{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4055","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit. Die Insolvenzentsch\u00e4digung soll nur ausgerichtet werden, wenn die Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit beauftragt, die Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit die Insolvenzentsch\u00e4digung (IE) nur ausgerichtet wird, wenn die Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung tats\u00e4chlich einbezahlt wurden.</p>","ReasonText":"<p>Der Motion liegen folgende Feststellungen zugrunde:</p><p>1. Die Artikel\u00a051ff. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) sehen vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines zahlungsunf\u00e4higen Arbeitgebers bei der Arbeitslosenversicherung eine IE beanspruchen k\u00f6nnen. Diese deckt die Lohnforderungen f\u00fcr h\u00f6chstens die vier letzten Monate des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.</p><p>2. Punkt B11 des Kreisschreibens des Seco zur IE h\u00e4lt fest, dass Personen, die schwarzarbeiten, Anspruch auf eine IE haben.</p><p>3. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort vom 22. November 2017 auf die Interpellation 17.3700: \"Es ist korrekt, dass im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) der Anspruch von schwarzarbeitenden Personen auf IE nicht explizit erw\u00e4hnt wird. Dennoch besteht keine gesetzliche Grundlage daf\u00fcr, ihnen die Gew\u00e4hrung von IE zu verweigern. Sie haben Anspruch auf IE, sofern sie die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen sowie die im Gesetz abschliessend aufgef\u00fchrten Pflichten erf\u00fcllen. Die Weisungen des Seco stehen im Einklang mit dem Avig, da sie diese Grunds\u00e4tze einhalten.\"</p><p>4. Der Bundesrat sagt in seiner Antwort vom 5. Juli 2017 auf die Interpellation 17.3293: \"F\u00fcr den Bundesrat ist die Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit \u00e4usserst wichtig.\"</p><p>Die Bundesgesetzgebung, wie sie das Seco auslegt, erlaubt die Ausrichtung von IE, auch wenn die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge nicht bezahlt wurden. Mit anderen Worten: Die Ausrichtung von IE an schwarzarbeitende Personen ist zul\u00e4ssig. Der Bundesrat stellt sich hinter die Auslegung des Seco, sagt aber gleichzeitig, die Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit sei ihm sehr wichtig. Das ist inkoh\u00e4rent. Wenn die Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen nicht bezahlt werden, gibt es keinerlei Grund, Entsch\u00e4digungen zulasten der Arbeitslosenversicherung auszurichten, es sei denn, man will die Schwarzarbeit f\u00f6rdern. Die Arbeitslosenversicherung hat Schulden von rund drei Milliarden. Deshalb soll eine IE nur ausgerichtet werden, wenn die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge tats\u00e4chlich bezahlt wurden - genau wie die Taggelder der Arbeitslosenversicherung (nach Art. 8 Avig), die auch nur ausgerichtet werden, wenn die Beitr\u00e4ge bezahlt wurden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auf die G\u00fcltigkeit des Arbeitsvertrags hat es keinerlei Auswirkungen, wenn eine Person \u00fcber keine Arbeitsbewilligung f\u00fcr die Schweiz verf\u00fcgt oder f\u00fcr sie keine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge einbezahlt wurden. Eine schwarzarbeitende Person hat daher f\u00fcr bereits geleistete Arbeit einen Anspruch auf ihren Lohn sowie auf die damit einhergehenden Sozialversicherungsleistungen.</p><p>Dies l\u00e4sst sich aus dem zentralen Grundsatz ableiten, wonach die arbeitnehmende Person als schw\u00e4chere Partei des Arbeitsverh\u00e4ltnisses schutzbed\u00fcrftig ist. Der Gesetzgeber anerkennt denn auch dieses Schutzbed\u00fcrfnis. So hat er den Beh\u00f6rden u. a. die Pflicht auferlegt, die Arbeitnehmenden dar\u00fcber zu informieren, dass sie ihre Anspr\u00fcche gegen\u00fcber Arbeitgebern geltend machen k\u00f6nnen. Ferner wurde den Gewerkschaften das Recht einger\u00e4umt, diesbez\u00fcglich die Arbeitnehmenden zu vertreten. Schliesslich hat der Gesetzgeber die Verwaltung dazu erm\u00e4chtigt, vom Arbeitgeber auch nachtr\u00e4glich noch die entsprechenden Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge einzuverlangen.