{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174054,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174054,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4054","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Warum schreibt der Bundesrat f\u00fcr Wein die Masseinheit Kilogramm vor?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 verschiedene \u00c4nderungen der Weinverordnung verabschiedet. Diese \u00c4nderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Vernehmlassung zu den \u00c4nderungen fand im ersten Halbjahr 2017 statt.</p><p>Eine der vorgesehenen \u00c4nderungen - die Pflicht, die Produktionsrechte ausschliesslich in Kilogramm auszudr\u00fccken - st\u00f6sst in der Schweizer Weinbranche auf Unverst\u00e4ndnis. Heute sind die Kantone frei zu entscheiden, ob die Produktionsrechte in Kilogramm oder in Litern ausgedr\u00fcckt werden, was insofern konsequent ist, als die Kantone auch f\u00fcr die Regelung der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen f\u00fcr Wein zust\u00e4ndig sind.</p><p>Dem Bericht vom 13. Oktober 2017 \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung zufolge haben die folgenden Kreise verlangt, dass die Produktionsrechte in Litern ausgedr\u00fcckt werden d\u00fcrfen: der Schweizerische Weinbauernverband, der Branchenverband Schweizer Reben und Weine, die Vereinigung Schweizer Weinhandel, die Soci\u00e9t\u00e9 des encaveurs de vins suisses, die Vereinigung der Schweizer Weingenossenschaften, die Schweizer Weinhandelskontrolle, die Schenk SA sowie die Kantone Waadt, Genf und Neuenburg.</p><p>Werden die Produktionsrechte in Litern ausgedr\u00fcckt, so erm\u00f6glicht dies den Weinb\u00e4uerinnen und Weinbauern, bei der Pressung die f\u00fcr den betreffenden Jahrgang h\u00f6chstm\u00f6gliche Qualit\u00e4t aus den Trauben herauszuholen. Hinzu kommt, dass die amtliche Kontrolle, die die Schweizer Weinhandelskontrolle nach der Weinlese durchf\u00fchrt, sich auf die eingekellerten Mengen in Litern bezieht. Es w\u00e4re daher logisch, auch bei den Produktionsrechten die Angabe in Litern zu erlauben. Schliesslich wird im Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft vom 23. M\u00e4rz 2016 \u00fcber das Weinkontrollsystem auf keine besonderen Probleme im Zusammenhang mit der Angabe der Produktionsrechte in Litern hingewiesen.</p><p>1. Weshalb hat der Bundesrat entschieden, f\u00fcr die Angabe der Produktionsrechte ausschliesslich die Masseinheit Kilogramm zuzulassen, wo doch alle betroffenen Berufsverb\u00e4nde verlangt hatten, dass die Produktionsrechte in Litern angegeben werden d\u00fcrfen?</p><p>2. Warum hat der Bundesrat die M\u00f6glichkeit, die Produktionsrechte in Litern anzugeben, ausgeschlossen, obwohl mit der Verwendung dieser Masseinheit die Qualit\u00e4t des Weins verbessert werden k\u00f6nnte?</p><p>3. Warum \u00fcberl\u00e4sst der Bundesrat die Kompetenz zu entscheiden, ob die Produktionsrechte in Kilogramm oder in Litern angegeben werden, nicht dem einzelnen Kanton?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit den verabschiedeten \u00c4nderungen der Weinverordnung sollen die Weinlese- und Weinhandelskontrollen effizienter werden und gezielter auf Unternehmen ausgerichtet werden, die signifikante Risiken aufweisen. Sie bringen entscheidende Verbesserungen bei der R\u00fcckverfolgbarkeit der eingekellerten Traubenposten und bei der Kontrolle der Produktionsanforderungen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a021, der von der Revision nicht tangiert wurde, m\u00fcssen die Kantone f\u00fcr Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (KUB/AOC) einen H\u00f6chstertrag in Kilogramm pro Fl\u00e4cheneinheit f\u00fcr die einzelnen zugelassenen Rebsorten festlegen. Der Bundesrat legt f\u00fcr diese H\u00f6chstertr\u00e4ge pro Fl\u00e4cheneinheit eine Obergrenze f\u00fcr weisse Gew\u00e4chse und f\u00fcr rote Gew\u00e4chse fest, die nicht \u00fcberschritten werden darf. Er legt seinerseits H\u00f6chstertr\u00e4ge von Landwein (LW) fest. