{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174156,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174156,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4156","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus. Es bleiben L\u00fccken, die zu f\u00fcllen sind","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 4. Dezember 2017 stellte der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus vor. Angesichts der internationalen Gegebenheiten sind die im Titel ausgedr\u00fcckten Grunds\u00e4tze und der Zweck dieses Plans von grosser Bedeutung. Geht man den Inhalt des Plans durch, so zeigen sich allerdings einige Punkte, die - diplomatisch ausgedr\u00fcckt - l\u00fcckenhaft sind und die den Bund, die Kantone, die Gemeinden und s\u00e4mtliche Polizeibeh\u00f6rden unmittelbar betreffen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum wurde das komplexe und hochaktuelle Thema der Finanzierung von Moscheen und islamischen Vereinigungen mit Geldern aus dem Ausland nicht vertieft?</p><p>2. Strafuntersuchungen haben ergeben, dass Radikalisierung auch durch die Gruppen bewirkt wird, die auf der Strasse f\u00fcr den Islam werben, beispielsweise \"Lies!\" oder \"We Love Muhammad\". Warum also wird in einem umfassenden Aktionsplan, der die Pr\u00e4vention verbessern will, dieses Problem nicht angegangen, warum werden keine Massnahmen zur Eind\u00e4mmung dieses Ph\u00e4nomens vorgeschlagen?</p><p>3. Warum erw\u00e4hnt der Aktionsplan an keiner Stelle die Dutzende von \"Wanderpredigern\", die mit Touristenvisa oder Aufenthaltsbewilligungen in unser Land kommen? Zeigt sich hier nicht ein echtes Problem? M\u00fcssten diese Vorg\u00e4nge nicht kontrolliert, gesteuert und eingeschr\u00e4nkt werden?</p><p>4. Die gr\u00f6ssten finanziellen Lasten (Personal, Infrastruktur, Mittel) f\u00fcr die vorgeschlagenen Massnahmen werden von den Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden zu tragen sein und diese massiv belasten. F\u00fcr die Sicherheit werden mehr Mittel eingestellt werden m\u00fcssen. Hat der Bundesrat Massnahmen zur finanziellen Unterst\u00fctzung oder zu einem vertikalen Ausgleich gepr\u00fcft oder vorgesehen?</p><p>5. Wurden die Gesamtkosten ermittelt, welche durch die im Aktionsplan vorgeschlagenen Massnahmen entstehen? Falls nein, soll eine entsprechende Sch\u00e4tzung vorgenommen werden? Gibt es eine Priorit\u00e4tenordnung?</p><p>6. Der Aktionsplan sieht verschiedene Massnahmen vor, die eine politische Einbindung von St\u00e4dten und Gemeinden erfordern (vgl. S. 15-17). Wie soll der Kontakt sichergestellt werden? Einbindung setzt Koordination voraus, wer wird daf\u00fcr zust\u00e4ndig sein? Sollen die Massnahmen obligatorisch sein, oder soll es politischen Ermessensspielraum geben? Besteht nicht das Risiko \"weisser Flecken\" bei der Umsetzung aufgrund lokaler Divergenzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus (NAP) ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Dispositivs zur Terrorismusbek\u00e4mpfung. Dieses Dispositiv beinhaltet pr\u00e4ventive und repressive Massnahmen. Zur Verst\u00e4rkung der bereits bestehenden Massnahmen werden zurzeit zwei Gesetzesprojekte ausgearbeitet, welche sowohl der Pr\u00e4vention als auch der Repression dienen: das Bundesgesetz \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus sowie das Massnahmenpaket zur Verst\u00e4rkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalit\u00e4t. Entscheidend ist es, Radikalisierung von Personen hin zum Terrorismus rechtzeitig zu erkennen und wenn m\u00f6glich zu verhindern oder zu stoppen. Letzteres soll durch die pr\u00e4ventiven Massnahmen des NAP erreicht werden. Diese Massnahmen bestehen z. B. aus dem Auf- und Ausbau von Fachstellen, der Ausbildung von bestimmten Zielgruppen wie Lehrpersonen, Sozial- und Jugendarbeitenden, Reintegrationsmassnahmen f\u00fcr radikalisierte Personen, Forschungsprojekte usw.