</p><p>Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, damit schwarzarbeitende Personen keinen Anspruch mehr auf Insolvenzentsch\u00e4digungen (IE) haben. Mit dem geltenden Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) ist das jedoch nicht vereinbar.</p><p>Das Avig setzt weder f\u00fcr Arbeitslosenentsch\u00e4digungen noch f\u00fcr IE die tats\u00e4chliche Einzahlung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge voraus. F\u00fcr die Gew\u00e4hrung dieser Leistungen ist neben den generellen Anspruchsvoraussetzungen ausschlaggebend, ob jemand eine Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt hat, f\u00fcr die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge entrichtet werden m\u00fcssen. Diese Regel erkl\u00e4rt sich dadurch, dass gem\u00e4ss der Gesetzgebung \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung die effektiven Beitr\u00e4ge auf dem individuellen Konto der Arbeitnehmenden fr\u00fchestens zu Beginn des folgenden Beitragsjahres ersichtlich sind. Aus diesem Grund k\u00f6nnen die Ausgleichskassen am Tag, an dem Arbeitslosenversicherungsleistungen beantragt werden, die Einzahlung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge f\u00fcrs laufende Jahr nicht best\u00e4tigen. Die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene Massnahme l\u00e4sst sich deshalb gar nicht umsetzen.</p><p>Es ist nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, Schwarzarbeitskontrollen durchzuf\u00fchren und Sanktionen wegen Schwarzarbeit auszusprechen. Stossen die Durchf\u00fchrungsstellen der Arbeitslosenversicherung jedoch auf Anhaltspunkte, welche auf Schwarzarbeit hinweisen, m\u00fcssen sie das f\u00fcr Schwarzarbeit zust\u00e4ndige kantonale Kontrollorgan dar\u00fcber informieren. Dieses wird dann die notwendigen Schritte einleiten. Ein m\u00f6glicher Anhaltspunkt kann sein, dass keine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge einbezahlt wurden.</p><p>Stellt die daf\u00fcr zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde das Vorliegen von Schwarzarbeit fest, droht dem Arbeitgeber, der keine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge einbezahlt hat oder der einer Person aus einem Drittstaat ohne Arbeitsbewilligung eine Erwerbst\u00e4tigkeit verschafft hat, eine Geld- oder auch eine h\u00e4rtere Strafe. Die arbeitnehmende Person, die keine Arbeitsbewilligung besitzt, riskiert eine Busse, wenn sie aus der EU/Efta stammt, bzw. eine Freiheitsstrafe oder sogar die Ausschaffung aus der Schweiz, wenn sie aus einem Drittstaat kommt.</p><p>Die Bundesgesetzgebung umfasst somit sowohl Massnahmen zum Schutz der rechtm\u00e4ssigen Arbeitnehmeranspr\u00fcche f\u00fcr geleistete Arbeit - auch wenn es sich um Schwarzarbeit handelt - als auch Instrumente zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmende bei Verst\u00f6ssen gegen die Sozialversicherungs- und die Ausl\u00e4ndergesetzgebung bestraft werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Arbeitslosenkasse, die die Arbeitnehmenden entsch\u00e4digt, ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, sich in der Folge gegen den Arbeitgeber zu wenden, um mithilfe des Betreibungs- und Konkursrechts die R\u00fcckerstattung der gew\u00e4hrten Leistungen einzufordern. Ausserdem f\u00f6rdert die Entsch\u00e4digung dieser Arbeitnehmenden - anders als es der Motion\u00e4r darstellt - keineswegs die Schwarzarbeit. Denn der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, der Arbeitslosenkasse die ausbezahlte IE zur\u00fcckzuerstatten. Der Arbeitgeber und die arbeitnehmende Person riskieren vielmehr auch eine Meldung an das f\u00fcr Schwarzarbeit zust\u00e4ndige kantonale Kontrollorgan. Dies kann strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen sowie f\u00fcr den Arbeitgeber die Pflicht, die unterlassenen Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen nachzuholen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1517356800000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517417477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1512950400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}