{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4077","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Kantonen und Bund. Was tut der Bund, um den nationalen Zusammenhalt zu gew\u00e4hrleisten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Welches sind in den Augen des Bundesrates die Herausforderungen und Grunds\u00e4tze bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen?</p><p>2. Inwieweit wird der Bund daf\u00fcr sorgen, dass sich die Lage der ressourcenschwachen Kantone nicht verschlechtert?</p><p>3. Laut Bericht Marty, den die Kantone in Auftrag gaben, erzielt der Bund mit der Reform Einsparungen von mehreren Hundert Millionen Franken. Ist der Bundesrat bereit, diesen Betrag ganz oder teilweise den Kantonen zukommen zu lassen, um den nationalen Zusammenhalt zu gew\u00e4hrleisten oder gar zu verst\u00e4rken?</p>","ReasonText":"<p>Der neugestaltete Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Aufgrund des Berichtes Marty, den die Konferenz der Kantonsregierungen in Auftrag gegeben hatte, haben die Kantone einen Kompromiss verabschiedet. Gem\u00e4ss diesem Kompromiss sollen alle Kantone aufgrund des Finanzausgleichs mindestens 86,5 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung aller Kantone erreichen. Vier Nehmerkantone (FR, VS, NE und JU) sind mit dieser L\u00f6sung nicht einverstanden. Sie verl\u00f6ren damit zu viel. Der Kanton Bern, auch er ein Nehmerkanton, hat sich der Stimme enthalten.</p><p>Um das Projekt zu diskutieren, wurde auf Anregung des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes eine Arbeitsgruppe geschaffen. Darin vertreten waren sowohl der Bund als auch die Kantone. Laut Bericht Marty w\u00fcrden die Geberkantone mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs gegen 2022 j\u00e4hrlich um die 300 Millionen Franken sparen. Die Folgeeinsparungen beim Bund beliefen sich auf j\u00e4hrlich rund 400 Millionen Franken. </p><p>Der Bericht Marty sieht vor, dass die Einsparungen des Bundes den Kantonen zur Verf\u00fcgung gestellt w\u00fcrden. Zu diesem Vorschlag hat der Bundesrat bisher nicht Stellung genommen. Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist einer der Hauptpfeiler unseres politischen Systems. Dank ihm lassen sich zu grosse finanzielle Ungleichgewichte vermeiden. Der Finanzausgleich leistet damit einen sehr wichtigen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt. Darum muss der neugestaltete Finanzausgleich es erm\u00f6glichen, dass die positiven Auswirkungen dieses Systems f\u00fcr das ganze Land erhalten bleiben und vom Bundesrat mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Beim Finanzausgleich geht es um die kantonale Finanzautonomie; er ist deshalb ein Schl\u00fcsselelement f\u00fcr den F\u00f6deralismus und den nationalen Zusammenhalt. Der Bundesrat hat am 6. September 2017 beschlossen, den Vorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich vertieft zu pr\u00fcfen. Der Bundesrat ist mit dem zentralen Anliegen des Vorschlags, d. h. der Gew\u00e4hrleistung einer Mindestausstattung in H\u00f6he von 86,5 Prozent des Schweizer Durchschnitts f\u00fcr den ressourcenschw\u00e4chsten Kanton, einverstanden. Der aktuell geltende Wert stiege damit von 85 auf 86,5 Prozent, was die gebundenen Ausgaben des Bundes langfristig erh\u00f6ht. Ziel des Vorschlags ist es, die gegenw\u00e4rtige Methode zur Berechnung des Finanzausgleichs so anzupassen, dass sich die Ausgleichszahlungen st\u00e4rker nach der Entwicklung der Disparit\u00e4ten zwischen den Kantonen richten. Nach Ansicht des Bundesrates muss eine allf\u00e4llige Reform des Finanzausgleichs unbedingt die in Artikel\u00a02 Filag verankerten Ziele wahren, insbesondere den Kantonen eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen gew\u00e4hrleisten und die Unterschiede in der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern.</p><p>2. Der Vorschlag der KdK weist f\u00fcr die ressourcenschwachen Kantone Vorteile auf, denn die minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen w\u00e4re anders als beim heutigen System nicht mehr nur ein angestrebtes Ziel, sondern sie w\u00e4re gesetzlich garantiert. 2010 und 2011 fiel die Ausstattung des finanzschw\u00e4chsten Kantons unter den angestrebten Wert (85 Prozent); mit einer garantierten Mindestausstattung k\u00f6nnte sich so etwas nicht wiederholen. Zudem soll die H\u00f6he dieser Ausstattung angehoben werden. Dem ressourcenschw\u00e4chsten Kanton w\u00fcrden Ausgleichszahlungen garantiert, die ihm erm\u00f6glichen, nicht mehr 85 Prozent, sondern 86,5 Prozent der landesweiten durchschnittlichen Finanzausstattung zu erreichen.</p><p>3. Es ist im Rahmen der Vorschl\u00e4ge der Arbeitsgruppe Marty nicht korrekt, von einer Entlastung des Bundes zu sprechen. Mit der Erh\u00f6hung des Zielwertes f\u00fcr den Ressourcenausgleich werden der Bund und die ressourcenstarken Kantone deutlich st\u00e4rker belastet, als dies mit dem geltenden Gesetz vorgesehen ist. Zwar werden die Ziele des Finanzausgleichs heute wegen einer zu hohen Dotierung mehr als erreicht. Anl\u00e4sslich der n\u00e4chsten Anpassung w\u00e4re aber eine Anpassung an die Zielsetzung unumg\u00e4nglich gewesen. Der Bundesrat teilt deshalb die Ansicht nicht, dass der Bund die 280 Millionen Franken voraussetzungslos den Kantonen zukommen lassen soll. Da die Kantone in vielen anderen Bereichen eine h\u00f6here Bundesbeteiligung fordern, haben Bund und Kantone eine Arbeitsgruppe gebildet, welche eine Gesamtsicht \u00fcber die Gesch\u00e4fte erstellen soll, die f\u00fcr diese Akteure erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Diese vom Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes pr\u00e4sidierte Arbeitsgruppe ist parit\u00e4tisch aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzt. Der Bundesrat wird den Ergebnissen der Arbeitsgruppe bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Finanzausgleich Rechnung tragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"H\u00eache Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1519603200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110405473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513036800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}