</p><p>1. Untersuchungen zu den T\u00e4tigkeiten und zur Finanzierung von islamischen Vereinen oder allf\u00e4llige Massnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen sind nicht Teil des NAP. Der Bund hat abgesehen von sicherheitsrelevanten Einzelf\u00e4llen keine verfassungsm\u00e4ssige Befugnis, fl\u00e4chendeckend Daten \u00fcber die Finanzierung religi\u00f6ser Vereine zu erfassen. Bisher gibt es auch keine allgemeinen Vorschriften, die religi\u00f6s t\u00e4tige Vereine zur Transparenz in Bezug auf ihre Finanzierung verpflichten. Bei den Folgearbeiten zum vierten L\u00e4nderbericht der Financial Action Task Force zur Schweiz soll unter anderem eine Eintragungspflicht ins Handelsregister f\u00fcr Vereine mit einem erh\u00f6hten Risiko im Bereich der Terrorismusfinanzierung sowie die F\u00fchrung einer Mitgliederliste f\u00fcr im Handelsregister eingetragene Vereine gepr\u00fcft werden. Was Moscheen in der Schweiz angeht, verf\u00fcgt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zurzeit \u00fcber keine Hinweise auf staatsschutzrelevante externe Finanzierung.</p><p>2. In Bezug auf Einzelpersonen oder Organisationen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie die innere oder \u00e4ussere Sicherheit bedrohen und mittelbar oder unmittelbar mitwirken, terroristische oder gewaltt\u00e4tig-extremistische Aktivit\u00e4ten zu propagieren, zu unterst\u00fctzen oder in anderer Weise zu f\u00f6rdern, besteht neben dem strafprozessualen Weg die M\u00f6glichkeit, T\u00e4tigkeits- und Organisationsverbote gem\u00e4ss den Artikeln 73 und 74 des Bundesgesetzes \u00fcber den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) zu erlassen. Im Massnahmenpaket zur Verst\u00e4rkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalit\u00e4t wird dem Parlament eine Anpassung der Strafandrohung und der Zust\u00e4ndigkeitsregeln von Artikel\u00a074 NDG unterbreitet. Ebenso \u00fcberpr\u00fcft wird der Bezug des Verbots gem\u00e4ss Artikel\u00a074 NDG zu Beschl\u00fcssen der OSZE oder der Uno.</p><p>3. Prediger aus dem Ausland k\u00f6nnen aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sein (bspw. Familiennachzug, Personenfreiz\u00fcgigkeit, Asyl). An religi\u00f6se Betreuungspersonen, welche aus Drittstaaten zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit einreisen wollen, erteilen Bund und Kantone Aufenthaltsbewilligungen nur nach den strengen Zulassungsvoraussetzungen des Ausl\u00e4ndergesetzes. Eine Einreise mit Touristenvisum mit der Absicht zu predigen ist bereits heute nicht zul\u00e4ssig. Die Zweckentfremdung eines Visums kann mit Geld-/Freiheitsstrafe oder Busse sowie Wegweisung und Einreiseverbot sanktioniert werden. Es kann auch vorkommen, dass eine Person unter Angabe von anderen Gr\u00fcnden (z. B. auch als Tourist) in die Schweiz einreist und erst dann zum Prediger wird.</p><p>4.-6. Die grosse Mehrheit der im NAP enthaltenen Massnahmen wird von lokalen Beh\u00f6rden in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren und Fachstellen auf freiwilliger Basis umgesetzt und auch finanziert. Der NAP soll die lokalen Fachstellen unter anderem mit einer verst\u00e4rkten Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie durch eine gemeinsame Zielsetzung unterst\u00fctzen. Die lokalen Akteure erarbeiten zur Umsetzung des NAP Projekte, die auf die lokalen Bed\u00fcrfnisse zugeschnitten sind. Um die Umsetzung des NAP zu begleiten und die finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Projekte zu steuern, wird eine dreistufige Begleitstruktur geschaffen. Exekutivpolitiker von Bund, Kantonen und Gemeinden beaufsichtigen die Umsetzung und werden dabei von Vertretern von Bundesbeh\u00f6rden und kantonalen Regierungskonferenzen unterst\u00fctzt. Der Bund beabsichtigt, ein Impulsprogramm zu verabschieden, das der Umsetzung des Aktionsplans durch die zust\u00e4ndigen Stellen in den Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden den n\u00f6tigen Schub geben soll. Mit dem Impulsprogramm sollen aufgeteilt auf f\u00fcnf Jahre insgesamt 5 Millionen Franken eingesetzt werden, mit denen Projekte unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen, die von der kantonalen und kommunalen Ebene sowie der Zivilgesellschaft initiiert werden. Der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) fungiert als Koordinationsstelle, evaluiert die eingereichten Projekte, stellt die nationale Vernetzung sicher und f\u00fchrt das Controlling zur Umsetzung des NAP. Die Koordinationsstelle hat auch die Aufgabe, Projekte national bekanntzumachen und anderen Akteuren zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517832730)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513209600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Kultur"}}