{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4056","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Arbeitslosenversicherung. Insolvenzentsch\u00e4digung nur mit dem Beweis, dass gegen\u00fcber dem zahlungsunf\u00e4higen Arbeitgeber Lohnforderungen bestehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit die Insolvenzentsch\u00e4digung nach Arbeitslosenversicherungsgesetz nur ausgerichtet wird, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer beweist, dass sie oder er tats\u00e4chlich beim zahlungsunf\u00e4higen Arbeitgeber eine Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt hat und gegen\u00fcber diesem eine Lohnforderung hat.</p>","ReasonText":"<p>Der Motion liegen folgende Feststellungen zugrunde:</p><p>1. Die Artikel\u00a051ff. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) sehen vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines zahlungsunf\u00e4higen Arbeitgebers bei der Arbeitslosenversicherung eine Insolvenzentsch\u00e4digung (IE) beanspruchen k\u00f6nnen. Diese deckt die Lohnforderungen f\u00fcr h\u00f6chstens die vier letzten Monate des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.</p><p>2. Artikel\u00a074 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv) sagt: \"Die Kasse darf eine Insolvenzentsch\u00e4digung nur ausrichten, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnforderung glaubhaft macht.\"</p><p>3. In Punkt B15 des Kreisschreibens des Seco zur Insolvenzentsch\u00e4digung ist zu lesen: \"Die Kasse darf IE nur ausrichten, wenn die arbeitnehmende Person ihre Lohnforderung glaubhaft macht. (...) Da ein vollst\u00e4ndiger Beweis nicht immer zu Beginn des Verfahrens erbracht werden kann, bezeichnet der Begriff des Glaubhaftmachens eine Zwischenstufe zwischen blossem Behaupten und voller Beweisf\u00fchrung.\"</p><p>4. Im Kanton Waadt l\u00e4uft ein Strafverfahren gegen Arbeitgeber und Gewerkschaftssekret\u00e4re aus dem Bausektor, die verd\u00e4chtigt werden, die Arbeitslosenversicherung betrogen zu haben, indem sie f\u00fcr fiktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Insolvenzentsch\u00e4digung beanspruchten.</p><p>Nach geltendem Recht sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die um IE ersuchen, nicht verpflichtet nachzuweisen, dass sie gegen\u00fcber dem zahlungsunf\u00e4higen Arbeitgeber Lohnforderungen haben. Um IE zu bekommen, reicht es, die Lohnforderung glaubhaft oder wahrscheinlich zu machen. Eine solche Regelung erh\u00f6ht die Gefahr, dass eine Arbeitslosenkasse fiktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nie beim zahlungsunf\u00e4higen Arbeitgeber eine Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt haben, IE ausrichtet. Dies hat sich j\u00fcngst so im Kanton Waadt zugetragen. Darum ist die geltende Regelung so anzupassen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die um IE ersuchen, das Bestehen einer Lohnforderung beweisen m\u00fcssen. Dadurch verringert sich die Missbrauchsgefahr erheblich, ohne dass der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Recht auf IE haben, geschm\u00e4lert wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die im Kanton Waadt er\u00f6ffnete Strafuntersuchung gegen Arbeitgeber aus der Baubranche, die des Betrugs an der Arbeitslosenversicherung verd\u00e4chtigt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine definitiven Schlussfolgerungen ziehen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.</p><p>Die Nachforschungen des Seco haben ergeben, dass bei diesen Antr\u00e4gen auf Insolvenzentsch\u00e4digung (IE), die f\u00fcr die Arbeitnehmenden der betroffenen Unternehmen eingereicht wurden, der Nachweis f\u00fcr get\u00e4tigte Arbeit erbracht wurde, aber wahrscheinlich gef\u00e4lscht war. Auch mit strengeren Beweisauflagen h\u00e4tte sich dieser mutmassliche Betrugsfall somit nicht vermeiden lassen.</p><p>Damit ein Anspruch auf IE anerkannt wird, reicht gem\u00e4ss der Arbeitslosenversicherungsverordnung die Glaubhaftmachung. Grund daf\u00fcr ist, dass die Arbeitnehmenden ihre Lohnforderung f\u00fcr die geleistete Arbeit oftmals nicht beweisen k\u00f6nnen, da sie keinen Zugang zu internen Dokumenten des Unternehmens haben. Das Ziel der IE ist, Arbeitnehmenden, die Lohnausst\u00e4nde infolge der Zahlungsunf\u00e4higkeit ihres Arbeitgebers haben, zu erlauben, trotzdem ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Deshalb m\u00fcssen IE rasch ausbezahlt werden k\u00f6nnen.</p><p>Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeitslosenkasse keine \u00dcberpr\u00fcfungen bei den Arbeitnehmenden vornehmen muss. Die Arbeitnehmenden m\u00fcssen der Arbeitslosenkasse alle Unterlagen vorlegen, die ihre Lohnforderungen glaubhaft machen. N\u00f6tigenfalls muss auch der Arbeitgeber dazu beitragen. Glaubhaft ist eine Lohnforderung f\u00fcr geleistete Arbeit beispielsweise, wenn ein Arbeitsvertrag oder auch Arbeitszeitnachweise, Zahlungsbelege, Kontoausz\u00fcge, eine Schuldanerkennung des Arbeitgebers, eine Best\u00e4tigung des Betreibungs- und Konkursamtes oder Erkl\u00e4rungen von ehemaligen Vorgesetzten oder Mitarbeitenden vorgelegt werden k\u00f6nnen. Kann die arbeitnehmende Person keine Belege vorweisen oder sind diese nicht ausreichend, lehnt die Arbeitslosenkasse den Antrag auf IE ab. Das Prinzip der \u00fcberwiegenden Wahrscheinlichkeit findet im Bereich der Sozialversicherungen Anwendung, sofern ein strikter Beweis nicht m\u00f6glich ist.</p><p>Von den Arbeitnehmenden zu verlangen, dass sie den strikten Beweis erbringen, tats\u00e4chlich gearbeitet und deshalb eine offene Lohnforderung zu haben, k\u00f6nnte den Zugang zu IE deutlich erschweren, wenn nicht sogar verunm\u00f6glichen. Dies w\u00fcrde jenen schaden, die - auch wenn sie tats\u00e4chlich gearbeitet haben - aus Gr\u00fcnden, auf die sie keinen Einfluss haben, den Beweis f\u00fcr die geleistete Arbeit nicht erbringen k\u00f6nnen. Somit m\u00fcssten die Arbeitnehmenden als schw\u00e4chere Partei im Arbeitsvertrag das Risiko der Zahlungsunf\u00e4higkeit ihres Arbeitgebers mittragen. Genau dies soll aber mit den IE vermieden werden.</p><p>Der mutmassliche Betrugsfall im Kanton Waadt h\u00e4ngt wahrscheinlich eher mit dem generellen Problem missbr\u00e4uchlicher Konkurse zusammen. Der Bundesrat pr\u00fcft momentan verschiedene M\u00f6glichkeiten, um zu verhindern, dass das Konkursverfahren von Unternehmen missbr\u00e4uchlich verwendet wird, die sich auf diese Art ihren gesetzlichen Verpflichtungen entziehen wollen, insbesondere gegen\u00fcber ihren Mitarbeitenden (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Motionen Schwab 17.3759 und Feller 17.3760).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1517356800000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517397227)\/","SubmissionDate":"\/Date(1512950400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}