e4ndischen Online-Shops rechtzeitig \u00fcber anfallende Verzollungskosten informiert werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Preisbekanntgabeverordnung: Ausl\u00e4ndische Warenanbieter, welche \u00fcber keine rechtliche oder wirtschaftliche Niederlassung in der Schweiz verf\u00fcgen, fallen dennoch in den Anwendungsbereich der Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211), wenn sie mit ihrem Online-Shop eindeutig in der Schweiz ans\u00e4ssige Konsumentinnen und Konsumenten ansprechen. Dies ist beispielsweise bei einer .ch-Domain der Fall. Die Anbieter m\u00fcssen demnach den tats\u00e4chlich zu bezahlenden Preis der Waren in Schweizerfranken bekanntgeben inklusive \u00fcberw\u00e4lzte \u00f6ffentliche Abgaben, Urheberrechtsverg\u00fctungen, vorgezogene Entsorgungsbeitr\u00e4ge sowie weitere nicht frei w\u00e4hlbare Zuschl\u00e4ge jeglicher Art (Art. 3 und 4 PBV). Werden die Schweizer Mehrwertsteuer, die Verzollungskosten und die Z\u00f6lle nicht direkt \u00fcber den Anbieter abgerechnet, ist im Online-Shop leicht sichtbar und gut lesbar auf diese Kosten hinzuweisen, und sie sind zu beziffern, respektive die Berechnungsart ist zu erkl\u00e4ren.</p><p>Das Seco sendet regelm\u00e4ssig Abmahnungen an die ihm gemeldeten ausl\u00e4ndischen Online-Shops, welche mutmasslich gegen die PBV verstossen. Hierzu fordert es bei Online-Shops mit .ch-Domain via Switch die Schweizer Korrespondenzadresse an. Switch kann die .ch-Domain widerrufen, wenn der Halter der Aufforderung innert 30 Tagen nicht nachkommt. Bisher war das Seco mit diesem Vorgehen erfolgreich, und die beanstandeten ausl\u00e4ndischen Anbieter passten ihre Preisbekanntgabe jeweils an. Andernfalls w\u00fcrde eine Verzeigung bei den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden erfolgen, welche f\u00fcr den Vollzug der PBV zust\u00e4ndig sind.</p><p>Aufgrund des stets wachsenden Onlinehandels hat das Seco zudem ein Informationsblatt zum Thema \"Preisbekanntgabe, Werbung sowie ausgew\u00e4hlte Aspekte des Lauterkeitsrechts f\u00fcr den Online-Handel mit Waren\" erarbeitet. Seine Publikation ist nach Konsultation der betroffenen \u00c4mter und interessierten Kreise (Verband des Schweizerischen Versandhandels) f\u00fcr das erste Quartal 2018 geplant. Das Informationsblatt behandelt unter anderem das Thema des grenz\u00fcberschreitenden Online-Handels und enth\u00e4lt praktische Beispiele f\u00fcr die korrekte Preisbekanntgabe.</p><p>Mit der Abmahnung gemeldeter Online-Shops, der Verzeigung bei der kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rde sowie der Publikation eines themenspezifischen Informationsblattes durch das Seco wird sichergestellt, dass die PBV auch im grenz\u00fcberschreitenden Online-Handel eingehalten wird.</p><p>2. EU-Recht: Die Richtlinien 2011/83/EU und 2000/31/EG enthalten unter anderem Informationspflichten zu Fernabsatzvertr\u00e4gen, die auf den Online-Handel Anwendung finden. Die Pflichten bez\u00fcglich Preisangaben entsprechen denjenigen der PBV (Art. 6 Abs. 1 Bst. e RL 2011/83/EU und Art. 5 Abs. 2 RL 2000/31/EG). Die Schweiz als Nichtmitglied der Europ\u00e4ischen Union (EU) und des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes (EWR) verf\u00fcgt \u00fcber keine rechtliche Grundlage, die Anwendung dieser Richtlinien gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Unternehmen sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten der EU sind dagegen neben der Umsetzung dieser Richtlinien \u00fcber die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 zur grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze verpflichtet. Die Richtlinien und die Verordnung gelten sodann im Rahmen des EWR auch f\u00fcr Norwegen, Island und Liechtenstein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1517356800000)\/","SubmittedBy":"de Courten Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690518038700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1512604800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Steuer"}}