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a029 - in seiner alten und seiner neuen Fassung - muss die Einkellerin bzw. der Einkellerer bei der Entgegennahme der Traubenlese die Menge in Kilogramm f\u00fcr jeden Traubenposten erfassen. Inhalt und Form des Traubenpasses, d. h. der Bescheinigung des Kantons f\u00fcr die \u00dcberwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Traubenproduktion sowie der R\u00fcckverfolgbarkeit der Traubenlese, sind neu in der Verordnung geregelt. Im Traubenpass sind namentlich die zugelassenen H\u00f6chstmengen ausgedr\u00fcckt in Kilogramm f\u00fcr die erlaubten Weinklassen festgehalten. Der Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft \u00fcber das Weinkontrollsystem zeigte auf, dass in einigen wenigen Kantonen ein Mangel besteht beim Abgleich zwischen den ausgestellten Traubenp\u00e4ssen und den unter diesen Traubenp\u00e4ssen eingekellerten Traubenmengen. Die Kontrolle der H\u00f6chstertr\u00e4ge erfolgte dort nicht auf Stufe des Traubenpasses pro Produzent, sondern auf Stufe der Summe der Traubenp\u00e4sse des einkellernden Handels. Diese Praxis, die mit der Weinverordnung nicht konform geht, gr\u00fcndet darin, dass diese Kantone die H\u00f6chstertr\u00e4ge in Litern pro Quadratmeter festgelegt haben - ein mit der Weinverordnung ebenfalls nicht konformes Vorgehen - und Traubenp\u00e4sse in Litern ausgestellt wurden.</p><p>1./3. Die Festlegung der H\u00f6chstertr\u00e4ge in Kilogramm Trauben pro Fl\u00e4cheneinheit f\u00fcr AOC-Wein ist keine neue Bestimmung der Verordnung. Der Vorschlag, die Produktionsrechte f\u00fcr Trauben im Traubenpass in Litern Wein auszudr\u00fccken, wurde zur\u00fcckgewiesen, da sie mit der bundesrechtlichen Bestimmung \u00fcber die Festlegung der H\u00f6chstertr\u00e4ge in Kilogramm Trauben nicht konform geht und beim Vollzug der Kontrollen wirkungslos ist. K\u00e4me man diesem Vorschlag der Branche nach, w\u00fcrde dies die angestrebte Effizienzsteigerung der Weinlesekontrolle untergraben und f\u00fcr die Kantone, die sich an die Bestimmungen der Weinverordnung halten, einen unerw\u00fcnschten R\u00fcckschritt bedeuten.</p><p>In allen Kantonen ausser den Kantonen Waadt und Genf wurden die H\u00f6chstertr\u00e4ge pro Fl\u00e4cheneinheit und die Traubenmengen in den Traubenp\u00e4ssen f\u00fcr das Jahr 2017 in Kilogramm ausgedr\u00fcckt. Die Umsetzung dieser Bestimmungen, die schon lange bestehen, stellt keinerlei Schwierigkeiten dar; dementsprechend wurden sie bei der Revision der Weinverordnung beibehalten.</p><p>2. Die Erfassung der Traubenposten pro Traubenpass bei der Entgegennahme der Weinlese erfolgt in der Praxis ausschliesslich in Kilogramm. Das Keltern findet erst sp\u00e4ter statt, nachdem die Presse mit Trauben gef\u00fcllt wurde, die - wenn ein Keller Trauben zukauft - unter verschiedenen Traubenp\u00e4ssen im Namen mehrerer Produzentinnen und Produzenten erfasst wurden. Der Entsaftungsgrad der Trauben liegt im Ermessen der Einkellerin bzw. des Einkellerers - eine Entscheidung, die der Weinlesekontrolle nachgelagert ist und die Weinqualit\u00e4t beeinflusst. Die Bemessung der Produktionsrechte im Traubenpass in Litern w\u00fcrde sich auf den Wein beziehen. Sie w\u00fcrde der bundesrechtlichen Bestimmung \u00fcber die H\u00f6chstertr\u00e4ge bei der Traubenproduktion entgegenlaufen und die R\u00fcckverfolgbarkeit bis zu den Traubenposten verunm\u00f6glichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1517356800000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517438940)\/","SubmissionDate":"\/Date(1512950400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Landwirtschaft"}}