{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174110,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174110,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4110","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Schlichtungsverfahren. Vereinfachung des Verfahrens bei angek\u00fcndigter S\u00e4umnis","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der bevorstehenden \u00c4nderung der Zivilprozessordnung (ZPO) die M\u00f6glichkeit zu pr\u00fcfen, dass die Schlichtungsbeh\u00f6rde der klagenden Partei die Klagebewilligung ohne Durchf\u00fchrung einer Schlichtungsverhandlung erteilen kann, wenn die beklagte Partei nach Erhalt der Vorladung ihre S\u00e4umnis mitgeteilt hat.</p>","ReasonText":"<p>Mit der ZPO ist der Grundsatz verankert worden, dass vor dem ordentlichen Verfahren ein Schlichtungsverfahren durchgef\u00fchrt wird. Dieses lobenswerte Ziel verfehlt jedoch seinen Zweck komplett, wenn die beklagte Partei nicht zur Schlichtungsverhandlung erscheint. </p><p>In diesen F\u00e4llen f\u00fchrt die Schlichtung lediglich zu einer Verl\u00e4ngerung des Verfahrens um mehrere Wochen oder gar Monate - ohne die M\u00f6glichkeit, dass die Parteien sich g\u00fctlich einigen k\u00f6nnen.</p><p>Es ist aber nicht ungew\u00f6hnlich, dass die beklagte Partei \u00fcber ihre Vertretung ihr Fernbleiben von der Schlichtungsverhandlung im Voraus ank\u00fcndigt. In diesen F\u00e4llen muss die Schlichtungsbeh\u00f6rde eine nutzlose Schlichtungsverhandlung einberufen, deren Ausgang allen bekannt ist. Die klagende Partei muss auf die Schlichtungsverhandlung warten, von der sie weiss, dass sie dann nicht durchgef\u00fchrt wird, und eigens anreisen, um die Klagebewilligung zur Fortsetzung des Verfahrens zu erhalten, die ihr auch per Post zugestellt werden k\u00f6nnte.</p><p>Um die Arbeit der Justiz zu erleichtern, die Verfahrenskosten f\u00fcr die Prozessparteien zu senken und die Verfahrensdauer zu verk\u00fcrzen, wird vorgeschlagen, dass die Schlichtungsbeh\u00f6rde die Klagebewilligung direkt erteilen kann, wenn die beklagte Partei ihr Fernbleiben von der Schlichtungsverhandlung ank\u00fcndigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) schweizweit grunds\u00e4tzlich obligatorisch eingef\u00fchrte Schlichtungsverfahren hat sich in der Praxis bew\u00e4hrt. Das zeigt sich daran, dass im Schlichtungsverfahren Erfolgsquoten von knapp 50 bis zu 80 Prozent f\u00fcr Erledigungen durch Einigung der Parteien (Anerkennung, R\u00fcckzug, Vergleich usw.) erreicht werden. Dies f\u00fchrt zu einer raschen, effizienten und kosteng\u00fcnstigen Streiterledigung im Interesse s\u00e4mtlicher Beteiligter.</p><p>Im Rahmen der Anpassungsarbeiten der ZPO, welche in Erf\u00fcllung der Motion der RK-S 14.4008, \"Anpassung der Zivilprozessordnung\", derzeit laufen, geht es nach Ansicht des Bundesrates unter anderem gerade darum, dieses bew\u00e4hrte Schlichtungsverfahren weiter zu st\u00e4rken und auszubauen, wie dies teilweise bereits verlangt wurde (vgl. z. B. Standesinitiative Bern 16.302, \"Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung ausbauen\"). Entsprechende Vorschl\u00e4ge wird der Bundesrat mit seiner Vernehmlassungsvorlage voraussichtlich im Februar 2018 pr\u00e4sentieren. Ob und inwiefern das Schlichtungsverfahren angepasst werden soll, wird somit Gegenstand der Vernehmlassung sein. Die vom Postulat verlangte besondere Pr\u00fcfung h\u00e4lt der Bundesrat daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht f\u00fcr notwendig.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates weist die vom Postulat geforderte faktische Aufweichung der Erscheinenspflicht der Parteien zudem in die falsche Richtung und w\u00e4re gar kontraproduktiv: Der Erfolg des Schlichtungsverfahrens beruht gerade darauf, dass m\u00f6glichst alle Parteien pers\u00f6nlich oder aber ausnahmsweise geh\u00f6rig vertreten erscheinen, was erfahrungsgem\u00e4ss oft auch in F\u00e4llen gelingt, wo anf\u00e4nglich Zweifel am Erscheinen der beklagten Partei bestehen. Zudem w\u00fcrde mit der vorgeschlagenen einfachen Entschuldigungsm\u00f6glichkeit der beklagten Partei auch die M\u00f6glichkeit der Schlichtungsbeh\u00f6rde zum Urteilsvorschlag und zum Entscheid erheblich geschw\u00e4cht. Demgegen\u00fcber erscheinen die erw\u00e4hnten m\u00f6glichen Kosten- und Zeitersparnisse nach Ansicht des Bundesrates zu gering.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517479857)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513123200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht|Gerichtswesen"}}