{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174067,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174067,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4067","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist der Bundesrat sicher, dass alle AHV- und IV-Renten in jedem Einzelfall pr\u00e4zise berechnet werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ist das zentrale Vollzugsorgan des Bundes in den Bereichen AHV, IV und Erg\u00e4nzungsleistungen (EO). Sie ist Teil der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung im Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD).</p><p>1995 hat die ZAS eine Informatikanwendung zur Vereinfachung der Berechnung der Renten eingef\u00fchrt, das Acor (Expertensystem zur Berechnung und Festsetzung der Leistungen). Nach Artikel\u00a063 des AHV-Gesetzes sind die Ausgleichskassen f\u00fcr die Berechnung der Renten zust\u00e4ndig. In der Praxis st\u00fctzen sie sich aber offenbar auf das Acor. Die Aufsicht \u00fcber die Ausgleichskassen \u00fcbt das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen aus, das zum Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) geh\u00f6rt.</p><p>Der \"Tages-Anzeiger\" hat am 12. Dezember 2017 in einem Artikel gezeigt, dass Acor bei Weitem nicht unfehlbar ist. Dieses System integriert nicht alle Parameter, die im Einzelfall f\u00fcr die pr\u00e4zise Berechnung der Renten erforderlich sind. Allein 2017 mussten 19 Fehler, die auf die Funktionsweise von Acor zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, korrigiert werden. Die Wahrscheinlichkeit ist deshalb gross, dass gegenw\u00e4rtig zahlreiche Renten bezahlt werden, die gemessen an der geltenden Regelung zu hoch oder zu tief sind.</p><p>1. Wozu dient Acor? Wie h\u00e4ufig und unter welchen Voraussetzungen st\u00fctzen sich die Ausgleichskassen f\u00fcr die Berechnung der Renten auf dieses System?</p><p>2. K\u00f6nnen mit Acor alle Renten in jedem Einzelfall exakt berechnet werden? Wenn nein, wie h\u00e4ufig musste das Acor-System in den vergangenen Jahren angepasst werden?</p><p>3. Spielen die vorgenommenen Anpassungen des Acor-Systems nur f\u00fcr die k\u00fcnftigen Renten eine Rolle, oder werden damit verbunden die bereits festgelegten Renten von Amtes wegen revidiert, wenn sie falsch berechnet wurden?</p><p>4. Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat die Zahl der Renten, die gegenw\u00e4rtig auf einer fehlerhaften Berechnung beruhen?</p><p>5. Wer ist f\u00fcr die Sicherstellung des guten Funktionierens von Acor zust\u00e4ndig? Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen oder die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung?</p><p>6. Ist es wirklich effizient, den Vollzug im Bereich der AHV, der IV und der EO sowohl dem EDI als auch dem EFD zu \u00fcbertragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Berechnung und Festsetzung der AHV- und IV-Renten durch die Ausgleichskassen ist ein Massengesch\u00e4ft. Um die Berechnung der Renten automatisiert vornehmen zu k\u00f6nnen, hat die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) im Rahmen der 10. AHV-Revision ab 1996 die Software Acor (aide au calcul et \u00e0 l'octroi des rentes) entwickelt. Diese wird heute von allen Ausgleichskassen standardm\u00e4ssig eingesetzt. Die ZAS stellt das Programm den Ausgleichskassen unentgeltlich zur Verf\u00fcgung. Verantwortlich f\u00fcr die Berechnung und Auszahlung der Renten bleibt aber die jeweils zust\u00e4ndige Ausgleichskasse. Die Automatisierung und Vereinheitlichung der Rentenberechnung durch Acor hat nicht nur zu einer Effizienzsteigerung gef\u00fchrt, sondern auch die Qualit\u00e4t der Durchf\u00fchrung verbessert sowie die Kontrolle \u00fcber diese erleichtert.</p><p>2. Acor ist in der Lage, die \u00fcberwiegende Anzahl der Rentenf\u00e4lle zu berechnen. Obwohl Acor stets weiterentwickelt wird, kann es bei sehr seltenen Fallkonstellationen m\u00f6glich sein, dass eine Berechnung nicht vollst\u00e4ndig mit Acor vorgenommen werden kann. Solche F\u00e4lle m\u00fcssen durch die Ausgleichskassen manuell berechnet werden. Im Rahmen eines strukturierten Meldeverfahrens k\u00f6nnen die Ausgleichskassen solche Fallkonstellationen der ZAS mitteilen, welche diese bei der n\u00e4chsten Anpassung in Acor programmiert. Die ZAS liefert daher in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden Updates von Acor aus, damit die Software fachlich wie auch technisch stets auf dem neuesten Stand ist. In den letzten Jahren hat die ZAS in der Regel alle zwei bis vier Monate eine neue Version von Acor zur Verf\u00fcgung gestellt.</p><p>3. Die ZAS passt Acor auch bei Gesetzes-, Verordnungs- oder Weisungs\u00e4nderungen sowie bei Gerichtsentscheiden mit Auswirkungen auf die Renten an. Diese Anpassungen betreffen praktisch immer nur k\u00fcnftige oder laufende Renten ab Inkrafttreten der \u00c4nderung. Ausgenommen sind \u00c4nderungen, welche durch den Gesetzgeber r\u00fcckwirkend in Kraft gesetzt werden.</p><p>Stellen die Ausgleichskassen fest, dass Renten aufgrund von falschen Eingabeparametern oder unvollst\u00e4ndigen Angaben seitens der Versicherten falsch berechnet wurden, sind sie aufgrund von Artikel\u00a053 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) verpflichtet, die Korrekturen von Amtes wegen r\u00fcckwirkend vorzunehmen.</p><p>4. Die Anpassung von laufenden Renten geh\u00f6rt f\u00fcr die Ausgleichskassen zum Tagesgesch\u00e4ft und kann aus den verschiedensten Gr\u00fcnden erfolgen. Nebst Ver\u00e4nderungen in den pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen der Versicherten (z. B. Zivilstandswechsel) geh\u00f6ren dazu auch Anpassungen, welche aufgrund von unvollst\u00e4ndigen oder unzutreffenden Angaben seitens der Versicherten vorgenommen werden m\u00fcssen. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine Angaben \u00fcber falsch berechnete Renten, die auf allf\u00e4llige Fehler in der Programmierung von Acor zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Zudem wird heute immer noch eine grosse Zahl von Renten ausbezahlt, die in der Vergangenheit nicht mit Acor, sondern manuell oder mit anderen Berechnungsprogrammen berechnet worden sind.</p><p>5./6. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Durchf\u00fchrung der AHV ist zust\u00e4ndig daf\u00fcr, dass die in Acor programmierten Fallkonstellationen den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Das BSV ordnet auch Acor-Anpassungen an, wenn es Kenntnis von einem Korrekturbedarf erh\u00e4lt. Da die ZAS organisatorisch der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung unterstellt ist, tr\u00e4gt diese die Verantwortung f\u00fcr den Betrieb und die Verf\u00fcgbarkeit von Acor. Diese Trennung in eine Fach- und Dienstaufsicht ist gesetzlich vorgesehen und hat sich bew\u00e4hrt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1519171200000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517228160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513036800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}