{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174125,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174125,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4125","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kampf gegen Extremismus in der Armee. Verbesserung der rechtlichen Grundlagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die heute beschr\u00e4nkten Handlungsm\u00f6glichkeiten der Armee zur Bek\u00e4mpfung und Ahndung von Extremismus in ihren Reihen verbessert werden.</p>","ReasonText":"<p>Der am 25. April 2017 publizierte T\u00e4tigkeitsbericht der Fachstelle Extremismus in der Armee zeigt auf, dass die Armee - durchaus als Spiegelbild unserer Gesellschaft - mit Extremismus konfrontiert ist. Insbesondere Rechtsextremismus und Dschihadismus geh\u00f6ren zu den wesentlichen Herausforderungen. Die Schweizer Armee duldet im Rahmen ihrer Null-Toleranz-Strategie grunds\u00e4tzlich keine extremistische Geisteshaltung. </p><p>In Bezug auf die Massnahmen sind ihr aber oftmals die H\u00e4nde gebunden, und die geltende Rechtsordnung beschr\u00e4nkt ihre Handlungsm\u00f6glichkeiten. Dies best\u00e4tigt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation der BDP-Fraktion 17.3756 vom 27. September 2017.</p><p>Schwierigkeiten bestehen beispielsweise darin, dass radikales Gedankengut allein keinen Ausschlussgrund bedeutet und nur der gewaltt\u00e4tige Extremismus strafbar ist. Ebenso hat die Armee zwar Einblick ins Strafregister, aber h\u00e4ngige Strafverfahren d\u00fcrfen mangels der erforderlichen Rechtsgrundlage nicht direkt der Armee gemeldet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Unterschied zum strafbaren gewaltt\u00e4tigen Extremismus sind reine Gesinnungsideologien grunds\u00e4tzlich nicht strafbar. Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie Meinungs- und Informationsfreiheit werden durch die Bundesverfassung gew\u00e4hrleistet. Allerdings kann unter Umst\u00e4nden Artikel\u00a0261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) oder Artikel\u00a0171 des Milit\u00e4rstrafrechts (MStG; SR 321.0) angewendet werden, um Meinungen zu verfolgen oder zu ahnden, die als diskriminierend betrachtet werden k\u00f6nnen.</p><p>Die von der allgemeinen Wehrpflicht und vom Milizgedanken gepr\u00e4gte Armee als Spiegelbild der Zivilgesellschaft hat sich im Rechtsstaat grunds\u00e4tzlich an denselben Kriterien zu orientieren. So hat die Armee beschr\u00e4nkten Spielraum, zu verhindern, dass Personen mit extremistischer Gesinnung ohne vorg\u00e4ngige Gewaltmanifestierung Dienst leisten oder zu Kaderfunktionen bef\u00f6rdert werden.</p><p>Die Armee verf\u00fcgt aber mit den bestehenden Rechtsgrundlagen \u00fcber zweckdienliche Instrumente im Kampf gegen Extremismus. </p><p>So f\u00fchren die Fachstellen Personensicherheitspr\u00fcfung (PSP) des VBS und der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Bundes PSP gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und Milit\u00e4rgesetz (nur VBS) durch.</p><p>Seit 2011 m\u00fcssen s\u00e4mtliche Stellungspflichtigen eine PSP nach Milit\u00e4rgesetz (MG; SR 510.10) durchlaufen (Gewaltpotenzialpr\u00fcfung im Zusammenhang mit der Abgabe einer Waffe). Eine manifeste radikale Gesinnung kann bei der Beurteilung eines m\u00f6glichen Sicherheitsrisikos unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls als ein Element im Gesamtkontext mindestens mitber\u00fccksichtigt werden. Der aktuelle Revisionsentwurf der Verordnung \u00fcber die Personensicherheitspr\u00fcfungen (PSPV; SR 120.4) sieht vor, dass die Fachstellen PSP anl\u00e4sslich der Pr\u00fcfung bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden von Bund und Kantonen auch Akten von laufenden Strafverfahren beiziehen k\u00f6nnen. Auch das k\u00fcnftige Informationssicherheitsgesetz (ISG) sieht diese M\u00f6glichkeit vor. Damit wird die Kenntnis der Pr\u00fcfbeh\u00f6rde \u00fcber laufende strafrechtliche Vorg\u00e4nge gew\u00e4hrleistet.</p><p>Bei Verdacht auf strafbare Handlungen k\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen milit\u00e4rischen Vorgesetzten oder das Oberauditorat ein Milit\u00e4rstrafverfahren beispielsweise wegen Rassendiskriminierung nach Artikel\u00a0171c MStG einleiten.</p><p>Weiter betreibt die Fachstelle Extremismus der Armee Pr\u00e4ventionsarbeit im Bereich des Gewaltextremismus. Bei entsprechendem Verdacht kl\u00e4rt sie die gemeldeten Hinweise ab, ber\u00e4t und unterst\u00fctzt. Stellt sie ernstzunehmende Hinweise auf Gewaltextremismus fest, informiert sie das Personelle der Armee. Dieses veranlasst und verf\u00fcgt pr\u00e4ventive administrative Massnahmen wie einen Aufgebotsstopp, eine Umteilung oder die Einleitung einer PSP.</p><p>Im \u00dcbrigen sehen das Milit\u00e4rgesetz und die Verordnung \u00fcber die pers\u00f6nliche Ausr\u00fcstung von Armeeangeh\u00f6rigen (VPAA; SR 514.10) vor, dass Beh\u00f6rden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie behandelnde oder begutachtende \u00c4rztinnen, \u00c4rzte, Psychologinnen und Psychologen, denen Anzeichen oder Hinweise vorliegen, wonach ein Angeh\u00f6riger der Armee sich selbst oder Dritte mit der Waffe gef\u00e4hrden k\u00f6nnte, dem F\u00fchrungsstab der Armee (ab 01. Januar 2018: Kommando Ausbildung) oder dem Milit\u00e4r\u00e4rztlichen Dienst einen drohenden Missbrauch der Waffe melden k\u00f6nnen. Dasselbe gilt, wenn andere Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der pers\u00f6nlichen Waffe bekanntwerden.</p><p>Der Bundesrat sieht unter Ber\u00fccksichtigung dieser Erw\u00e4gungen und der Umst\u00e4nde deshalb keinen Regelungsbedarf, in der Armee zus\u00e4tzliche Vorschriften \u00fcber den Umgang mit rein radikaler Gesinnung zu erlassen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion BD","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1520899200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517200243)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513123200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht|Menschenrechte"}}